Hallo Leute,
möchte an meiner 45 km/h Rennsemmel eine Anhängerkupplung anbauen um einen Fahrradanhänger zu ziehen. Deshalb wollte ich mich vorher informieren. Leider konnten mir weder DEKRA noch TÜV weiterhelfen. Die hatten keine Ahnung und in der StVZO ist alles so schwammig, dass ich auch nicht durchblicke. Mal heißt es, keine Abnahme nötig, dann wieder doch eine machen lassen und dann wieder, dass die verwendeten Teile für den Straßenverkehr zugelassen sein müssen.
Auch mit der Beleuchtung gibt es keine klare Aussage.
Was denn nun?
Ich würde Dein Zugfahrzeug wie ein Kleinkraftrad behandeln. Alles braucht eine ABE - sowohl die Kupplung Hänger- und zugfahrzeugseitig, ebenso der Anhänger selber.
Es gibt meines Wissens derzeit keine neue zugelassene 25 mm-Kugelkopfkupplung (Firma Hebie, hatten eine ABE/Zulassung bis 125 ccm, jetzt nicht mehr). Man muss dann auf eine zugelassene 50 mm-Kupplung daher ausweichen.
Für Zweiräder gilt, der Hänger darf maximal 1m breit sein. Wie es für die Kabinenroller aussieht, weiß ich nicht. Die zulässige Anhängelast muss beachtet werden (blöd, wen dazu nix in der CoC steht), Der Anhänger braucht Brems-, Blink- und Standlicht, dazu eine Kennzeichenhalterung. Der Mopedanhänger hat keine Zulassungspflicht und enthält ein Folgekennzeichen (also das gleiche, wie Dein Econelo).
Der Anhänger braucht eine Betriebserlaubnis und die Kupplung eine Bauartgenehmigung/ABE. Das ganze Gespann aus Zugfahrzeug, Kupplung und Anhänger muss einer akkreditierten Prüforganisation vorgeführt und abgenommen und in / über die KFZ-Papiere eingetragen werden.
Hat die Kupplung keine Bauartgenehmigung, erfolgt eine Einzelabnahme.
Ist nur ein Teil nicht abgenommen, geprüft, ohne ABE, Bauartgenehmigung oder nicht eingetragen usw, erlischt die Betriebserlaubnis des Zugfahrzeugs , also fahren ohne Versicherungsschutz.
Blinkrelais muss dann so geändert werden, das die hinteren Blinker überwacht werden.
Einfacher macht es die Sache mit einem originalen Simson-Mopedanhänger (MKH/M2).
Interessant wird es auch sein, an so einem Plastebomber überhaupt eine stabile Stelle zu finden, wo man guten Gewissens eine Kupplungskugel befestigen kann...
Ich denke, an einer Einzelanbahme führt nix vorbei, wobei eben ein bereits zugelassener Anhänger die Sache vereinfachen könnte.
Vielen Dank.
Dachte mir schon, dass es wieder nicht einfach sein wird. Dann kann ich den Fahrradanhänger wahrscheinlich nicht nutzen.
Mal sehen, was ich jetzt mache. Einen zugelassenen Anhänger kann ich mir leider nicht leisten.
Danke. Also sollte (nur) eine Kupplung mit der 50mm-Kugel zulässig sein. Das sich das Gespann aufschwingen kann, daran hätte ich jetzt mal nicht gedacht. Mein Auto kommt gut ins Hüpfen auf einer Beton-Autobahn mit Anhänger (obwohl ich extra Stoßdämfer am Hänger nachgerüstet habe und die vom Auto erneuert wurden).
Ich hätte jedenfalls nicht erwartet, das sich jemand um so ein exotisches Thema wie Anhänger für L-Fahrzeuge kümmert und das ganze reguliert.
Auch wenn es Beamtendeutsch ist, man hat einen Fahrplan, woran man sich lang hangeln kann, wenn man unbedingt sowas in zulässig fahren möchte.
Leider kann man sich für den Aufwand, der dazu zu treiben ist, auch öfter mal ein Taxi nehmen - und ist immer noch kostengünstiger unterwegs. Zumindest solange der Hersteller des Zugfahrzeugs keine mögliche Anhängelast angegeben hat.
Oh Mann, das ist sowas von verständlich .
Mir geht's nicht darum ständig etwas zu transportieren sondern darum, mal etwas transportieren zu können, das nicht in die Kabine passt. Z.B. einen etwas größeren Karton oder so.
Hat Jemand eine Idee?
ich würde mir einen wagen mieten, elektrisch oder benziner, die stehen doch fast überall rum, zb. "SnappCar" oder so ähnlich. bei uns heißt das "GrüneFlotte"
siehe: https://www.google.com/search?q=carshar ... s-wiz-serp
vg
Ich bin hier nur die Signatur.
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Wenn ich sterbe, will ich friedlich gehen. So wie mein Großvater im Schlafe ... und nicht laut kreischend wie sein Beifahrer.
Bei uns in Halle gibt es auch viele Car-Sharing-Fahrzeuge (Teilauto). Leider gilt das nur für die Großstädte und vermutlich nicht für 1.000-Seelen-Gemeinden wie z.B. Grolsheim oder Aspisheim.