Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
Ganz so ist es nicht. Die Händler verkaufen durchaus bestimmte, für die Verkehrssicherheit unbedeutende Komponenten, ohne Prüfzeichen. Das ist sogar ganz sinnvoll, wenn man sich z.B. eine Renn- oder Cross-Maschine aufbauen möchte. Von daher hat z.B. Louis eine ganze Reihe von Teilen im Angebot, die nicht STVZO-konform sind, aber durchaus für Sportbikes geeignet sind.
Dann gab es durchaus mal den Fall, und ich denke, darauf zielt das zitierte Urteil ab, dass Beleuchtungseinrichtungen bzw. ein Katalog dafür angepriesen worden ist, die keinerlei Zulassung hatten und dazu noch "gefährlich" waren. Ein Bekannter kam mal mit H4-Birnen an, die anstelle der max. 55W gleich über 100W hatten und somit wirklich für den Gegenverkehr gefährlich waren. Und als die ersten LED-Birnen auf den Markt kamen ..., zu hell, zu dunkel, zweifelhafte Lebensdauer, mit Blendgefahr, ...
Oder mal ein anderes Beispiel: Bremsbeläge müssen ein E-Prüfzeichen haben, und selbst wenn es nur die Gammelnorm ECE R90 ist für Aftermarketteile. Besser ist es, denn wir wollen ja keine gepresste chinesische Hühnerk*acke als Belagmaterial. Interessanterweise müssen Bremsscheiben keine Prüfnorm erfüllen bzw. sind nicht kennzeichnungspflichtig.
Hier zeigt sich mal wieder, wie armselig manche Gesetze und Verordnungen zusammengepfriemelt sind. Dazu übersteuert eine EU-Zulassung auch die STVZO, was zu noch mehr Verwirrung führt (beispielsweise Nebelscheinwerfer am Motorrad).
Dann gab es durchaus mal den Fall, und ich denke, darauf zielt das zitierte Urteil ab, dass Beleuchtungseinrichtungen bzw. ein Katalog dafür angepriesen worden ist, die keinerlei Zulassung hatten und dazu noch "gefährlich" waren. Ein Bekannter kam mal mit H4-Birnen an, die anstelle der max. 55W gleich über 100W hatten und somit wirklich für den Gegenverkehr gefährlich waren. Und als die ersten LED-Birnen auf den Markt kamen ..., zu hell, zu dunkel, zweifelhafte Lebensdauer, mit Blendgefahr, ...
Oder mal ein anderes Beispiel: Bremsbeläge müssen ein E-Prüfzeichen haben, und selbst wenn es nur die Gammelnorm ECE R90 ist für Aftermarketteile. Besser ist es, denn wir wollen ja keine gepresste chinesische Hühnerk*acke als Belagmaterial. Interessanterweise müssen Bremsscheiben keine Prüfnorm erfüllen bzw. sind nicht kennzeichnungspflichtig.
Hier zeigt sich mal wieder, wie armselig manche Gesetze und Verordnungen zusammengepfriemelt sind. Dazu übersteuert eine EU-Zulassung auch die STVZO, was zu noch mehr Verwirrung führt (beispielsweise Nebelscheinwerfer am Motorrad).
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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- Mr.Eight
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
Naja, wenn gepresste Hühnerkacke auch gute Bremswirkung erzielen, wäre das vielleicht eine Option gegen den Feinstaub der Bremsklötze. Und biologisch abbaubar bzw. als Dünger zu verwenden.
Nein im Ernst. Ich verfolge auch das Dämpferthema. Da ist man was an der selben Stelle. Wenn es eine ABE gibt, ist die Frage wie dort auch, ob man sich das nicht für schmales Geld vom TÜV absegnen lassen kann. Wenn es gar keine ABE gibt, wäre ich auch vorsichtig. Aber mit ABE heißt, es wurde schon mal geprüft. Daher bin ich gespannt, ob nicht mal jemand mit der Scheibe oder dem Dämpfer zum TÜV fährt und es schafft, sich das eintragen zu lassen.

Nein im Ernst. Ich verfolge auch das Dämpferthema. Da ist man was an der selben Stelle. Wenn es eine ABE gibt, ist die Frage wie dort auch, ob man sich das nicht für schmales Geld vom TÜV absegnen lassen kann. Wenn es gar keine ABE gibt, wäre ich auch vorsichtig. Aber mit ABE heißt, es wurde schon mal geprüft. Daher bin ich gespannt, ob nicht mal jemand mit der Scheibe oder dem Dämpfer zum TÜV fährt und es schafft, sich das eintragen zu lassen.

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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
@ STW
Sehe ich auch so.
