kabee hat geschrieben: ↑Mi 30. Sep 2020, 15:09
Wenn du gesetzeskonform fahren willst, dann lässt du den Roller im Auslieferzustand. Und denk dran, dich vor Antritt der Fahrt von der korrekten Funktion aller Komponenten (Reifen, Beleuchtung, Bremsen) zu überzeugen. Das gehört zu deiner Sorgfaltspflicht, bevor du am Straßenverkehr teilnimmst.
Das sollte man unbeding vorher machen. Genauso wie beim Auto auch.
Da hast du vollkommen recht.
Wir leben in D und deren gültigen Gesetzen.
Aufpassen und sorgfältig lesen für die die es interessiert mit den Stossdämpfern:
Werde aber dazu meine Erfahrungen mit den Stossdämpfern gesondert hier noch Posten.
Habe mich heute telefonisch mit YSS Deutschland in Verbindung gesetzt. Werde aber alles nochmal schriftlich formulieren.
Und zu guter letzt,
Alle die sich eine Wetterschutzscheibe im Internet bestellen, unbedingt vor schriftlich anfragen ob die Wetterschutzscheibe für seinen NIU-Roller im Strassenverkehr zugelassen ist. Genau so ist es auch wenn ihr mit euren Roller eine Wetterschutzscheibe in der Werkstatt anbringen lässt, unbedingt auf der Rechnung vermerken:
Hat eine ABE für meinen NIU Roller und ist auch in D zugelassen..................................
@ STW
Das Fahrzeug landet nicht in Flenzburg, sondern wird vom KBA in Flenzburg ausgefüllt und nicht in CN oder Asien.
In jeder ABE für D steht ganz zum Schluss
KBA Flenzburg vom Datum ...usw.
Zu der Polizei,
Ordnungswiedrigkeiten sind gegen einen schweren Unfall eine Lachpille.
Aber jeder wie er mag.
Das hier jedenfalls gilt zur Aufklärung der möglichen Folgen und nichts anderes.
Wer da anderer Meinung ist, nur zu. Mir egal.
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meine Erfahrungen zum NIU NQI PRO
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