es gibt in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Wenn S&S keine Angaben zum Thema Gewährleistung/Garantie macht, gehe ich von der gesetzlichen Gewährleistung aus. Außerdem gehe ich von einer praktikablen Handhabung aus, wenn ein defekt nach einem ½ Jahr entstanden ist. Vom Kunden ein Gutachten zu verlangen ist für mich nicht akzeptabel. Ich rede hier nicht von Verschleißteilen wie Reifen, Bremsbeläge, Kette usw. Ein Controller z.B. ist ganz sicher kein Verschleißteil, denn es dreht sich nichts, bewegt sich nichts und geheizt wird damit auch nicht. Der Controller ist schlicht und einfach zu schwach auf der Brust, nach längerer starker Belastung werden die Halbleiter durch Überhitzung zerstört. Eine automatische Temperaturabschaltung würde nur ein paar Cent kosten.
Du würdest schon seltsam gucken, wenn das nagelneue Auto, die nagelneue Waschmaschine oder der nagelneue Flachbildfernseher nach 6 Monaten kaputtgeht, und der Händler sagt: „Pech gehabt - die Reparatur musst du selbst bezahlen“.
Jetzt aber mal etwas Gutes!
Im 3. Pakt waren endlich die richtigen Controller. Musste natürlich erst noch Anrufen. Jetzt schnurrt der Streetfighter 6B wieder.

Den Reserve-Controller habe ich auch gleich noch auf Funktionstüchtigkeit getestet, denn ein ½ Jahr ist nicht lang.