Stivikivi hat geschrieben: ↑Di 13. Dez 2022, 19:21
The Rob hat geschrieben: ↑Di 13. Dez 2022, 19:06
Die von dir zitierte Verordnung schreibt vor, dass die Höhe 200mm sein muss (130er Höhe nur für 125er), für die Breite ist aber lediglich das
Höchstmaß von 280mm festgelegt.
Wenn du also eine ausreichend kurze Kombination bekommen kannst, wäre auch ein 220mm breites Kennzeichen möglich.
Das wiederum sollte völlig ohne Anpassungen an den Originalhalter geschraubt werden können.
220x130 ohne Probleme möglich.
Entschuldige bitte, dass ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe.
Einen
Anspruch auf 130mm hohe Kennzeichen gibt es nur für bestimmte Fahrzeuggruppen, wie z.B. L3e-A1 (umgs. 125er), aber nicht für die freiwillig zugelassenen L1e (umgs. 45er).
Mal abgesehen davon dass deine Antwort leider ziemlich nichtssagend ist (technisch möglich? rechtlich möglich? irgendwie möglich?), hat der Threadstarter explizit dieses hier geschrieben:
Fury hat geschrieben: ↑Mo 12. Dez 2022, 14:15
hier am Beispiel Berlin (Zitat: „Es können nur Kennzeichenschilder gem. der Anlage 4 Nr. 1b FZV zugeteilt werden.“)
Etwaige Möglichkeiten eine Sondergenehmigung für 130mm-Kennzeichen zu erteilen werden von dieser Behörde also offensichtlich abgelehnt, und Hinweise dass es anderswo möglich sei sind leider nicht zielführend.
Deshalb nochmal explizit: Sofern die erteilte Kennzeichenkombination es zulässt, darf die Behörde ein 220x200 Kennzeichen nicht ablehnen, da es die Vorgaben aus der Anlage 4 Nr. 1b FZV erfüllt, und somit ein
Anspruch darauf besteht.
Nachtrag: Ich habe gerade mal bei
https://kennzeichen-teufel.de/ recherchiert, leider fällt diese in der Theorie sehr schöne Möglichkeit wohl flach, weil gem. Anlage 4 Nr. 1b FZV die große Schrift benutzt werden muss, von der nur drei Zeichen in eine Zeile passen bei 220mm (oder 200mm) Breite. Ich glaube das wird in Berlin schwierig! Für vier Zeichen braucht man 250mm, so kann man aber immerhin 30mm kleiner nehmen als die unsäglichen 280.