Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Bodo 1800
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von Bodo 1800 »

Hi,

hier:
https://www.niu-kassel.de/shop/Windschi ... p237841357

kann man sehr gut erkennen das Kabee extra ohne ABE inseriert. Also, wer da bestellt und sich das Teil dennoch anschraubt, der hat selber schuld und kann Kabee nicht in Haftung nehmen. Der weiß schon warum er das dazu schreibt.

Und das mit dem Tüv, ich bin zu arm um nicht zugelassene / erloschene Betriebserlaubniss NUI Roller im öffendlichen Raum zu fahren. Klar kann man auch Glück haben und es geht alles gut.

Und diese ( in meinen Augen eine dumme Aussage ) Von Kabee:

"Wenn ich natürlich wie Hein Blöd zu einer Prüforganisation dackele, dem irgendne Scherbe unter die Nase halte, darauf hinweise, dass das Ding keine ABE hat, dann sagt der gute Prüfermensch natürlich auch, dass das Ding keine ABE hat... Und damit man ihm nicht noch weiter mit blöden Nachfragen auf den Sack geht, lässt er das mit der Eintragung unerwähnt, weil er genau weiß, dass es ihn eine Stunde weitere Lebenszeit und mehrere graue Haare kosten wird. Oder seine Mittagspause, was noch schlimmer ist.

Insofern: Immer schön vorsichtig. Am besten das Bett nicht verlassen... Naja, insofern ihr euch sicher seid, dass da nix einkracht.

PS: Blöd soll in diesem Zusammenhang nicht "dumm" bedeuten, sondern eher ein wenig naiv oder auch hörig (ist das jetzt besser :? "

Ich Persönlich finde das für einen Händler schon grenzwertig.

Aber jeder so wie er mag

Gute Fahrt
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eno
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

STW hat geschrieben:
Di 29. Sep 2020, 09:30
Wenn in einer Artikelbeschreibung steht "Passt für xyz" und es steht da nichts von ABE, dann hat das Teil i.d.R. keine ABE. Guck in den Internetshop eines großen deutschen Motorradzubehörverkäufers, dann steht da entweder "mit ABE", oder eben nichts, oder in seltenen Fällen "ohne ABE". Ich weiß, dass manche Menschen durchaus betreutes Denken zu schätzen wissen, aber noch ist es nicht in allen Lebensbereichen soweit.

Im Internetversand kann man ansonsten auch vor dem Kauf mal nachfragen. Wenn keine Antwort kommt (ist mir so bei einem Rücklicht passiert), dann weiß ich, dass das Teil keine E-Nummer hat. Besser wäre der Gang zum Händler vor Ort - wenn der einen falsch berät, dann wechselt man den besser.
Mein Händler weiß durchaus, dass die Scheibe keine ABE für meine NIUs hat und hat es nicht verschwiegen.
Hier geht es nicht um irgend einen Motorradzubehörverkäufer, sondern um Zubehörteile die quasi der Hersteller zu seinen Fz anbietet.

Ich gehe auch bei Zubehörteilen, die mein Autohersteller anbietet davon aus, dass die selbstverständlich zugelassen sind und wenn es nicht direkt beim Teil selbst steht, sollten sich an irgendeiner anderen Stelle des Angebots, zumindest mit einer Fußnote, die benötigten Informationen finden lassen, wenn da etwas zu beachten wäre. Etwas Informations- und Sorgfaltspflicht, sollte ein Hersteller, gerade bei solchen Dingen, durchaus bieten.
Das ist auf der Seite von NIU-Frankfurt m.E. nicht der Fall. Allgemeine Hinweise habe ich zumindest nicht gesehen.
Als Mindest-Info sollte dann dort stehen, dass das Teil keine ABE hat, so wie es ja bei anderen Händlern teilweise geschieht.
Eine Info, was eine ABE ist und ob man die denn braucht, würde natürlich nicht schaden, denn das muss der normale Endkunde nicht unbedingt wissen. Eine vollständige Info würde allerdings die Chance schmälern, die Teile ohne ABE verkaufen zu können....

Warum sollte ein Kunde wissen, dass er bei den dort angeboteten Teilen, die zudem damit beworben werden, dass sie an den besagten Rollern passen, generell davon aus zu gehen hat, dass die unzulässig sind?
Das ist nun wirklich Unsinn. Beim Endkunden kann man nicht davon ausgehen.
Besser wäre der Gang zum Händler vor Ort - wenn der einen falsch berät, dann wechselt man den besser.
Wie soll der normale Kunde wissen, dass er vom Händler vor Ort falsch beraten wird?
Wer weiß, dass er falsch beraten wird, braucht eigentlich keine Beratung.....

Eigentlich jeder seriöse Hersteller von Fz-Teilen, wird auf Zulassungen usw. hinweisen.
Selbst wenn ich mir nur Regenabweiser für die vorderen Seitenscheiben meines Autos (das sind letztendlich auch nur kleine Scheiben) bei bekannten Herstellern kaufe, wird extra darauf hingewiesen, dass die eine Zulassung/ABE haben.
(Windabweiser für die hinteren Seitenscheiben sind übrigens meist günstiger. Die brauchen nämlich keine ABE....)

Bei Motorrädern und besonders bei kleinen Rollern scheint es da teilweise eher noch Wildwest-Denken zu geben, von dem die Verkäufer und Hersteller profitieren, indem sie, trotz eher "normaler" Endpreise Kosten für die Zulassungen sparen.
Die Verantwortung trägt dann der Kunde und nicht oder höchstens selten, der Verkäufer.

STW
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von STW »

Vielleicht sollten einige, bevor sie sich einen E-Roller und Zubehör kaufen, erstmal den Umgang mit Web-Browser und der Maus lernen.

Klicke ich (und das ist schon definitiv länger so) bei Niu-Kassel auf den Link "Mehr anzeigen", dann kommt da groß und sichtbar "ohne ABE" .

Und der Hersteller bietet hier gar keine Zubehörteile an, sondern Händler, die sich darum bemühen, Zubehör anbieten zu können. Denen verdanken wir z.B. den Import des Vader-Rücklichtes und das E-Zeichen darauf, Gimmicks wie den Einkaufshaken usw..
Kurzum: wenn Du Dir ein Auto kaufst und der Händler bietet Dir eine Unterbodenbeleuchtung dazu an, dann hat der Hersteller nichts damit zu tun.
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kabee
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von kabee »

Ich möchte an dieser Stelle mal auf die Praxis eines deutschen Motorradherstellers verweisen, der in der Mitte der Montageanleitung seines explizit für ein bestimmtes Fahrzeug ab Werk montierten Windschilds darauf hinweist, dass die letzte Seite der Montageanleitung bei der Zulassungsstelle zur Eintragung vorzulegen ist. Selbstverständlich macht das die Niederlassung bei der Erstzulassung... nicht *düdüdüm*

Wer über die dargestellten Infos Beratungsbedarf hat, wird eh schon bei mir mit Facebook-Buttons und Knöpfen zum Anrufen und Whatsapp-Schreiben zugeballert. Manchmal dauert es ein bisschen, manche Fragen per Mail mag ich auch einfach nicht beantworten, weil sie sich aus der Frage schon ergeben und manche Nachfragen nach dem Warum auch nicht. Dafür bin ich ja hier angemeldet, wo sich über das "Warum" trefflich ausgetauscht werden kann. Es gibt auch ein paar Nachfragen, bei denen ich zu der Einschätzung komme, dass der Interessent das besser lassen sollte. Beim Austausch mit Kollegen, bei denen man dann statt bei mir vorstellig wurde, hat sich das Vorgehen als durchaus sinnvoll erwiesen.

Möglicherweise werde ich das zum Anlass nehmen, diese Themen irgendwo auf der Homepage in separaten Artikeln zu erklären.

meinereiner
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von meinereiner »

Auch eine eingeprägte E-Nummer ist keinerlei Beweis dafür, dass man das gerade erworbene Objekt der Begierde an sein Fahrzeug schrauben darf.

Gerade Fahrzeug-Zubehör aus China ist hinlänglich dafür bekannt, dass manche E-Nummern der Fantasie des Herstellers entsprungen sind und niemals eine Prüfung hatten.
Wenn man dann einen sehr eifrigen "Graukittel" beim TÜV erleben kann, der die Nummern prüft, dann gibts auch mal sehr lange Gesichter beim Fahrzeugeigentümer trotz E-Nummer ....

Seriöse Händler haben kein Problem damit ein Zertifikat der Prüfung vorzulegen oder zu beschaffen.
Einkaufsquellen, wie manche Ecken bei I-Bäh, tun sich da schwer und werden werden sehr einsilbig ...
Insofern lohnt es also schon erst gründlich zu lesen und dann beim Händler vor Ort Zubehör einzukaufen, wenn man Geld-Werte erreicht, die man eben nicht mal eben verbrennen kann.

Eine OT-Anmerkung:
kabee hat geschrieben:
Di 29. Sep 2020, 00:15
Insofern: Immer schön vorsichtig. Am besten das Bett nicht verlassen...
Das ist ein ganz, ganz schlechter Rat!
Es ist statistisch belegt, dass die meisten Menschen in einem Bett sterben. Am Besten also gar nicht erst ins Bett legen ! :lol:

eno
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

STW hat geschrieben:
Di 29. Sep 2020, 11:53
Vielleicht sollten einige, bevor sie sich einen E-Roller und Zubehör kaufen, erstmal den Umgang mit Web-Browser und der Maus lernen.

Klicke ich (und das ist schon definitiv länger so) bei Niu-Kassel auf den Link "Mehr anzeigen", dann kommt da groß und sichtbar "ohne ABE" .

Und der Hersteller bietet hier gar keine Zubehörteile an, sondern Händler, die sich darum bemühen, Zubehör anbieten zu können. Denen verdanken wir z.B. den Import des Vader-Rücklichtes und das E-Zeichen darauf, Gimmicks wie den Einkaufshaken usw..
Kurzum: wenn Du Dir ein Auto kaufst und der Händler bietet Dir eine Unterbodenbeleuchtung dazu an, dann hat der Hersteller nichts damit zu tun.
Ich hatte deutlich auf NIU Frankfurt verwiesen und zusätzlich geschrieben, dass der Hinweis auf eine fehlende ABE teilweise praktiziert wird.

Wenn ich schlichtweg niu-store.de aufrufe bekomme ich Scheiben für den GTS ohne jeglichen Hinweis angezeigt, die offenbar keine ABE und keine E-Nummer haben.
Auf die Idee mich speziell an einen NIU-Store in Kassel zu wenden, komme ich als Kunde eher nicht so leicht (außer vielleicht, wenn ich dort in der Nähe wohnen würde).
Wenn ich nach dem Aufruf "NIU-Store" von Online Store auf Offline Store klicke, lande ich bei NIU-Frankfurt, aber nicht in Kassel....

Wenn die Plattform "NIU-Store" heißt und zudem im Netz unter diesem Namen gefunden wird, gehe ich davon aus, dass ich quasi beim Hersteller kaufe und ich gehe davon aus, dass sämtliches Zubehör was dort, teilweise speziell für bestimmte NIU-Roller angeboten wird, von mir ohne wenn und aber genutzt werden kann, sofern kein besonderer Hinweis vorhanden ist.
Da gehe ich jedenfalls definitiv nicht davon aus, dass keine der dort ohne entsprechende Hinweise angebotenen Scheiben für die GTS-Serie zulässig ist.

@meinereiner:
Insofern lohnt es also schon erst gründlich zu lesen und dann beim Händler vor Ort Zubehör einzukaufen, wenn man Geld-Werte erreicht, die man eben nicht mal eben verbrennen kann.
Gelesen habe ich die Angebote vom NIU-Store gründlich und der Händler vor Ort hätte mir (mit eindeutig falscher Beratung) eine Scheibe aus dem NIU-Store oder eine andere unzulässige...montiert.
Was lohnt sich daher?

