tgsrt hat geschrieben: ↑Fr 4. Dez 2020, 09:28
Ich erinnere da nur an die GolfV Werbung aus 2003....
Und wenn es ein Abgrenzungsmerkmal gegen die Mitbewerber ist, macht es Sinn (zumindest in meiner Welt) da bei jedem Model drauf hinzuweisen!
Ich glaube du hast mich bisher falsch verstanden...
Mir geht es darum: Es wird ja damit geworben das der Grand Extra exklusiv eine 2-P. Zulassung hat.
Bedeutet: Basis, BIG, normaler Grand, etc...1-P. Zulassung..sonst wäre es nicht
exklusiv bzw. etwas Besonderes...
Man könnte es auch nur auf den Grand Extra bezogen sehen...aber mal ehrlich...es ist vom Aufbau ein Grand..nur besser halt...warum sollte der vorher nur für 1-P. zugelassen sein, wenn der normale Grand ja schon eine 2-P. Zulassung hat?...
Kundendienst sagt aber alle haben eine 2-P. Zulassung...ohne diese Kundendienstaussage kann durchaus die Frage aufkommen..die anderen Modelle nur 1-P. Zulassung?
Nur weil es Cargo Runner nicht auf der Website schreibt, heißt es nicht dass da nicht auch 2-P. fahren dürfen..EF hälts ja auch nicht für nötig auf der Website darauf hinzuweisen das alle Modelle 2-P. Zulassung haben.
Wobei man CR zu gute halten kann, zumindest deutlich transparenter im Bezug auf die gezeigten Bilder zu sein. Gute Bilder von den Batterien und Motor, was ich gestern im Beitrag angefragt hab, bei Matthias.
Wäre schön, wenn du auch einen Beweis für dein sogenanntes Abgrenzungsmerkal lieferst und die Behauptung nicht einfach in den Raum stellst.
Also eine schriftliche Aussage das die CR Modelle eben nicht für 2-P. zugelassen sind...beim Premium sieht man es, weil nur 1 Sitz..da brauchts nicht viel Denkleistung, aber die anderen Modelle können durchaus auch 2-P. sein..vom Aufbau ja nicht anders wie z.B. Basis und BIG
Aber das driftet jetzt wieder vom eigentlichen Thema ab....
Bedeutet: Basis, BIG, normaler Grand, etc...1-P. Zulassung..sonst wäre es nicht exklusiv bzw. etwas Besonderes...oder doch nur unglücklich formuliert?