Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Bodo 1800
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Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von Bodo 1800 »

Hi,

ich wollte für meinen NIU NQI PRO eine mittlere Wetterschutzscheibe kaufen. Da von NIU selbst nur eine Wetterschutzscheibe im Angebot ist wollte ich die nicht haben.
Also in NUI Shops nachgesehen und verschiedene Wetterschutzscheiben gesehen die für meinen NIU passen. Wollte gerade bestellen und las am Ende der Beschreibung " ohne ABE " :shock:
Also den Händler per Mail angefragt und bis heute keine Antwort bekommen.................................................warum auch immer.

Heute ab zum Tüv Hannover-Anderten. Dort mich erkundigt und dem Prüfer das Angebot gezeigt.
Er sagte mir das die Scheibe keine ABE hat und wenn ich sie mir am Roller befestige ist die Allgemeine Betriebserlaubniss erloschen. Also auch keinen Versicherungsschutz mehr.

Wenn ihr dann doch mal eine Wetterschutzscheibe mit einem " E " findet, dann muss eine ABE mit bei der Wetterschutzscheibe sein.
Ist dem nicht so, ist das Zeichen " E " auf der Wetterschutzscheibe ungültig.
Leute passt blos auf.

gute Fahrt euch allen
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eno
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

Hallo, dies ist mein erster Beitrag und ich fange bereits an zu meckern....

Ich habe mir einen NQI GTS Pro bestellt, der diese oder nächste Woche beim Händler sein soll.
Eine Wetterschutzscheibe habe ich auch in Betracht gezogen und bei NIU (Store Frankfurt) nachgesehen.

Dort gibt es ca 3 Scheiben die u.a. für die NQI GTS Typen "passen" sollen.
Einen Hinweis, dass diese keine ABE haben, habe ich dort nicht entdecken können und einen Hinweis, dass Scheiben ohne passende ABE (inkl.e-Nummer) grundsätzlich nicht zulässig sind, habe ich bei NIU bisher gar nicht gesehen.

Der NIU-Händler vor Ort wollte dem Roller zudem umgehend nach Lieferung eine Wetterschutzscheibe montieren und meinte, dass die keine Zulassung brauchen....

Ich finde so etwas, höflich ausgedrückt, etwas nachlässig (sowohl von NIU, als auch von einem Fachhändler) und das resultiert vermutlich daraus, dass bei kleineren (vor allem Benzin-)Rollern vieles montiert wird, was eigentlich unzulässig ist. Da ich der Pubertät bereits um ein paar Jahrzehnte entschlüpft bin und bis vor kurzem noch Motorrad fuhr, sehe ich das nicht ganz so entspannt.
Ein Fz mit nicht zugelassenen Teilen möchte ich, auch wenn es kleinkariert klingt und es "nur" um einen kleinen Roller geht, nicht fahren.

Meine Mail-Nachfrage bei NIU-Frankfurt hat ergeben, dass es bisher keine passende Scheibe für die NQI GTS Serie mit E-Nummer gibt. Es soll aber demnächst (unverbindlich) etwas auf den Markt kommen.
Also abwarten.....oder, wie im Thread-Titel genannt, ohne Betriebserlaubnis fahren.
Zuletzt geändert von eno am Mo 28. Sep 2020, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.

chrispiac
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von chrispiac »

Bodo 1800 hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 12:29


Wenn ihr dann doch mal eine Wetterschutzscheibe mit einem " E " findet, dann muss eine ABE mit bei der Wetterschutzscheibe sein.
Ist dem nicht so, ist das Zeichen " E " auf der Wetterschutzscheibe ungültig.
Das ist so nicht ganz richtig. Eine „E“-Nummer sagt aus, das ein Teil (hier zusätzliche Schutzscheibe) für den Verkehr in der EU eine Zulassung hat. Die nützt nur ohne ABE = „Allgemeine Betriebserlaubnis“ nicht viel. Eine ABE kann aber für andere Roller/Motorräder vorliegen, das nützt aber uns NIU Fahrer nichts, außer, das die Scheibe bereits für den europäischen Markt geprüft wurde (wegen der „E“ Nummer). Der Vorteil ist, mit einer „E“ Nummer ist die Scheibe eintragsfähig, das heißt, man könnte mit den NIU zum TÜV fahren und versuchen, diese eintragen zu lassen. Es müßte dann eine Einzelabnahme erfolgen (für Zusatzscheiben gibt es z. B. Grenzen in der Höhe über Lenker, stabile Befestigung usw.). Das Geld könnte man sich sparen wenn es eine ABE für das jeweilige NIU Modell gibt, ja viele Teile bräuchte man gar nicht eintragen lassen, es reicht ggf. die Papiere mitzuführen oder zu Hause bereitzuhalten.

