b196 europaweit

eMobility Rechtliches
Antworten
tsztsz
Beiträge: 412
Registriert: So 19. Nov 2023, 12:11
PLZ: 00000
Kontaktdaten:

b196 europaweit

Beitrag von tsztsz »

soweit ich weiß, müsste mit der heute durch das EU parlament beschlossenen Führerscheinrichtline eine Europaweite anerkennung des b196 ratifiziert sein. Die Mitgliedsstaaten haben 3 oder 4 Jahre Zeit das umzusetzen.

Es wurde in der Presse (die ja oft nur DPA abschreibt) leider noch nicht berichtet, aus dem Entwurf, schließe ich dass es auf S.62 stehen müsste..?
Korrigiert mich aber gern bitte https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... V-1/de/pdf

(3) Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 15 kW
fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber des Führerscheins das
21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.
Mitgliedstaaten, die Äquivalenzen gemäß Unterabsatz 1 festlegen, erkennen von anderen
Mitgliedstaaten gemäß jenem Unterabsatz festgelegte Äquivalenzen an.
Die Mitgliedstaaten vermerken die Berechtigung des Inhabers zum Führen von Fahrzeugen
gemäß Unterabsatz 1 ausschließlich mittels des in Anhang I Teil E genannten
entsprechenden Unionscodes auf dem Führerschein.

Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die in ihrem
Hoheitsgebiet gemäß Unterabsatz 1 festgelegten Äquivalenzen einschließlich aller
einschlägigen nationalen Codes, die vor dem … [Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie]
verwendet wurden. Die Kommission macht diese Informationen den Mitgliedstaaten
zugänglich

tsztsz
Beiträge: 412
Registriert: So 19. Nov 2023, 12:11
PLZ: 00000
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von tsztsz »

laut b196 blog wurde es in der Tat beschlossen. Freuen wir uns auf die Umsetzung in bis zu 3 Jahren.

https://b196ausland.wordpress.com/blog/

Benutzeravatar
Afunker
Beiträge: 2406
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 13:23
Roller: Wuxi M3 60 Ah LiIon Akku
PLZ: 66955
Wohnort: Pirmasens
Tätigkeit: Rentner seit März 25
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von Afunker »

Für mich kann es nicht früh genug sein....Wohne Nähe F und da gibt es viele schöne Fahrstrecken mit Motorrad!
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.17700 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

Benutzeravatar
vsm
Administrator
Beiträge: 3039
Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
PLZ: 12
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von vsm »

tsztsz hat geschrieben:
Di 21. Okt 2025, 19:51
[...] eine Europaweite anerkennung des b196 [...]
Das steht so aber weder im Entwurf noch in Deinem Zitat. Nur EU-Staaten, die selbst Äquivalenzen festlegen, müssen die Äquivalenzen anderer EU-Staaten (auf selber Rechtsgrundlage) anerkennen.

tsztsz
Beiträge: 412
Registriert: So 19. Nov 2023, 12:11
PLZ: 00000
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von tsztsz »

Stimmt
Die Frage ist nun für welche Länder es gelten wird für welche nicht

rollingmartin
Beiträge: 190
Registriert: Do 10. Apr 2025, 16:51
Roller: Noch keinen. Kaufplanung.
PLZ: 2
Tätigkeit: Selbstständig.
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von rollingmartin »

tsztsz hat geschrieben:
Di 21. Okt 2025, 19:51
Es wurde in der Presse (die ja oft nur DPA abschreibt) leider noch nicht berichtet, aus dem Entwurf, schließe ich dass es auf S.62 stehen müsste..?
Korrigiert mich aber gern bitte https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... V-1/de/pdf
Sehr interessant.

Und hier...
https://b196ausland.wordpress.com/blog/
ist " Legislativ-Observatorium des EU-Parlaments " leider nicht verlinkt. Schade.

