Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Krischan
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von Krischan »

Ich kann ja nochmal etwas Schärfe ins Gespräch bringen. :lol:
Gem. § 22a (2) StVZO dürfen Teile ohne ABE gar nicht verkauft werden.
Selbst der Zusatz "ohne ABE" oder " nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen" reicht eigentlich nicht aus, das Verkaufsverbot zu durchbrechen 8-)

Wenn man es noch weiter treibt, müssen gem. §40 StVZO die Scheiben aus Sicherheitsglas oder einem glasähnlichen Stoff sein.
Jetzt will ich mal eine Plexiglasscheibe sehen, deren kleine Bruchteile bei einem Unfall niemanden verletzen. Die Dinge gehen nämlich eher nicht kaputt. :shock:

Evtl. gibt es eine Sonderregelung für Zweiräder?

STW
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von STW »

Jetzt habe ich den Paragraphen zweimal gelesen und sehe da weder Verkaufsverbot, oder im Amtsdeutsch irgendwas von einem Verbot des Inverkehrbringens (hier ist mit Verkehr der Handel und gemeint und nicht der Straßenverkehr). Der §22 regelt lediglich den Papierkram für die Teile, die eine (ggf. fahrzeugspezifische) ABE haben.
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
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Bodo 1800
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von Bodo 1800 »

Habe eben die ABE für die Stossdämpfer nachgesehen, Nicht für die Niu zugelassen.
Für die Wetterschutzscheibe muss wenn eine ABE dabei ist nachsehen ob die für die NIU und deren Modelle zugelassen sind. Flenzburg lässt grüssen.
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von kabee »

Bodo 1800 hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 14:54
Habe eben die ABE für die Stossdämpfer nachgesehen, Nicht für die Niu zugelassen.
Für die Wetterschutzscheibe muss wenn eine ABE dabei ist nachsehen ob die für die NIU und deren Modelle zugelassen sind. Flenzburg lässt grüssen.
Du liest hier schon die Beiträge?


Wenn du gesetzeskonform fahren willst, dann lässt du den Roller im Auslieferzustand. Und denk dran, dich vor Antritt der Fahrt von der korrekten Funktion aller Komponenten (Reifen, Beleuchtung, Bremsen) zu überzeugen. Das gehört zu deiner Sorgfaltspflicht, bevor du am Straßenverkehr teilnimmst.

STW
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von STW »

Es muss nicht gleich in Flensburg landen. Wenn ein Fahrzeug ohne ABE bewegt wird, kostet es mindestens 50€ und 1 Punkt - da geht es um ein ganzes Fahrzeug. Geht es "nur" um Fahrzeugteile, insbesondere bei Mofas und Leichtkraftrad, dann sind es 10 - 50€. Wird die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, dann drohen 135€.

Ab jetzt freie Interpretation meinerseits: hole ich mir eine farbenfrohe chinesische Bremsanlage ohne ABE und die Polizei / ein Gutachter meint, die Sicherheit im Straßenverkehr sei mangels Bremsvermögen gefährdet, dann wären wir eher bei 135€. Geht es um ein Windschild, dann sind wir wohl eher im Bereich 10€ - 50€ oder bei einem Polizisten, der das Dingen gar nicht bemerken will.
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von Bodo 1800 »

kabee hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 15:09
Wenn du gesetzeskonform fahren willst, dann lässt du den Roller im Auslieferzustand. Und denk dran, dich vor Antritt der Fahrt von der korrekten Funktion aller Komponenten (Reifen, Beleuchtung, Bremsen) zu überzeugen. Das gehört zu deiner Sorgfaltspflicht, bevor du am Straßenverkehr teilnimmst.
Das sollte man unbeding vorher machen. Genauso wie beim Auto auch.
Da hast du vollkommen recht.
Wir leben in D und deren gültigen Gesetzen.

Aufpassen und sorgfältig lesen für die die es interessiert mit den Stossdämpfern:
ABE_220 NIU Roller 30.09.2020 .pdf
(603.91 KiB) 37-mal heruntergeladen
Werde aber dazu meine Erfahrungen mit den Stossdämpfern gesondert hier noch Posten.
Habe mich heute telefonisch mit YSS Deutschland in Verbindung gesetzt. Werde aber alles nochmal schriftlich formulieren.


Und zu guter letzt,
Alle die sich eine Wetterschutzscheibe im Internet bestellen, unbedingt vor schriftlich anfragen ob die Wetterschutzscheibe für seinen NIU-Roller im Strassenverkehr zugelassen ist. Genau so ist es auch wenn ihr mit euren Roller eine Wetterschutzscheibe in der Werkstatt anbringen lässt, unbedingt auf der Rechnung vermerken:
Hat eine ABE für meinen NIU Roller und ist auch in D zugelassen..................................

@ STW
Das Fahrzeug landet nicht in Flenzburg, sondern wird vom KBA in Flenzburg ausgefüllt und nicht in CN oder Asien.

In jeder ABE für D steht ganz zum Schluss
KBA Flenzburg vom Datum ...usw.

Zu der Polizei,
Ordnungswiedrigkeiten sind gegen einen schweren Unfall eine Lachpille.

Aber jeder wie er mag.

Das hier jedenfalls gilt zur Aufklärung der möglichen Folgen und nichts anderes.
Wer da anderer Meinung ist, nur zu. Mir egal.
Zuletzt geändert von Bodo 1800 am Mi 30. Sep 2020, 15:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Krischan
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von Krischan »

@ STW: 135 Euro Kosten Strafe? Nicht nur das Bußgeld sehen.
Weil: Plus Anfahrt und Abfahrt Gutachter, plus 100 Euro die Stunde für den Gutachter? Plus wieder in Ordnung bringen und vorführen bei Dekra/ Tüv etc. Denn die Betriebserlaubnis war ja erloschen. Da bist Du schnell mit einem halben Tausender dabei. :cry:

Und weil Du offenbar in den 22 StVZO geschaut hast nochmal der Text aus 22a (2) StVZO:
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.... :o

The Rob
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von The Rob »

Krischan hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 15:52
@ STW: 135 Euro Kosten Strafe? Nicht nur das Bußgeld sehen.
Weil: Plus Anfahrt und Abfahrt Gutachter, plus 100 Euro die Stunde für den Gutachter? Plus wieder in Ordnung bringen und vorführen bei Dekra/ Tüv etc. Denn die Betriebserlaubnis war ja erloschen. Da bist Du schnell mit einem halben Tausender dabei. :cry:

Und weil Du offenbar in den 22 StVZO geschaut hast nochmal der Text aus 22a (2) StVZO:
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.... :o
Und jetzt die Korinthenkackerei:
Wenn es "nicht für die Nutzung im Straßenverkehr" gedacht ist, dann muss es dessen Vorgaben bez. Genehmigung nicht erfüllen und darf deshalb verkauft werden.
Aber für den Fall "passendes Teil für XY" (ohne den Hinweis, dass es sich um ein nicht für den Straßenverkehr zulässiges Teil handelt) sollte der genannte Paragraph dann greifen.

kabee
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von kabee »

:roll: :roll: :roll: Wer hat die Tür offen gelassen?

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Tomkat
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von Tomkat »

Irgend etwas habe ich nicht so wirklich verstanden!

An- und Aufbauteile an KFZs sind im wesentlichen frei von Eintragungen. Z.B. Gepäckträger auf Autos und an Motorrädern, sogar Top-Case am Motorrad ebenso wie ein Dachkoffer am Auto muß nicht eigetragen werden, obwohl es die Maße des Fahrzeuges verändert und auch die Fahrdynamik / Eigenschaften deutlich verändert...
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