Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
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Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Hallo Zusammen,
ich bitte um eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt.
Horwin EK3, 3800KM, 23 Monate alt zur Inspektion zum Händler gebracht.
Händler stellt fest (ich zuvor auch schon), dass das Hinterrad merkwürdige Geräusche von sich gibt, Felge ausgebaut und Defekt festgestellt. Ich kann gerade selber nicht benennen, was das eigentliche Problem ist, vielleicht kann das hier jemand anhand der Fotos. (Siehe Fotos)
Jedenfalls aber ein Defekt, der sicherheitsrelevant ist (man bedenke, dass auch das Fahren mit 95Km/h auf der Autobahn möglich ist). Der Händler gibt mir klar zu verstehen, dass man mit diesem Roller nicht mehr fahren sollte und ein Sicherheitsrisiko besteht.
Die neu bestellte Felge ist generell überarbeitet und beugt diesem Fehler vor, offensichtlich hat Horwin das Problem selbst schon erkannt.
Der Händler tauscht die Felge aus und führt die Inspektion zu Ende und stellt eine Rechnung über 518€ inkl. 379€ Reparaturkosten für die defekte Felge.
Der Händler macht übrigens jederzeit einen kompetenten und zuverlässigen Eindruck und teilt mir mit, dass der Betrag für die Reparatur bei Horwin eingereicht wird. Horwin verweigert zunächst die Kostenübernahme und erstattet dann aus „Kulanz“ einen geringen Teilbetrag für die Felge. Die Kommunikation mit Horwin (selbst durch den Händler) gestaltet sich als extrem zäh. Teilweise muss man mehrere Wochen und Monate auf eine Antwort warten.
Ich erwarte hier die komplette Kostenübernahme von 379€ und das prüfen weiterer Maßnahmen für alle Horwin Fahrer da draußen.
Mein Rechtsschutz hat mir Deckungszusage erteilt, ein Vorabgespräch mit einem Anwalt war ebenfalls positiv und man vertritt meine Meinung.
Meine Rückschlüsse dazu sind:
1. Selbst bei guten Händlern steht man in Gewährleistung- beziehungsweise Garantiefällen bei Horwin blöd da
2. Horwin bessert heimlich und stillschweigend sicherheitsrelevante Fehler aus, ohne diese ausreichend zu kommunizieren
3. bei der Schwere des Fehlers sollte eventuell sogar ein Fahrzeug Rückruf erfolgen
4. Die Antwortzeiten bei Horwin für den Service sind unterirdisch und auch für die Händler unzumutbar
Was sagt ihr dazu?
Neue Felge: Alte Felge:
ich bitte um eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt.
Horwin EK3, 3800KM, 23 Monate alt zur Inspektion zum Händler gebracht.
Händler stellt fest (ich zuvor auch schon), dass das Hinterrad merkwürdige Geräusche von sich gibt, Felge ausgebaut und Defekt festgestellt. Ich kann gerade selber nicht benennen, was das eigentliche Problem ist, vielleicht kann das hier jemand anhand der Fotos. (Siehe Fotos)
Jedenfalls aber ein Defekt, der sicherheitsrelevant ist (man bedenke, dass auch das Fahren mit 95Km/h auf der Autobahn möglich ist). Der Händler gibt mir klar zu verstehen, dass man mit diesem Roller nicht mehr fahren sollte und ein Sicherheitsrisiko besteht.
Die neu bestellte Felge ist generell überarbeitet und beugt diesem Fehler vor, offensichtlich hat Horwin das Problem selbst schon erkannt.
Der Händler tauscht die Felge aus und führt die Inspektion zu Ende und stellt eine Rechnung über 518€ inkl. 379€ Reparaturkosten für die defekte Felge.
Der Händler macht übrigens jederzeit einen kompetenten und zuverlässigen Eindruck und teilt mir mit, dass der Betrag für die Reparatur bei Horwin eingereicht wird. Horwin verweigert zunächst die Kostenübernahme und erstattet dann aus „Kulanz“ einen geringen Teilbetrag für die Felge. Die Kommunikation mit Horwin (selbst durch den Händler) gestaltet sich als extrem zäh. Teilweise muss man mehrere Wochen und Monate auf eine Antwort warten.