Entsprechend findet man Schutzscheiben im Fachhandel (Polo, Louis etc.) für Motorroller und Motorräder mit E-Nummer und ABE für verschiedene Modelle die passen könnten, aber die ABE umfaßt nicht die NIU Modelle. Es nützt nichts, wenn es eine ABE gibt, diese muß explizit für Dein NIU Model gelten.
eno hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 13:15
Der NIU-Händler vor Ort wollte dem Roller zudem umgehend eine Wetterschutzschweibe montieren und meinte, dass die keine Zulassung brauchen....
Das könnte sogar richtig sein! Ein aktiver Händler im Forum hat mal darauf hingewiesen. Bei den NGTs kam das auf, die „Presale“ NIUs hatten andere Höheangaben, als die späteren Modelle. Zwischenzeitlich hatte NIU die Windschilde mit in die Homologisierung (die Zulassung eines Fahrzeugs in Europa) aufgenommen. Erkennen kann man das am COC (Konformitätserklärung), des Rollers und zwar an der Höhenangabe. Endet die Höhe an der Lenkeroberseite (normalerweise der höchste Punkt an einem Motorroller - Spiegel gelten dabei nicht), sind die Scheiben für das Modell nicht zugelassen. Liegt die Angabe ca. 50 - 55 cm höher sind die Original Scheiben von NIU mit dem Roller zugelassen worden, die ABE ist dann in der Zulassung des Rollers für den europäischen Markt mit drin, dann brauchen die keine zusätzliche ABE. Die älteren NGTs können sich die Scheibe eintragen lassen, weil inzwischen die Scheibe zugelassen wurde. Über eine eigene ABE verfügen die Scheiben deshalb nicht!

eno
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

Ich denke mal, dass NIU-Frankfurt es eigentlich wissen sollte, wenn ihre Scheiben (unterschiedliche Höhen) beim NQI GTS "passen", keine e-Nummer haben, aber trotzdem aufgrund der von dir genannten Gründe zugelassen sind.

Selbst wenn das so wäre, dass die ABE bereits allgemein in der Rollerzulassung mit drin ist, müsste die Scheibe doch trotzdem eine E-Nummer haben oder sehe ich das falsch?
Haben z.B. die Lampengläser, die ja vermutlich unbedingt zur Zulassung des Rollers gehören, keine E-Nummern o.ä. Kennzeichnungen?

Wie schon geschrieben:
Mir wurde von NIU Franfurt mitgeteilt, dass die angebotenen Scheiben die am GTS passen, keine E-Nummern haben. Damit dürften die auch in Zukunft nicht zugelassen sein.
Zuletzt geändert von eno am Mo 28. Sep 2020, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.

STW
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von STW »

Das Thema mit entfallendem Versicherungsschutz ist erstmal weitgehend Quatsch. Bei einem Auto, bei dem die Standlichtbirne kaputt ist, ist die ABE erloschen, trotzdem zahlt die Versicherung. Bei unserem Roller kann sie lediglich bei zwei Sachen Zicken machen: Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall, nach einem Haftpflichtfall käme sie vielleicht auf die Idee, dass der Unfall ohne Scheibe nicht stattgefunden hätte und wird einen Teil des Schadens versuchen einzufordern.
Wird man von einem Auto abgeschossen und die Scheibe bricht und die spitze Ecke geht einmal tief in den Körper ... - ist das gleiche wie ohne Sturzhelm, nicht angeschallt usw., die Leistung wird gekürzt, notfalls bis auf Null, weil ein Eigenverschulden angerechnet wird.

Das sollte man alles im Hinterkopf haben und dann entscheiden, ob man eine Scheibe möchte.
In den letzten 13 Jahren hat sich kein Polizist für meine Frontscheiben interessiert. Aufgrund dessen, dass ich trockener bleibe, mir der kalte Wind nicht ins Gesicht pfeift und die Augen austrocknet, Wespen und ähnliches Getier abgelenkt wird, bevorzuge ich Roller mit Scheibe. Wem schon mal eine Hornisse bei Tempo 40 in den Bauch geknallt ist oder wer mal ein unbekanntes Insekt im Helm hatte, der versteht das wahrscheinlich.
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von chrispiac »

