Schützen tut das nicht, lediglich die vermurkste Anzeige sollte damit gerichtet werden.
Akku defekt?
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Re: Akku defekt?
Beim Softwareupdate ist es tatsächlich egal ob Garantie oder Gewährleistung.
Bei Gewährleistung geht es darum, ob der Fehler schon immer da war und das ist bei Softwarebugs ja völlig klar.
Bei Garantie (die ja freiwillig ist) sind oft Dinge wie Bremsen ausgeschlossen, da könnte man mit den schleifenden Bremsen Probleme bekommen.
Garantie gibt es aber ja nicht.
Bei Gewährleistung wäre das (gesetzliche) Problem, daß nach 6 Monaten (oder sind das inzwischen 12 Monate?) die Beweislastumkehr gilt. D.h. der Kunde muss beweisen, daß der Fehler beim Kauf schon da war. Dafür kann der Hersteller aber auch nichts ausschliessen (wie z.B. grundsätzlich Bremsen bei Garantie). Bei den schleifenden Bremsen ist das aber so eindeutig ein Konstruktionsfehler, da gibt es auch keine Diskussionen.
Schwieriger stelle ich mir das bei einem nach 2 Jahren verrecktem Lader oder sowas vor. Da sind keine grundsätzlichen Probleme bekannt, wäre also Pech (einfach kaputt, kommt vor). In den ersten 6 (12?) Monaten müsste BMW beweisen, daß der Fehler nicht von Anfang an da war (schwierig) und danach müsste der Kunde das Gegenteil beweisen (unmöglich).
Eine Garantie deckt eben auch "einfach kaputt gegangen" ab, die würde hier greifen.
Würde mich mal interessieren, was BMW für ein Update aufrufen würde, die ersten Early Adopter sind ja nun schon raus aus den 3 Jahren.
Aber wenn es z.B. letztes Jahr ein Update gab (das völlig verbugte), könnte man argumentieren, daß dafür mind. die gesetzliche Gewährleistung gilt. Das sind zwei Jahre. Ab dem Update.
Bei Gewährleistung geht es darum, ob der Fehler schon immer da war und das ist bei Softwarebugs ja völlig klar.
Bei Garantie (die ja freiwillig ist) sind oft Dinge wie Bremsen ausgeschlossen, da könnte man mit den schleifenden Bremsen Probleme bekommen.
Garantie gibt es aber ja nicht.
Bei Gewährleistung wäre das (gesetzliche) Problem, daß nach 6 Monaten (oder sind das inzwischen 12 Monate?) die Beweislastumkehr gilt. D.h. der Kunde muss beweisen, daß der Fehler beim Kauf schon da war. Dafür kann der Hersteller aber auch nichts ausschliessen (wie z.B. grundsätzlich Bremsen bei Garantie). Bei den schleifenden Bremsen ist das aber so eindeutig ein Konstruktionsfehler, da gibt es auch keine Diskussionen.
Schwieriger stelle ich mir das bei einem nach 2 Jahren verrecktem Lader oder sowas vor. Da sind keine grundsätzlichen Probleme bekannt, wäre also Pech (einfach kaputt, kommt vor). In den ersten 6 (12?) Monaten müsste BMW beweisen, daß der Fehler nicht von Anfang an da war (schwierig) und danach müsste der Kunde das Gegenteil beweisen (unmöglich).
Eine Garantie deckt eben auch "einfach kaputt gegangen" ab, die würde hier greifen.
Würde mich mal interessieren, was BMW für ein Update aufrufen würde, die ersten Early Adopter sind ja nun schon raus aus den 3 Jahren.
Aber wenn es z.B. letztes Jahr ein Update gab (das völlig verbugte), könnte man argumentieren, daß dafür mind. die gesetzliche Gewährleistung gilt. Das sind zwei Jahre. Ab dem Update.
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