Na wenn das dein Ziel ist, sind doch die bisherigen geschilderten Gegebenheiten nicht schlecht dafür…
Du hast eine Frage nicht beantwortet: Hast du eine private Rechtsschutzversicherung?
Es macht doch keinen Sinn, wenn du zwar löblich nix auf deinen Händler kommen lässt, aber unter dem Strich fährst du ein „lebensgefährliches“ Gerät…zwei mal erfolglos das Abstellen desselben Mangels gefordert…das eröffnet dir als Kunden nach deutschem Recht die Türe zum Austausch gegen ein mangelfreies Fahrzeug oder die Rückabwicklung ganz weit…denn das ist ein erheblicher Mangel, so stellt es sich mir dar.
Wenn du also mit einem Austausch gegen ein mangelfreies Fahrzeug liebäugelst, musst DU das initiieren - von sich aus, wird der Händler das nicht machen…
Scheinbar merkt ja dein Dealer auch, dass du zögerlich agierst, also, suche einen Anwalt auf und lass dich zunächst beraten…im Übrigen: Wenn du anfängst, auf eigene Faust an deinem Roller rumzubasteln, bringst du dich rechtlich gesehen in eine schlechtere Sitution…

Grüße