@ Mr. Eight
Wenn das Teil eine ABE/ ABG hat, muss man sich nichts absegnen lassen. ABE/ABG erhalten meist Teile, die für die Verkehrssicherheit weniger relevant sind und pauschal ohne Prüfung angebaut werden dürfen (auch da soll es aber Ausnahmen geben). Das gilt genauso für die E-Prüfzeichen.
Alles, wofür Du ein Teilegutachten mitkriegst ist da schon relevanter. Weil dafür brauchst Du in der Regel eine Änderungsabnahme, d.h. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc müssen Dir das Teil "abnehmen" und bestätigen dann, das alles i.O. ist.
Noch ne Nummer schärfer ist die Einzelabnahme, wenn Du zum Beispiel ein Fantasieauto selber zusammenbaust oder eins aus Amerika importierst.
Einzelabnahme darf nur Dekra (Ostdeutschland) und TÜV (Westdeutschland).
Sehe ich auch so.
@ Mr. Eight
Wenn das Teil eine ABE/ ABG hat, muss man sich nichts absegnen lassen. ABE/ABG erhalten meist Teile, die für die Verkehrssicherheit weniger relevant sind und pauschal ohne Prüfung angebaut werden dürfen (auch da soll es aber Ausnahmen geben). Das gilt genauso für die E-Prüfzeichen.
Alles, wofür Du ein Teilegutachten mitkriegst ist da schon relevanter. Weil dafür brauchst Du in der Regel eine Änderungsabnahme, d.h. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc müssen Dir das Teil "abnehmen" und bestätigen dann, das alles i.O. ist.
Noch ne Nummer schärfer ist die Einzelabnahme, wenn Du zum Beispiel ein Fantasieauto selber zusammenbaust oder eins aus Amerika importierst.
Einzelabnahme darf nur Dekra (Ostdeutschland) und TÜV (Westdeutschland).
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
Hi,
kleiner Nachtrag,
bei mir um die Ecke ist die MHH mit ihrer Unfallforschung. Hab da mal mit einem gesprochen.
Also es geht wie volgt vor, bei einem Verkehrsunfall wird die Unfallforschung gerufen oder nicht.
Wenn sie dann da ist wenn sie kommen soll, dann wird alles, aber auch wirklich alles aufgezeichnet. Und das Fahrzeug wird dann Untersucht. In diesem Fall der Roller. Und wenn die festtellen das die Scheibe nicht eingetragen ist, dann wird das weitergeleitet an die Versicherung und Polizei.
Der Doofe ist dann natürlich der Halter und der Fahrer wenn er vom Halter abweicht. Dann wird festgestellt wer die Scheibe angebracht hat.
Und dann ist der Halter Zahlemann und vielleicht auch fürs Leben gezeichnet. Der Verkäufer wird naturlich auf das Pfeifen. Dem ist in erster Linie ( damit sind natürlich nicht alle Verkäufer gemeint ) der Verkauf interessant und nicht was danach ist. Aus den Augen aus dem Sinn. Und zu den Plagiaten in der Zubehörabteilung, wie z.B. minderwertige Bremsbeläge, davon ist keiner befreit. Und deshalb kaufe ich solche Sachen nicht im Internet. Und wenn man was kauft, immer die Rechnung für ein paar Jahre aufheben besser 10 Jahre, so wie die viel Händler das müssen.
So nun zu mir:
29 Jahre her Fahrzeug Piaggio TPH 125 Tüv-pflichtig . Wetterschutzscheibe mit ABE und E-Nummer = 249 DM ohne Anbau. Ne menge Holz für mich damals.
Nach ca. 28.000 km auf der Landstrasse.
Nasse Fahrbahn ca. 92 km/h
entgekommender LKW
kleiner Stein wurde aufgewirbelt und schlug mir links oben in die Scheibe ein.
obwohl ich Lärmschutzstopfen hatte gabs einen lauten Knall und ich wäre fast deswegen ( Lenker etwas verissen ) in den Graben gelandet ( Wind von Links mit Windschatten im Bereich des LKWs deshalb volle Wucht des Fahrtwinds und des Seitenwinds auf die Wetterschutzscheibe ) .
Beschädigung der Scheibe, links oben abgeknicktes Pastik ( ca. 9 cm x ca 12 cm schrägabgeklappt ) und es hing nur noch an der inneren Folie.
So, nun mal euch das mal aus wenn ihr mit einer Scheibe ohne ABE fahrt und nicht wisst was passiert mit der Scheibe wenn das Senario eintritt.
Nun fahren auch viele nur 45km/h so wie ich. Auch da kann es zu solchen Senarios kommen.
Und noch was, Windlasten:
Je grösser die Scheibe um so mehr Druck wird auf sie ausgeübt. Es können Kräfte in den Verbindungen enstehen der die Scheibe nicht gewachsen ist ( Windböhen z.B. ). Wenn dann eine Seite nachgibt ( schlagartig ) dann verreist ihr auf alle Fälle etwas den Lenker oder mehr. Deshalb gibt es ja dann eine ABE um solche Sachen zu testen und etwas Sicherheit zu bringen.
kleiner Nachtrag,
bei mir um die Ecke ist die MHH mit ihrer Unfallforschung. Hab da mal mit einem gesprochen.
