STW hat geschrieben: ↑Di 29. Sep 2020, 09:30
Wenn in einer Artikelbeschreibung steht "Passt für xyz" und es steht da nichts von ABE, dann hat das Teil i.d.R. keine ABE. Guck in den Internetshop eines großen deutschen Motorradzubehörverkäufers, dann steht da entweder "mit ABE", oder eben nichts, oder in seltenen Fällen "ohne ABE". Ich weiß, dass manche Menschen durchaus betreutes Denken zu schätzen wissen, aber noch ist es nicht in allen Lebensbereichen soweit.
Im Internetversand kann man ansonsten auch vor dem Kauf mal nachfragen. Wenn keine Antwort kommt (ist mir so bei einem Rücklicht passiert), dann weiß ich, dass das Teil keine E-Nummer hat. Besser wäre der Gang zum Händler vor Ort - wenn der einen falsch berät, dann wechselt man den besser.
Mein Händler weiß durchaus, dass die Scheibe keine ABE für meine NIUs hat und hat es nicht verschwiegen.
Hier geht es nicht um irgend einen Motorradzubehörverkäufer, sondern um Zubehörteile die quasi der Hersteller zu seinen Fz anbietet.
Ich gehe auch bei Zubehörteilen, die mein Autohersteller anbietet davon aus, dass die selbstverständlich zugelassen sind und wenn es nicht direkt beim Teil selbst steht, sollten sich an irgendeiner anderen Stelle des Angebots, zumindest mit einer Fußnote, die benötigten Informationen finden lassen, wenn da etwas zu beachten wäre. Etwas Informations- und Sorgfaltspflicht, sollte ein Hersteller, gerade bei solchen Dingen, durchaus bieten.
Das ist auf der Seite von NIU-Frankfurt m.E. nicht der Fall. Allgemeine Hinweise habe ich zumindest nicht gesehen.
Als Mindest-Info sollte dann dort stehen, dass das Teil keine ABE hat, so wie es ja bei anderen Händlern teilweise geschieht.
Eine Info, was eine ABE ist und ob man die denn braucht, würde natürlich nicht schaden, denn das muss der normale Endkunde nicht unbedingt wissen. Eine vollständige Info würde allerdings die Chance schmälern, die Teile ohne ABE verkaufen zu können....
Warum sollte ein Kunde wissen, dass er bei den dort angeboteten Teilen, die zudem damit beworben werden, dass sie an den besagten Rollern passen, generell davon aus zu gehen hat, dass die unzulässig sind?
Das ist nun wirklich Unsinn. Beim Endkunden kann man nicht davon ausgehen.
Besser wäre der Gang zum Händler vor Ort - wenn der einen falsch berät, dann wechselt man den besser.
Wie soll der normale Kunde wissen, dass er vom Händler vor Ort falsch beraten wird?
Wer weiß, dass er falsch beraten wird, braucht eigentlich keine Beratung.....
Eigentlich jeder seriöse Hersteller von Fz-Teilen, wird auf Zulassungen usw. hinweisen.
Selbst wenn ich mir nur Regenabweiser für die vorderen Seitenscheiben meines Autos (das sind letztendlich auch nur kleine Scheiben) bei bekannten Herstellern kaufe, wird extra darauf hingewiesen, dass die eine Zulassung/ABE haben.
(Windabweiser für die hinteren Seitenscheiben sind übrigens meist günstiger. Die brauchen nämlich keine ABE....)
Bei Motorrädern und besonders bei kleinen Rollern scheint es da teilweise eher noch Wildwest-Denken zu geben, von dem die Verkäufer und Hersteller profitieren, indem sie, trotz eher "normaler" Endpreise Kosten für die Zulassungen sparen.
Die Verantwortung trägt dann der Kunde und nicht oder höchstens selten, der Verkäufer.