MQI GT EVO - Lenkerwackeln / Wichtiges Update Seite 9!!!!

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SvenR.
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von SvenR. »

Ich habe beide getauscht. Vorne und hinten.

https://www.michelin.de/motorbike/tyres ... ity-grip-2#

Chris2022
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von Chris2022 »

Soweit ich weis darf man aber auch nur vorne tauschen oder? Das wäre mein letzter Ausweg bevor ich an eine Wandlung denke. Das Gewackel wird nämlich immer schlimmer :(

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loetlampe
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von loetlampe »

Reifen müssen immer von einem Hersteller gefahren werden, Mischbetrieb ist nicht zulässig.
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Matrix3937
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von Matrix3937 »

Doch ist erlaubt
https://www.bussgeldkatalog.de/mischbereifung/

„ Mischbereifung am Motorrad: Ist das zulässig? Auch beim Motorrad ist eine Mischbereifung grundsätzlich erlaubt. Hat Ihr Motorrad also unterschiedliche Reifen, hat das keinerlei Konsequenzen für Sie.“
Straßen gehen nicht nur geradeaus, in Kurven stehen auf der anderen Seite oft Laternenmasten und Bäume, das tut schon weh!

Chris2022
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von Chris2022 »

Dachte ich mir, da vorne eh ne andere Größe ist!

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loetlampe
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von loetlampe »

Ach tatsächlich, hatte das noch von früher im Kopf, als es Reifenfabrikatsbindungen bei Motorrädern gab, wenn so eine eingetragen ist, ist der Mischbetrieb nicht zulässig. Das unsere Roller das aber nicht haben, darf man unterschiedliche Reifen fahren.
Die Größe hat damit allerdings nichts zu tun, die ist ja fast immer unterschiedlich.
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YOLO
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von YOLO »

Hat Dein Händler keinen anderen Evo? Dann könnte man den testen, dann die Räder quertauschen und nochmal testen...
Dann würde sehr schnell klar, ob
- Dein Evo ein Einzelfall ist
- Es an dem Rädern liegt

BTW, wenn der Evo nur ohne Topcase stabil fährt, wäre das für mich auch ein Grund, das Teil nicht zu kaufen. Was nützt ein Roller ohne Stauraum?
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von Matrix3937 »

Ich kann bestätigen, das sich ein Topcase eigentlich immer auf die Stabilität eines Motorrollers mehr oder weniger auswirkt. War bei meiner Piaggio und bei meinem Kymco damals auch. Auch beim Motorrad ist das so.
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von Stivikivi »

Matrix3937 hat geschrieben:
Fr 29. Jul 2022, 09:48
Ich kann bestätigen, das sich ein Topcase eigentlich immer auf die Stabilität eines Motorrollers mehr oder weniger auswirkt. War bei meiner Piaggio und bei meinem Kymco damals auch. Auch beim Motorrad ist das so.
Vor allem wenn man ein 72l Case mit Zeug drin hat. Dann fährt man im Stand schon Wheely haha
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Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO

Beitrag von verbali »

loetlampe hat geschrieben:
Do 28. Jul 2022, 17:12
Ach tatsächlich, hatte das noch von früher im Kopf, als es Reifenfabrikatsbindungen bei Motorrädern gab, wenn so eine eingetragen ist, ist der Mischbetrieb nicht zulässig. Das unsere Roller das aber nicht haben, darf man unterschiedliche Reifen fahren.
Die Größe hat damit allerdings nichts zu tun, die ist ja fast immer unterschiedlich.
das lag dann aber auch ausschließlich an der eingetragenen Reifenbindung. Motorräder die diese nicht hatte ( oder sich bestehende Bindungen hat austragen lassen ) durften vorne und hinten schon immer verschiedene Hersteller fahren. Das mit den gleichen Reifen ist nur "pro Achse" und und Zweiräder haben pro Achse nur ein Rad.

Ob das Sinn macht bei einem Supersportler unterschiedliche Reifen zu fahren ist dann wieder eine andere Frage, aber grundsätzlich verboten war das noch nie.

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