Code: Alles auswählen

Fortschritt direkt im <a>Legislativ-Observatorium des EU-Parlaments</a> verfolgen.
Dateianhänge
Bildschirmfoto 2025-11-06 um 23.21.19.png
________________
Verbrennen ist vorbei - get over it.

tsztsz
Beiträge: 412
Registriert: So 19. Nov 2023, 12:11
PLZ: 00000
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von tsztsz »

uebrigens von einem Pressesprecher des EU Parlaments:
Die Richtlinie macht viele konkrete Vorgaben, die europaweit einheitlich umgesetzt werden müssen, gibt den EU-Staaten aber auch Umsetzungsspielraum.

So ist es auch im Falle der Schlüsselzahl B196. Ob dies eingeführt wird, bleibt den einzelnen Staaten bei der Umsetzung in nationales Recht überlassen. Europaweit einheitlich wird es daher höchstwahrscheinlich nicht.

Relevant ist dafür Artikel 9, Absatz 3
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... V-1/de/pdf

Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber des Führerscheins das 21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B. Mitgliedstaaten, die Äquivalenzen gemäß Unterabsatz 1 festlegen, erkennen von anderen
Mitgliedstaaten gemäß jenem Unterabsatz festgelegte Äquivalenzen an. Die Mitgliedstaaten vermerken die Berechtigung des Inhabers zum Führen von Fahrzeugen
gemäß Unterabsatz 1 ausschließlich mittels des in Anhang I Teil E genannten entsprechenden Unionscodes auf dem Führerschein.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die in ihrem Hoheitsgebiet gemäß Unterabsatz 1 festgelegten Äquivalenzen einschließlich aller einschlägigen nationalen Codes, die vor dem … [Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie] verwendet wurden. Die Kommission macht diese Informationen den Mitgliedstaaten zugänglich.

Benutzeravatar
guewer
Beiträge: 1594
Registriert: So 2. Aug 2020, 11:56
Roller: Inoa S5 Li Doppelakku ab 02/22 + NIU N-GT Ext.Range ab 08/24
PLZ: 91
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von guewer »

Die EU.... kein Wunder, dass sich keiner mehr für die einsetzen will, bei solch einem bürokratischen Monstrum, das in diesem Fall den Mitgliedsländern tausend Ausnahmeregeln von der Regel erlaubt. - Und noch dazu den Staaten zig Jahre bis zur Umsetzung von Gesetzen gibt. Das ganze oben drauf noch "freiwillig".
Inoa S5-Li + 2. Akku + 2 Ladegeräte mit je 7A => Original 4A-Lader verkauft. 11/2023 12A China-Ladegerät gekauft und umgebaut. Seit 11/2022 Tuning-Controller verbaut. Windschild (empfehlenswert) seit 03/2022. Gesamtpreis per 01/2022: 2.930 €.

Benutzeravatar
rainer*
Beiträge: 2061
Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
Roller: Supersoco TC Max
PLZ: 06108
Wohnort: Halle (Saale)
Kontaktdaten:

Re: b196 europaweit

Beitrag von rainer* »

Wenn solche Ausnahmen in der EU nicht erlaubt wären, gäbe es bei uns kein B196. Warum willst Du sowas denn verbieten? Solche Möglichkeiten machen es in der EU natürlich komplexer, da hast Du natürlich recht. Hier zu fordern, solche Ausnahmen zu verbieten damit alles einfacher wird, ist m.E. nicht der richtige Weg - dann wäre auch der B196 wieder weg. Es ist halt nicht so einfach, so viele Nationen Stück für Stück zusammen zu führen, die Normen zu harmonisieren und das bei vielen einstimmig zu treffenden Entscheidungen.
Es ist übrigens nicht lange her, da konntest Du nicht einfach eine Auto, das für den deutschen Markt gedacht war, in Frankreich zuzulassen - und umgekehrt. War ja schon mal die falsche Farbe der Scheinwerfer vor :D . Auch konntest Du nicht einfach eine Brandschutztür über die Grenze bringen und dort einbauen.
Ich kann das permanente EU-Bashing nicht nachvollziehen. Die EU ist nur so gut, wie es die Mitgliedsstaaten zulassen. Und grade Deutschland ist an vielen Punkten auch der Blockierer, der allen Mitgliedsländern Sand ins Getriebe streut. Aktuell u.a. bei der E-Mobilität.

Antworten

Zurück zu „Gesetzliche Regelungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste