Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

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STW
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von STW »

<Klugscheißmodus>

"Inhaber (inne haben = besitzen) ist somit der, der den KFZ-Brief in seinem Besitz hält. Dieser Besitz sagt aber nichts über den Eigentümer einer Sache aus"

Wenn man schon das BGB zitiert und erklären will, sollte man aber nicht "Eigentum" und "Besitz" verwechseln, und auch nicht "KFz-Brief" mit "Zulassungsbescheinigung Teil I".

Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört. Aber weder der Besitz des KFz-Briefes noch der Besitz der Zulassungsbescheinigung weisen einen als Eigentümer aus.

Besitzer ist derjenige, in dessen Einflußbereich sich der Gegenstand befindet und der auf sie zugreifen kann.

"Besitz" ist die Tatsache (also: wer darf mit seinen Futtfingern die Sache angrabbeln), "Eigentum" das Recht am Gegenstand.

Der Eigentümer ist nicht gleich Halter eines KFz. Eigentümer ist z.B. der Kreditgeber / Leasinggeber. Der Brief ist dennoch kein Eigentumsnachweis. Auch wenn der bei der Bank liegt. Im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird der Halter eingetragen, ebenso im KFz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil II). Der Halter ist nicht unbedingt der Besitzer. Besitzer ist derjenige, der aktuell die Karre fährt und im Idealafall die Zulassungsbescheinigung Teil II mit sich führt.

</Klugscheißmodus>
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eetron
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von eetron »

Danke für eure Hilfe.

War heute in der Zulassungstelle, L3e-A1 passt alles hab aber nur einen Farzeugschein bekommen.
Fahrzeugbrief gibt es nicht hat die Dame von der Zulassungstelle gemeint.

Auch TÜV Plakete gab es hier keine? Ist das richtig es steht auch im Schein Zulassungsfreies Fahrzeug?

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Stivikivi
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von Stivikivi »

Dann hat deine Zulassungsfrau es ja richtig falsch gemacht.

TÜV ist bei ner 125er Pflicht.
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Matrix3937
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von Matrix3937 »

Ok, geht wohl noch bei einigen etwas schief. Habe die Zulassung Teil 1 und TÜV-Plakette bekommen. Auf der CoC wurde das Kennzeichen vermerkt und abgestempelt.
Straßen gehen nicht nur geradeaus, in Kurven stehen auf der anderen Seite oft Laternenmasten und Bäume, das tut schon weh!

The Rob
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von The Rob »

Wenn du ein Fahrzeug >45km/h zugelassen hast, muss der natürlich zur HU, und das gehört auch da rein.
Also gleich an die Zulassungsstelle wenden, Fehler können da immer mal passieren.

Ich war eben mit meinem NQi GTS Sport '20 das erste mal zur HU, da wurde festgestellt dass die Reifengröße im Schein falsch aus der CoC übernommen wurde.
Ich kenne den Prüfer zum Glück, der hat mir dann trotzdem den Stempel gegeben, aber in den HU-Bericht einen Vermerk zur Änderung der Papiere reingeschrieben.

eetron
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von eetron »

Na Super dann kann ich morgen gleich wieder hin :-( und die Reifengröße ist auch noch falsch hab ich gerade gesehen :roll:

SvenR.
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von SvenR. »

eetron hat geschrieben:
Di 16. Aug 2022, 15:37
Na Super dann kann ich morgen gleich wieder hin :-( und die Reifengröße ist auch noch falsch hab ich gerade gesehen :roll:
Hab demletzt ein neues Auto zugelassen, da gibt es Zulassungsteil 2 und Coc. Die scannen dann den Teil2 und haben alles fertig ausgefüllt. Meine Dame hat sich beim EVO auch schwer getan und ich habe ihr geholfen, die Daten aus den Coc Papieren zu übertragen. :lol:

TÜV ist muss, Leistung kommt Nennleistung mit oder ohne Drehzahl ist egal. Gibt bei Elektro beide Möglichkeiten. Teil 2 ehemalig Brief kannst du gleich mitmachen lassen. Kostet bei uns 3 € extra. Wenn die diskutiert verlange den Vorgesetzten. Ist nach Gesetz L3e Klasse. Übrigens kannst du wählen welches Kennzeichen. Das schmale breite oder Motorrad.

Hier etwas, falls jemand Nachhilfe braucht.

Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Eine vollständige Angleichung des nationalen Begriffes in der FZV (Zulassungsrecht) an das EU-Recht ist noch nicht gegeben, während das Fahrerlaubnisrecht bereits vollständig an das EG-Recht angepasst wurde (keine 50-cm³-Grenze).

Leichtkrafträder sind zulassungsfrei (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 lit. c FZV) und nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerfrei. Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen. Die Größe dieses Kennzeichens ist unabhängig von der Erstzulassung mit einem Größtmaß der Breite von 255 mm und einer fixen Höhe von 130 mm (verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen; ehemaliges „80er“-Kennzeichen; als auch landwirtschaftliche Zugmaschinen). Zulässig sind mittlerweile auch reguläre Motorradkennzeichen mit der Größe 18/20/22 cm × 20 cm. Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung.

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Matrix3937
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von Matrix3937 »

Die aktuell gültige FZV ist von 2011 und wurde zuletzt am 24.6.2022 geändert.

Man schaue hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html

Bezgl. Kennzeichengröße ist dort auch folgendes geregelt:
„ Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a)
einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)
Kraftradkennzeichen:
Mindest-/Größtmaß der Breite:
180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.“
Straßen gehen nicht nur geradeaus, in Kurven stehen auf der anderen Seite oft Laternenmasten und Bäume, das tut schon weh!

eetron
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von eetron »

So nachdem ich das mit der Zulassung alles klären konnte, bin ich nun schon die ersten 200km mit den MQI GT EVO gefahren.
Soweit läuft bisher auch alles ohne Probleme.

Noch ein paar Fragen an euch:

Hab aktuell immer laut APP eine Abweichung zwischen beiden Akkus von 12-15%.
Der eine Akkupack entläd sich immer etwas schneller als der andere.

Hab jetzt eine längere Stecke etwas zügiger zurück gelegt.
Lüfter von den Akkupacks laufen jetzt schon seit über einer Stunde auf hochtouren.
Akku Temp. bei 46°C.

Ist das bei euch auch so? Hab erst auf ca. 28% runter gefahren und dann auf 100% aufgeladen.
Hier waren auch beide Akkupacks dann bei genau 100%.

Spiegel sind etwas kurz geraten, was gibt es da für alternativen?

Wie ladet Ihr den GT EVO ? Ladegerät hab ich direkt im Roller eingesteckt und liegt dann auf der Sitzbank.

Hier ist das Kabel allerdings etwas kurz geraten.

Screenshot_20220821-193542.jpg
Screenshot_20220821-193533.jpg
Zuletzt geändert von eetron am So 21. Aug 2022, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.

chrisboy
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Re: Neues Modell MQI-GT EVO - "125ccm", 100km/h

Beitrag von chrisboy »

Lade hin und wieder mal in der Wohnung mit dem Y-Kabel, gab schon ein paar Meldungen dass das Laden im Roller einen Drift erzeugt.

Neue und bessere Spiegel gibts in jedem Motorradfachgeschäft für 10-20€ (erste Amtshandlung bei mir gewesen), nimm aber vorsichtshalber einen Spiegel vom EVO mit damit du das Gewinde checken kannst (war glaube ich M10).

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