TDAG hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2025, 01:16
Gewährleistung:
Im Rahmen der gesetzlichen Regelung bieten wir die 2-jährige Gewährleistung.
Diese gilt nicht bei gewerblicher Nutzung, technischer Veränderung, Nutzung für nicht vorgesehene Zwecke, unzureichender Wartung, fehlerhafter Reparatur oder nach Unfall.
Auf folgende Teile/Material wird keine Gewährleistung übernommen: Beleuchtung, Brems- und Kupplungsbeläge, Räder und Achsen, Reifen.
Auf Fahrzeugbatterien gilt eine Gewährleistungsdauer von 6 Monaten.
Des Weiteren gibt es für Deutschland auch einen Kundendienst für die Gewährleistung und Garantie.
(siehe Kontakt Formular NIU)
Internet:
https://global.niu.com/de Telefon: +49-(0)800-588-9224
Auf der Internetseite finden sich auch alle Fachhändler in der Region.
Natürlich gibt es auf alle Teile Gewährleistung. Normaler Verschleiß ist halt keine Gewährleistung, sondern... nunja, Verschleiß.
Bei den Akkus handelt es sich nicht um "Fahrzeugbatterien", sondern um Tranktionsbatterien. Auch hier gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Im Übrigen würde diese auch für "Fahrzeugbatterien" gelten.
Nochmal der Hinweis, dass die Fahrzeuge
keine Herstellergarantie haben, da sie nicht von einem autorisierten NIU Händler verkauft wurden. Von daher würde ich sowie einige andere Händler hier keine Garantie- sowie Gewährleistungarbeiten durchführen.
Die Gewährleistung muss der Verkäufer erbringen. Dessen sollte sich jeder bewusst sein.
TDAG hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2025, 01:16
Es gibt 4 Remotes, 2 Schlüssel, das COC, Ladegerät, Kennzeichen halter und noch einen Halter bei dem ich noch nicht weiß wofür (2x längliche Platte + Blende).
Die Zulassungsvorschrift besagt, dass das Kennzeichen in jedem europäischen Land angebracht werden können muss. Dafür ist das extra Geraffel da, in manchen Ländern sind die Kennzeichen 28cm breit.