eno hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 17:06
Ich denke mal, dass NIU-Frankfurt es eigentlich wissen sollte, wenn ihre Scheiben (unterschiedliche Höhen) beim NQI GTS "passen", keine e-Nummer haben, aber trotzdem aufgrund der von dir genannten Gründe zugelassen sind.
Ich habe mir mal das Angebot der Scheiben bei NIU Frankfurt angesehen. Im Onlineangebot sind zur Zeit nur Fremdanbieter ohne ABE für NIU (soweit mir bekannt).
eno hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 17:06
Selbst wenn das so wäre, dass die ABE bereits allgemein in der Rollerzulassung mit drin ist, müsste die Scheibe doch trotzdem eine E-Nummer haben oder sehe ich das falsch?
Hmm, da bin ich mir auch unsicher. Ich war jetzt extra im Keller und habe mir das Original Windschild von NIU und von einem Fremdanbieter angesehen - und keine E Nummer gefunden. Zumindest nicht wie beim Licht auf der Scheibe eingegossen (wie ich es erwarten würde). Beim Fremdanbieter könnte die ggf. unter einem der Aufkleber sein, da ich die Scheibe noch nicht montiert habe und bis auf eine Überprüfung des vollständigen Inhalts noch nicht genutzt habe, um diese ggf. noch weiterverkaufen zu können die Aufkleber nicht entfernt. Beim Original NIU Windschild habe ich keine E Nummer gefunden, da ist aber auffällig das NIU Logo eingelassen, ggf. reicht das ja um als Originalzubehör unter eine Zulassung zu fallen, da muß ich gestehen, das ich nicht so in der Materie stecke, um das beurteielen zu können, ob das rechtlich einwandfrei ist
eno hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 17:06
Haben z.B. die Lampengläser, die ja vermutlich unbedingt zur Zulassung des Rollers gehören, keine E-Nummern o.ä. Kennzeichnungen?
Doch, kann man wunderbar auf dem Hauptscheinwerfer sehen. Auf den vorderen Blinkern habe ich sie noch nicht gefunden, könnten ggf. unter der Halterung angebracht sein…


eno hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 17:06
Wie schon geschrieben:
Mir wurde von NIU Franfurt mitgeteilt, dass die angebotenen Scheiben die am GTS passen, keine E-Nummern haben. Damit dürften die auch in Zukunft nicht zugelassen sein.
Das ist wohl richtig. Ohne E-Nummer ist eine ABE schwierig. Klingt danach, als würden sie die Scheiben in China bestellen ohne sich um eine Zulassung in Europa zu bemühen.

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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

STW hat geschrieben:
Mo 28. Sep 2020, 18:31
Das Thema mit entfallendem Versicherungsschutz ist erstmal weitgehend Quatsch. Bei einem Auto, bei dem die Standlichtbirne kaputt ist, ist die ABE erloschen, trotzdem zahlt die Versicherung.
Das ist schlichtweg ein Fz-Mangel und hat mit der Zulassung oder ABE nichts zu tun.

Bei unserem Roller kann sie lediglich bei zwei Sachen Zicken machen: Vollkasko bei selbstverschuldetem Unfall, nach einem Haftpflichtfall käme sie vielleicht auf die Idee, dass der Unfall ohne Scheibe nicht stattgefunden hätte und wird einen Teil des Schadens versuchen einzufordern.
Wird man von einem Auto abgeschossen und die Scheibe bricht und die spitze Ecke geht einmal tief in den Körper ... - ist das gleiche wie ohne Sturzhelm, nicht angeschallt usw., die Leistung wird gekürzt, notfalls bis auf Null, weil ein Eigenverschulden angerechnet wird.
Es geht mir nicht darum, ab zu wägen, wie groß das Risiko ist, wenn man erwischt wird oder wenn ein Unfall geschieht, sondern darum, dass man ohne wenn und aber vom Hersteller vor dem Kauf informiert wird, ob angebotenes Zubehör zulässig ist oder nicht.
Ich denke, dass das eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Erst wenn man diese Info hat, kann man die Entscheidung treffen, ob man ein bestimmtes Risiko eingehen möchte.

Wenn du jemand anders auf deinem Roller fahren lässt und der sich aufgrund unzulässiger Teile stark verletzt, ist das, im Gegensatz dazu, wenn er keinen Helm trägt, nicht dessen Eigenverschulden sondern eventuell eher dein Verschulden als Halter.

Das sollte man alles im Hinterkopf haben und dann entscheiden, ob man eine Scheibe möchte.
In den letzten 13 Jahren hat sich kein Polizist für meine Frontscheiben interessiert. Aufgrund dessen, dass ich trockener bleibe, mir der kalte Wind nicht ins Gesicht pfeift und die Augen austrocknet, Wespen und ähnliches Getier abgelenkt wird, bevorzuge ich Roller mit Scheibe. Wem schon mal eine Hornisse bei Tempo 40 in den Bauch geknallt ist oder wer mal ein unbekanntes Insekt im Helm hatte, der versteht das wahrscheinlich.
mein Grund für eine Wetterscheibe ist eher nur ein etwas besserer Wetterschutz. Welche Wirkung Insekten bei Geschwindigkeit haben können, ist mir durch Motorradfahren mit teilweise über 200km/h durchaus gut bekannt und deswegen werde ich auch auf dem Roller weiterhin meinen (Klapp-) Integralhelm benutzen.
Zuletzt geändert von eno am Mo 28. Sep 2020, 23:39, insgesamt 2-mal geändert.