Also es geht wie volgt vor, bei einem Verkehrsunfall wird die Unfallforschung gerufen oder nicht.
Wenn sie dann da ist wenn sie kommen soll, dann wird alles, aber auch wirklich alles aufgezeichnet. Und das Fahrzeug wird dann Untersucht. In diesem Fall der Roller. Und wenn die festtellen das die Scheibe nicht eingetragen ist, dann wird das weitergeleitet an die Versicherung und Polizei.
Der Doofe ist dann natürlich der Halter und der Fahrer wenn er vom Halter abweicht. Dann wird festgestellt wer die Scheibe angebracht hat.
Und dann ist der Halter Zahlemann und vielleicht auch fürs Leben gezeichnet. Der Verkäufer wird naturlich auf das Pfeifen. Dem ist in erster Linie ( damit sind natürlich nicht alle Verkäufer gemeint ) der Verkauf interessant und nicht was danach ist. Aus den Augen aus dem Sinn. Und zu den Plagiaten in der Zubehörabteilung, wie z.B. minderwertige Bremsbeläge, davon ist keiner befreit. Und deshalb kaufe ich solche Sachen nicht im Internet. Und wenn man was kauft, immer die Rechnung für ein paar Jahre aufheben besser 10 Jahre, so wie die viel Händler das müssen.
So nun zu mir:
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Nach ca. 28.000 km auf der Landstrasse.
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obwohl ich Lärmschutzstopfen hatte gabs einen lauten Knall und ich wäre fast deswegen ( Lenker etwas verissen ) in den Graben gelandet ( Wind von Links mit Windschatten im Bereich des LKWs deshalb volle Wucht des Fahrtwinds und des Seitenwinds auf die Wetterschutzscheibe ) .
Beschädigung der Scheibe, links oben abgeknicktes Pastik ( ca. 9 cm x ca 12 cm schrägabgeklappt ) und es hing nur noch an der inneren Folie.
So, nun mal euch das mal aus wenn ihr mit einer Scheibe ohne ABE fahrt und nicht wisst was passiert mit der Scheibe wenn das Senario eintritt.
Nun fahren auch viele nur 45km/h so wie ich. Auch da kann es zu solchen Senarios kommen.
Und noch was, Windlasten:
Je grösser die Scheibe um so mehr Druck wird auf sie ausgeübt. Es können Kräfte in den Verbindungen enstehen der die Scheibe nicht gewachsen ist ( Windböhen z.B. ). Wenn dann eine Seite nachgibt ( schlagartig ) dann verreist ihr auf alle Fälle etwas den Lenker oder mehr. Deshalb gibt es ja dann eine ABE um solche Sachen zu testen und etwas Sicherheit zu bringen.
Zuletzt geändert von Bodo 1800 am Do 1. Okt 2020, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
Am besten das Haus nie verlassen. Viel zu gefährlich.
Was da so rein theoretisch alles passieren kann. Uiuiui...
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
Na dann bleib mal zu hause. 

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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
...........
Zuletzt geändert von chrispiac am Do 1. Okt 2020, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
Ja. Und Betten sind ganz gefährlich. Darin sterben die allermeisten Menschen. *rumkram und schnell eine Hängematte aufhängen*
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen
Nochmal der Hinweis: Ja, eine ABE bedeutet, dass dieses Teil an bestimmten Fahrzeugen ohne eine Abnahme verbaut werden darf, die explizit in der ABE gelistet sein müssen.Krischan hat geschrieben: ↑Do 1. Okt 2020, 11:47@ STW
Sehe ich auch so.
@ Mr. Eight
Wenn das Teil eine ABE/ ABG hat, muss man sich nichts absegnen lassen. ABE/ABG erhalten meist Teile, die für die Verkehrssicherheit weniger relevant sind und pauschal ohne Prüfung angebaut werden dürfen (auch da soll es aber Ausnahmen geben). Das gilt genauso für die E-Prüfzeichen.
Alles, wofür Du ein Teilegutachten mitkriegst ist da schon relevanter. Weil dafür brauchst Du in der Regel eine Änderungsabnahme, d.h. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc müssen Dir das Teil "abnehmen" und bestätigen dann, das alles i.O. ist.
Noch ne Nummer schärfer ist die Einzelabnahme, wenn Du zum Beispiel ein Fantasieauto selber zusammenbaust oder eins aus Amerika importierst.
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Für alle nicht gelisteten Fahrzeuge hat die ABE in etwa den Stellenwert eines Teilegutachtens (Abnahme erforderlich, aber vglw. einfach).
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