Ich erwarte hier die komplette Kostenübernahme von 379€ und das prüfen weiterer Maßnahmen für alle Horwin Fahrer da draußen.
Mein Rechtsschutz hat mir Deckungszusage erteilt, ein Vorabgespräch mit einem Anwalt war ebenfalls positiv und man vertritt meine Meinung.
Meine Rückschlüsse dazu sind:
1. Selbst bei guten Händlern steht man in Gewährleistung- beziehungsweise Garantiefällen bei Horwin blöd da
2. Horwin bessert heimlich und stillschweigend sicherheitsrelevante Fehler aus, ohne diese ausreichend zu kommunizieren
3. bei der Schwere des Fehlers sollte eventuell sogar ein Fahrzeug Rückruf erfolgen
4. Die Antwortzeiten bei Horwin für den Service sind unterirdisch und auch für die Händler unzumutbar
Was sagt ihr dazu?
Neue Felge: Alte Felge:
Zuletzt geändert von Elektrobär am Do 22. Jun 2023, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsanprüchen
Übliche Arroganz, sei froh dass du Rechtsschutz und guten Anwalt hast !
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Ich vermute das die Ruckdämpfer im Rad verschlissen sind? Vielleicht hat Horwin das dann als normalen Verschleiß abgebucht.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Hätte man mir das erzählt, hätte ich es wahrscheinlich geglaubt. Aber da der Händler mir eindeutig mitgeteilt hat, dass es nicht an mir oder meiner Fahrweise liegt und nach den wenigen Kilometern so etwas nicht komplett verschlissen sein sollte, und sie zudem offensichtlich nachgebessert haben, kann es doch nicht als Verschleiß abgetan werden.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Nein nach so kurzer Zeit ist das ungewöhnlich und sollte kulant übernommen werden.
Hat hier wer ähnliches erlebt?
Hat hier wer ähnliches erlebt?
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Das sieht nach einer kompletten Änderung der Verschraubung aus.
In der alten Felge scheinen wohl so eine Art Silentbuchsen verbaut gewesen zu sein. (als Ruckdämpfer?)
Die Neue hat da bloß noch normale Gewinde zur Verschraubung.
Die sollten auf jeden Fall halten.
Ich denke da das Sicherheitsrelevant ist, sollte auch das KBA darüber Bescheid bekommen?
Dann würde der Hersteller zum Austausch verpflichtet werden.
Ich drücke dir die Daumen, das du dein Geld wiederbekommst.
Auch als Händler ist man da sicher auch sehr frustiert gegenüber dem Kunden solche Diskussionen führen zu müssen und auch gegenüber dem Unkulanten Hersteller.
In der alten Felge scheinen wohl so eine Art Silentbuchsen verbaut gewesen zu sein. (als Ruckdämpfer?)
Die Neue hat da bloß noch normale Gewinde zur Verschraubung.
Die sollten auf jeden Fall halten.
Ich denke da das Sicherheitsrelevant ist, sollte auch das KBA darüber Bescheid bekommen?
Dann würde der Hersteller zum Austausch verpflichtet werden.
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Auch als Händler ist man da sicher auch sehr frustiert gegenüber dem Kunden solche Diskussionen führen zu müssen und auch gegenüber dem Unkulanten Hersteller.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Als Händler ist man noch mehr frustriert da man der Vertragspartner des Kunden ist und sich daher das Anwaltsanschreiben vermutlich an/gegen den Händler richtet. Wie der dann mit Horwin bzw. dem Importeur klar kommt ist sein ureigenstes Problem.
Es wundert also nicht, wenn Händler hier und da mal Markenvertretungen abstoßen, weil der Importeur unkooperativ ist oder Bullshitprodukte (wie z.B. den NIU Mqi Evo schlagmichtot) abliefert.
Es wundert also nicht, wenn Händler hier und da mal Markenvertretungen abstoßen, weil der Importeur unkooperativ ist oder Bullshitprodukte (wie z.B. den NIU Mqi Evo schlagmichtot) abliefert.
RGNT V2 ab 01/23 > 20000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Ja genau das ist das Problem, ich werde nach Verstreichung der Frist (gerichtet an den Hersteller) sehen, wie ich mit meinem Anwalt eine Klageschrift gegen den Hersteller richten kann.
