auch ich befinde mich auf dem dornigen Weg der freiwilligen Zulassung.
Letzte Woche war ich zur Anmeldung meines 125ccm Rollers (Benziner), habe ein "kleines" Nummernschild bekommen (Leichtkraftrad) und alles war gut. Bei der Gelegenheit die freundliche Dame im Straßenverkehrsamt nach den Konditionen für eine freiwillige Zulassung meines UNU-Classic-Elektrorollers gefragt und die Aussaage bekommen: alles easy, eVB, Personalausweis und COC mitbringen - fertig. - Prima dachte ich - neuen Termin gemacht und heute kam die Ernüchterung:
Anderer Schalter, andere Sachbearbeiterin. Erste Reaktion: Oh Gott, muss das sein? - Dann verließ sie ihren Schreibtisch, um den "Chef" zu fragen: Ergebnis: ich brauche eine TÜV-Bescheinigung, dass ein Motorradkennzeichen montiert werden könne - ohne Bescheinigung keine Zulassung. - Also zum TÜV. Der etwas mürrische Prüfer bestand darauf, dass ein Nummernschild 250x200 Platz haben muss. Außerdem stellte er fest, dass mein UNU keine Kennzeichenbeleuchtung hätte, die zwingend erforderlich sei. Zu Hause habe ich mir das einmal genauer angesehen: am "Boden" der Rückleuchte befindet sich ein nicht einmal briefmarkengroßes "Fenster", wodurch das Rücklicht auch auf das Kennzeichen strahlen soll - es beleuchtet, wenn überhaupt - das Kennzeichen von hinten


Also wird es wohl nur eine "Bastellösung" geben. Ich habe mir jetzt diese Kennzeichenleuchte mit Rückstrahler bestellt (https://www.ebay.de/itm/403583487842?ha ... R6qimvTCYg), werde sie auf einem Alu-Blech montieren, welches gleichzeitig als Kennzeichenträger herhalten wird und dann nochmals mein Glück probieren. - Warum genehmigt man nicht einfach ein "kleines" Kennzeichen, sähe besser aus, wäre weniger verletzungsträchtig und würde ohne große Probleme passen. - Aber ich werde den Eindruck nicht los, dass man alles versucht, die Zahl der freiwilligen Zulassungen zu drücken. Die wegfallende THG-Prämie wird diese Bestrebung sicherlich unterstützen. Schade.
Erhard