

In Hamburg gibt es nur das normale Kennzeichen 280 * 200mm. Eventuell 260 * 200mm. Nix mit Motoradkennzeichen 180 * 200mm.
Kommt immer auf der/die/das Sachbearbeitenden an...
Sorry, soll das etwa heißen, das ich mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug nicht zum TÜV muß? Ich weiß,sind vielleicht blöde Fragen, aber im Moment fühle ich mich etwas überfordert ob dieser Bürokratie!Peter51 hat geschrieben: ↑So 26. Nov 2023, 09:52Eine fehlende TÜV - Plakette sollte schon auffallenFür die freiwillige Zulassung mußte ich zudem zum TÜV - Gutachten (91,- Euro) für die Ausleuchtung eines großen Kennzeichens (bei mir 260 * 200mm). Zusätzlich mußte ich Verzollungsnachweise für 12 Jahre alte Roller erbringen.
Natürlich muss Du damit nicht zur Prüfstelle- es ging hier nur um die "Amtlichkeit" der Ausleuchtung des Kennzeichens
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