Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

STW
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von STW »

Ich habe mal interessehalber in das EK3-Handbuch geguckt. Das mögliche Problem ist, das die Komponenten, die 2 Jahre Gewährleistung haben, ausdrücklich dort benannt werden. Die Felgen sind dort nicht aufgeführt. Damit ist der Fall dann juristisch nicht so eindeutig wie "gewünscht".

Somit muss man eine passende Argumentationskette aufbauen, um Horwin zum einlenken zu bewegen. Moralisch und technisch gesehen halte ich es ebenfalls für ein Unding, dass ein die Fahrzeugsicherheit gefährender Fehler (m.E. ein Konstruktionsfehler) nicht vom Importeur behoben wird.
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HorwinEK1
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von HorwinEK1 »

Gewährleistung/Mängelhaftung kann der Händler nicht auf einzelne Teile ausschließen.

Garantie kann der Hersteller allerdings auf jedes Teil anders anwenden, da diese freiwillig ist.

Bitte beachtet, dass der Händler nicht mit dem Hersteller gleichzusetzen ist. Jeder hat seinen eigenen rechtlichen Rahmen und:

Garantie ≠ Gewährleistung
Was ist eine Garantie?
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers oder des Herstellers, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers hinausgeht. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie freiwillig und kann individuell vereinbart werden.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und verpflichtet den Verkäufer dazu, dem Käufer eine fehlerfreie Sache zu übergeben. Dabei haftet der Verkäufer für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, unabhängig davon, ob er sie kannte oder nicht. Die Gewährleistung beträgt in der Regel 2 Jahre und kann nicht ausgeschlossen werden.
https://www.juraforum.de/lexikon/garant ... l-eintritt

Elektrobär
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von Elektrobär »

Okay. Aber hat der Händler nicht gegenüber Horwin auch gewisse Rechte?
Es kann doch übertrieben gesagt nicht sein, dass der Hersteller dem Händler „Schrott“ zum Verkauf gibt, dieser verkauft es, muss 2 Jahre Gewährleistung geben und ist dann der angearschte, weil er alle Probleme und Fehler auf eigene Kosten beheben muss und der Hersteller lacht sich ins Fäustchen weil der nix muss sondern alles freiwillig ist.

Mir schwebt da auch eher was im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes vor. Zumindest hatte ich das soweit mit dem Anwalt abgeklärt das wir im Rahmen dessen einen Angriff starten, da der Hersteller durchaus verpflichtet ist für die Sicherheit der Produktes zu sorgen.
Und wenn es derart eklatante Sicherheitsprobleme gibt, die sich bei 95kmh auf der Autobahn oder gar schon früher negativ auswirken können, dann ist es mir auch ein persönliches Anliegen den Prozess hier anzustoßen.

STW
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von STW »

Händler und Horwin haben eine Business zu Business - Beziehung. Da kann man in Verträgen sogar alle Gewährleistung ausschließen bzw. muss die sowie gesondert vereinbaren. Da wird es sicherlich eine für alle Händler gültige Rahmenvereinbarung geben, die aber i.d.R. gegenüber den Kunden nicht offengelegt wird bzw. offengelegt werden darf.
Aus der Erfahrung: wenn ich beim NIU einen Gewährleistungsfall hatte, dann haben der Händler und ich einen i.d.R. zeitnahen Reparaturtermin ausgemacht, er hat in der Zwischenzeit seinen Gewährleistungsantrag bei KSR geltend gemacht, was zumeist in weniger als einer Woche abgehandelt war. Der war recht rührig und hat auch nach Ablauf der Gewährleistung einen Tauschmotor ausgehandelt, ich mußte nur den Einbau bezahlen. Dem Verkäufer der RGNT dagegen bin ich kräftig aufs Dach gestiegen, als nach ein paar Wochen Wasser im Kabelbaum stand und er mir erklären wollte, er müsse erstmal mit RGNT die Gewährleistungsübernahme abklären: ich habe ihm dann recht lieblos erklärt, dass mir sein Vertrag mit dem Hersteller meilenweit am Allerwertesten vorbeigeht und ihm dann noch erklärt, was die Rechtssprechung unter angemessenem Reparaturzeitraum in so eine Fall versteht und dass bei Nichteinhalten der Frist automatisch der Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgt. Das hat die ansonsten bei ihm übliche viermonatige Wartezeit auf Reparaturen deutlich verkürzt. :D Und da das Teil nicht fahrsicher war durfte er es auch noch auf seine Kosten bei mir zur Reparatur abholen.

Der Händler trägt ein unternehmerisches Risiko, dafür bleiben ja auch beim Verkauf ein paar Euros bei ihm hängen. Wenn er einen Roller ins Programm aufnimmt, dann muss er aufgrund eigener Kompetenz abschätzen, ob das Risiko von Gewährleistungsfällen (die ja nicht bei jedem verkauften Roller auftreten) tragbar ist. Also eine Kalkulation nach dem Motto: in 90% der Fälle läuft es gut, in 10% der Fälle zahle ich drauf - rechnet sich das? Und da kann sich gründlich verkalkulieren. Was meinst Du wohl, wie einigen Händlern zumute ist, die auch Kumpan (die ja in die Insolvenz gegangen sind) verkauft haben. Die haben zwei Jahre die Gewährleistung an der Backe, und das bei unklarer Ersatzteilversorgungslage und potentiell anfälligen Maschinen und Akkus.