Es lohnt sich, vorher einiges an Zeit für Recherchen zu investieren, um dadurch überhaupt erst erkennen zu können, was einem da teilweise von Händlern und Herstellern falsch erzählt wird oder welche wichtigen Infos von der Seite schlichtweg fehlen.

STW
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von STW »

eno hat geschrieben:
Di 29. Sep 2020, 18:18

Ich hatte deutlich auf NIU Frankfurt verwiesen und zusätzlich geschrieben, dass der Hinweis auf eine fehlende ABE teilweise praktiziert wird.
Wird hier überhaupt noch irgendein Beitrag richtig gelesen? Einer der anderen Poster hatte die Behauptung aufgestellt, dass bei KABEE nicht auf die fehlende ABE hingewiesen wird, was jedoch falsch ist. Den NIU-Store in Frankfurt habe ich mit keiner Silbe erwähnt. Da muss man sich nicht gleich angesprochen und getriggert fühlen.

Und wenn Du bei VW-Herbert kaufst, dann ist das auch nicht VW, sondern Herbert (jetzt bist Du angesprochen). Dafür hat jede Webseite mittlerweile so ein neumodische Impressum, in dem man nachlesen kann, wer dafür verantwortlich ist.

Und ja, es lohnt sich, Zeit für Recherchen zu investieren. Das gilt für alle Bereiche des Lebens.
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

STW hat geschrieben:
Di 29. Sep 2020, 20:21
eno hat geschrieben:
Di 29. Sep 2020, 18:18

Ich hatte deutlich auf NIU Frankfurt verwiesen und zusätzlich geschrieben, dass der Hinweis auf eine fehlende ABE teilweise praktiziert wird.
Wird hier überhaupt noch irgendein Beitrag richtig gelesen? Einer der anderen Poster hatte die Behauptung aufgestellt, dass bei KABEE nicht auf die fehlende ABE hingewiesen wird, was jedoch falsch ist.
Ja, deinen ersten Satz solltest du unbedingt verinnerlichen.....

der andere Poster, @Bodo 1800, schrieb bezüglich NIU-Kassel:
kann man sehr gut erkennen das Kabee extra ohne ABE inseriert. Also, wer da bestellt und sich das Teil dennoch anschraubt, der hat selber schuld und kann Kabee nicht in Haftung nehmen. Der weiß schon warum er das dazu schreibt
Wenn man daraus liest, dass der Poster behauptet hat, dass bei NIU-Kassel nicht auf die fehlende ABE hingewiesen wird, sollte man mit der Aussage:
Wird hier überhaupt noch irgendein Beitrag richtig gelesen?
etwas vorsichtiger umgehen.

Zudem hattest du mich durchaus auch direkt gemeint:
Und der Hersteller bietet hier gar keine Zubehörteile an....
Zuletzt geändert von eno am Mi 30. Sep 2020, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von STW »

Vielleicht sollte ich mir Vollzitate angewöhnen, damit nachträgliche Änderungen in Beiträgen erkennbar sind. :roll:
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

STW hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 11:08
Vielleicht sollte ich mir Vollzitate angewöhnen, damit nachträgliche Änderungen in Beiträgen erkennbar sind. :roll:
Den "anderen Poster", auf dessen Post deine Behauptung in deinem vorletzten Beitrag basiert, hattest du übrigens gar nicht zitiert. Nicht mal den Namen genannt.

Kann man (in dem Fall von dir unterstellt: @Bodo 1800) in diesem Forum den Beitrag nach über 10 Stunden noch ändern?
Der Beitrag von Bodo 1800 mit dem Text über NIU Kassel ist von gestern ca 10Uhr.
Mein Beitrag von ca 18Uhr und dein darauf folgender dann von gut 20Uhr.

PS:
ich sehe gerade, dass man die Beiträge in diesem Forum offenbar tatsächlich noch nach langer Zeit verändern kann....was ich für keine sehr glückliche Lösung halte.

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