kabee
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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von kabee »

Wir beziehen unsere Scheiben von Isotta. dies ist ein europäischer Hersteller, ansässig in Italien, der den Sche*** seit zig Jahrzehnten macht. Wir achten darauf, das die Scheiben eintragungsfähig sind, also keine scharfen Kanten besitzen und entsprechend ihrer Abmessungen, Materialgüte und ihrer Fertigung nicht zu beanstanden sind. Wer sich das eintragen lassen will, der kann das gern tun. STW hat es glaub ich ziemlich treffend erklärt. Wenn man sich bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall die Finger mit dem Windschild abtrennt, dann läuft das möglicherweise unter PP, wenn der Windschild nicht eingetragen ist.

Was den Original-Windshild von NIU betrifft: Da muss keine Markierung drauf sein, der könnte mit dem Fahrzeug homologiert sein. Honda macht auch sowas, den Original-Scheiben sieht man das nicht an. Aber Pssst: Der Original NIU Windschild ist nicht in der Homologation enthalten.

Nochmal zum Thema Unfall: Man tut gut daran, selbst als Herr des Verfahrens einen Gutachter zu bestellen. Das kann hinterher bei der Entschädigung ein Vorteil sein. Unabhängig davon hatten wir bei uns in der Werkstatt auch schon den einen oder anderen kapitalen Trümmer stehen und so ziemlich alle großen Prüforganisationen und Sachverständigen waren bereits bei uns. Interessant sind solche Zulassungsfragen dann, wenn sie relevant für einen Unfall sind, also irgendwas ausgelöst haben. Das kann z. B. auch die nicht sachgerechte Eigenmontage eines zugelassenen Windschilds sein oder auch nicht sachgerechte Behandlung (falsch gereinigt, deshalb Kratzer und man wird geblendet z. B.).

Wenn ich natürlich wie Hein Blöd zu einer Prüforganisation dackele, dem irgendne Scherbe unter die Nase halte, darauf hinweise, dass das Ding keine ABE hat, dann sagt der gute Prüfermensch natürlich auch, dass das Ding keine ABE hat... Und damit man ihm nicht noch weiter mit blöden Nachfragen auf den Sack geht, lässt er das mit der Eintragung unerwähnt, weil er genau weiß, dass es ihn eine Stunde weitere Lebenszeit und mehrere graue Haare kosten wird. Oder seine Mittagspause, was noch schlimmer ist.

Insofern: Immer schön vorsichtig. Am besten das Bett nicht verlassen... Naja, insofern ihr euch sicher seid, dass da nix einkracht.

PS: Blöd soll in diesem Zusammenhang nicht "dumm" bedeuten, sondern eher ein wenig naiv oder auch hörig (ist das jetzt besser :? )

Ich fahre privat an einem meiner Fahrzeuge auch eine nicht eingetragene Scheibe. Ziviler Ungehorsam... Volts Angels halt. *tschakka* #sonsofenergy

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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von eno »

...wie auch immer:
Ein deutlicher Hinweis des Herstellers, dass die Scheiben ohne weiteres Zutun (TÜV-Eintragung, wenn sie denn klappt...) nicht zulässig sind, wäre m.E. durchaus angebracht.
Seriös wirkt es auf mich nicht gerade, wenn so eine wichtige Info unterschlagen wird.

Die Besitzer dieser Roller sind ja nun nicht alles Tuning-Experten, die genau wissen und beurteilen können, ob und welchem Risiko sie sich eventuell aussetzen.

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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Beitrag von STW »

Wenn in einer Artikelbeschreibung steht "Passt für xyz" und es steht da nichts von ABE, dann hat das Teil i.d.R. keine ABE. Guck in den Internetshop eines großen deutschen Motorradzubehörverkäufers, dann steht da entweder "mit ABE", oder eben nichts, oder in seltenen Fällen "ohne ABE". Ich weiß, dass manche Menschen durchaus betreutes Denken zu schätzen wissen, aber noch ist es nicht in allen Lebensbereichen soweit.

Im Internetversand kann man ansonsten auch vor dem Kauf mal nachfragen. Wenn keine Antwort kommt (ist mir so bei einem Rücklicht passiert), dann weiß ich, dass das Teil keine E-Nummer hat. Besser wäre der Gang zum Händler vor Ort - wenn der einen falsch berät, dann wechselt man den besser.
Mein Händler weiß durchaus, dass die Scheibe keine ABE für meine NIUs hat und hat es nicht verschwiegen.
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Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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