Natürlich möchte man als Kunde den Händler auch nicht verärgern, denn gelegentlich braucht man ja seine Serviceleistungen. Das ist jetzt Deine Risikoeinschätzung: nimmt er mich nach einem verlorenen Rechtsstreit überhaupt noch als Kunden an, brauche ich ihn, gibt es andere Händler in der Nähe, oder kann ich darauf pokern, dass der Roller danach dauerhaft ok ist? Da mag auch ein nettes Gespräch helfen, nach dem Motto, dass man ja für seine Situation Verständnis habe, aber so könne sich doch Horwin ihm und Dir gegenüber sich nicht verhalten, und ein Anwalt habe Dir geraten, dieses und jenes zu tun, und ob er als Händler nicht noch einmal mit Horwin sprechen könne, bevor es unnötig hohe Wellen schlägt.
Und wenn Dein Händler bislang kein A-Loch war, würde ich es auch erstmal auf die nette Tour probieren, Wald und hinrufen und herausschallen und so ... Beim RGNT-Händler habe ich mir die Freundlichkeit abgewöhnt, und Mitforisten mittlerweile auch.

Evtl. hilft auch noch eine Meldung an das KBA. Kommen genügend Fälle zusammen, dann wird der Importeur zu einem Rückruf verdonnert. Der Kleinwagen meiner Mutter wurde nach rund 7 Jahren aufgrund eines Herstellerrückrufes kostenlos nachgerüstet, obwohl der Hersteller zu diesem Zeitpunkt nur noch eine Ersatzteilversorgung über eine Kleinstvertretung in Europa sicherstellte und das Neuwagengeschäft aufgegeben hatte.

Aber bevor Du auf meine Idee hin mit dem Händler sprichst, kläre das lieber mit dem Anwalt ab. Wenn er da eine Lösung ausgearbeitet hat, kann jeder Kontakt an ihm vorbei seiner Strategie in die Parade fahren!
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von Elektrobär »

Hallo und vielen Dank für die ausführlichen Hinweise. Sehr lehrreich.

Ich finde es schon heftig, was den Händlern teilweise so zugemutet wird. Sicherlich ist er mein Vertragspartner und sicherlich verdienen die daran auch ihr Geld, aber sie dann so allein im Regen stehen lassen finde ich absolut nicht hinnehmbar von Horwin.
Mit dem Händler habe ich über die letzten Wochen, eigentlich sind es ja schon mehrere Monate, hinweg immer wieder äußerst nette und freundliche Versuche bei Horwin gestartet. Nach etlichen absagen, und dann einer kleinen Teil Erstattung hat man auf unsere Nachrichten gar nicht mehr reagiert. Das Thema ist also durch und hemmt mich in keinster Weise mehr hier mit einem Anwalt aktiv zu werden. Die Mitteilung an das KBA werde ich dann auch direkt machen.

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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von loetlampe »

Ich habe gestern mal mein Hinterrad ausgebaut, das Ritzel sitzt bombenfest auf der Felge. Hielt es dann auch nicht für nötig, die Schrauben zu lösen, um mal dunter zu schauen, welche "Version" der Felge verbaut ist. Solange das kraftschlüssig verbunden ist, mache ich mir da keine Sorgen.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von Stivikivi »

STW hat geschrieben:
Fr 23. Jun 2023, 14:48
Als Händler ist man noch mehr frustriert da man der Vertragspartner des Kunden ist und sich daher das Anwaltsanschreiben vermutlich an/gegen den Händler richtet. Wie der dann mit Horwin bzw. dem Importeur klar kommt ist sein ureigenstes Problem.

Es wundert also nicht, wenn Händler hier und da mal Markenvertretungen abstoßen, weil der Importeur unkooperativ ist oder Bullshitprodukte (wie z.B. den NIU Mqi Evo schlagmichtot) abliefert.
Leider gibt es auch Händler die alles auf den Importeur oder Garantie abwälzen. Diese bekommen dann zu Recht ein Schreiben vom Anwalt.

In Deutschland ist der Gewährleistungsanspruch immer noch gegen den Händler bei dem die Ware gekauft worden ist zu richten. Mittlerweile sogar mit einem ganzen Jahr Beweislastumkehr.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von Newbi »

Ist mittlerweile bekannt welche Versionen (Produktionstermin ???) oder ähnliches dieses Problem haben?


Warst du vorher immer beim Service? Dieser steht ja alle 500 km an... das ist ja ne Katastrophe.

Markus Sch.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von Markus Sch. »

Also ich war bei der 1. Inspektion Anfang April bei der Horwin Vertretung in Eisenach. Kilometerstand war 680. Auf Nachfrage wann die nächste Inspektion dort fällig sei wurde mir geantwortet nach 1 Jahr oder 5000 Kilometer. Je nachdem was früher eintritt.

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Thomas R.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen

Beitrag von Thomas R. »

Bitte in der Betriebsanleitung lesen, es steht eindutig drin:
„ Nach 1.000 Kilometern oder zwei Monaten.
Dann alle 3.000 Kilometer oder sechs Monate.
Was zuerst eintritt.“

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