nach über einem Jahr Fehler um Fehler bei meinem eTalia (die ich natürlich alle von Anfang an schriftlich weitergegeben habe an NM), habe ich nun eine Wandlung des Kaufvertrages angeboten bekommen.
Vom Kaufpreis abgezogen wird da u.a. natürlich meine Nutzung.
Die Berechnung der Nutzungsentschädigung basiert auch auf die zu erwartende Gesamtlaufleistung.
Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrener Kilometer : zu erwartende Gesamtlaufleistung
In meinem Fall 3357 x 839 : 10.000 = € 281,73 Nutzungsentgelt/-entschädigung
NM hat die Gesamtlaufleistung auf 10.000 km festgelegt. Ist das realistisch?
Schaffen die elektrischen Motoroller nicht mehr in ihrem Leben?
Wisst Ihr, wo ich dazu nähere Infos finde? Steht das irgendwo niedergeschrieben, wie viele KM man da werksseitig erwarten kann?
NM wird mir das sicherlich nicht mitteilen

Ich freue mich, wenn Ihr vielleicht Infos habt oder wisst, wo ich was finden kann!
Oh, und weiterhin will NM übrigens noch von dem Kaufpreis auch einen Pauschalen Abzug iHv 100 € machen und weiterhin mir auch den Abholungstransport mit 99 € in Rechnung stellen.
Zu diesen beiden Posten werde ich mich noch anwaltlich beraten lassen, denn ich bezweifel, dass das so ok ist....
Ich schicke Euch viele Grüße und bin gespannt, was Ihr mir mitteilen könnt