Gegen den Händler möchte ich ja keinesfalls vorgehen, der hat aus meiner Sicht sein möglichstes gegeben. Aber wenn Horwin nun mal den Gewährleistungsantrag durch den Händler ablehnt, da kann der Händler dann auch nichts machen.
Seid nur alle gewarnt, wenn hinten die Felge anfängt komische Geräusche zu machen, dann könnte es damit im Zusammenhang stehen, und ihr solltet den Roller nicht mehr bewegen, maximal noch langsam und gemütlich zum nächsten Händler.
Lg
Gegen den Händler möchte ich ja keinesfalls vorgehen, der hat aus meiner Sicht sein möglichstes gegeben. Aber wenn Horwin nun mal den Gewährleistungsantrag durch den Händler ablehnt, da kann der Händler dann auch nichts machen.
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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Kann mich täuschen, aber dein Rechtsanwalt wird dir sagen es geht nur gegen den Händler. Zu erwähnen ist, das Horwin nicht auf den ganzen Roller 24 Monate Garantie gibt, es gibt auch Teile mit nur 6 Monaten..... Garantie und wieder ist der Händler der BlödeElektrobär hat geschrieben: ↑Fr 23. Jun 2023, 18:52Ja genau das ist das Problem, ich werde nach Verstreichung der Frist (gerichtet an den Hersteller) sehen, wie ich mit meinem Anwalt eine Klageschrift gegen den Hersteller richten kann.
Gegen den Händler möchte ich ja keinesfalls vorgehen, der hat aus meiner Sicht sein möglichstes gegeben. Aber wenn Horwin nun mal den Gewährleistungsantrag durch den Händler ablehnt, da kann der Händler dann auch nichts machen.
Seid nur alle gewarnt, wenn hinten die Felge anfängt komische Geräusche zu machen, dann könnte es damit im Zusammenhang stehen, und ihr solltet den Roller nicht mehr bewegen, maximal noch langsam und gemütlich zum nächsten Händler.
Lg

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Re: Schlechter Service bei Horwin - Aufpassen bei Gewährleistungsansprüchen
Nunja ist ja eigentlich ganz einfach:
Garantie (Hersteller) = freiwillige Leistung (privatrechtlich bindend nach Garantievertrag)
Gewährleistung (Händler) = zwei Jahre gesetzlich verpflichtend (Beweislastumkehr auf den Kunden nach 12 Monaten)
Der Händler wird von deinem Anwalt angeschrieben, wenn der Hersteller sich weiter sträubt. Sonst wäre dein Anwalt kein guter Anwalt
in deinem Fall wird der Händler dann keine Chance haben außer er kann dir dagegen beweisen das du diesen Fehler erzeugt hast. Nach bisheriger Aussage von deinem Händler hat er das ja schon ausgeschlossen. Ich würde sogar behaupten, dass er beide gleichzeitig anschreiben wird und schauen muss, wer zuerst klein begibt.
Wenn du den Händler nicht haftend machen möchtest, dann nimmst du dir selber das Recht und brauchst dich dann aber nicht wundern, dass du kein Geld siehst.
Der Händler kann auch selber nach der Begleichung seiner Gewährleistungsschuld vom Hersteller das Geld einfordern. Das muss aber nicht dein Problem sein ob er das schafft.
https://www.juraforum.de/news/gewaehrle ... ter_247394
Garantie (Hersteller) = freiwillige Leistung (privatrechtlich bindend nach Garantievertrag)
Gewährleistung (Händler) = zwei Jahre gesetzlich verpflichtend (Beweislastumkehr auf den Kunden nach 12 Monaten)
Der Händler wird von deinem Anwalt angeschrieben, wenn der Hersteller sich weiter sträubt. Sonst wäre dein Anwalt kein guter Anwalt

Wenn du den Händler nicht haftend machen möchtest, dann nimmst du dir selber das Recht und brauchst dich dann aber nicht wundern, dass du kein Geld siehst.
Der Händler kann auch selber nach der Begleichung seiner Gewährleistungsschuld vom Hersteller das Geld einfordern. Das muss aber nicht dein Problem sein ob er das schafft.
https://www.juraforum.de/news/gewaehrle ... ter_247394
Zuletzt geändert von HorwinEK1 am Do 17. Aug 2023, 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
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