Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Thunder115
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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von Thunder115 »

tiger46 hat geschrieben:
Do 16. Jul 2020, 19:48
Weiters dann das Problem ich kaufe online & muss dann schauen wer sich um das Service kümmert.
Unu hat den Classic nur dort verkauft, wo auch ein Service-Partner vor Ort war. Ich glaube nicht, dass dies geändert wird. Einfach damit auch jeder Käufer einen Ansprechpartner hat.

Offtopic:
Zur 125er- Version weiß jeder Bescheid - ist nun mal die Geschäftsentscheidung der Firma für ein Mobilitätskonzept für den innerstädtischen Verkehr. Außerdem sind schon 700-800€ fällig, damit man den Eintrag 196 bekommt, dazu ist aber 5 Jahre ein Autoführerschein fällig (auch den gibt es nicht kostenlos)! Jeder der neu anfängt zu lernen, braucht so oder so die A1 oder einen ungleich teureren Führerschein Klasse B. So easy wie ein Einkauf bei Aldi ist es nun mal nicht. Außerdem erlaubt dieser Schein bis zu 11kW (Dauerleistung) bei eigentlich unbegrenzter Geschwindigkeit - aber mehr als 100 km/h sind locker drin. Gerade mit der Dauerleistung/Spitzenleistung könnte man für A1 ein Elektrogefährt anbieten, was richtig kracht. Nutzt noch niemand der E-Roller Anbieter aus oder meine Meinung: der Markt gibt es nicht her. Die "Jugend" fährt Roller und danach ein ganzjahrestaugliches Auto.
Hier scheint auch NIU geschlafen zu haben, sonst würden sie ein passendes Modell anbieten oder würde das etwa zu teuer werden? Na?

Thema Niu für weniger Geld bei mehr Geschwindigkeit - muß das Gerät auch abkönnen und nicht gleich tragende Teile verbogen sein. Nicht umsonst gibt es bei neueren Modellen einen überarbeiteten Gabelkopf! Andererseits gibt es auch Konkurrenten von bekannten Marken, die alle teurer sind.

PS: ein Modell hab ich gefunden Horwin CR6 Pro 11kW 105 km/h 7500€

Ansonsten Preise:
Unu 2.0 2 kW 2799€
Niu NQi Sport 2,4 kW 2930€
Unu 2.0 3 kW 3299€
ich sehe da keine gravierenden Preisdifferenzen im Verhältnis zur Leistung
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€ 10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€;
08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km huch da fehlt was, aber 16.08.25 9000km
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tiger46
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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von tiger46 »

Thunder115 hat geschrieben:
Do 16. Jul 2020, 23:27
tiger46 hat geschrieben:
Do 16. Jul 2020, 19:48
Weiters dann das Problem ich kaufe online & muss dann schauen wer sich um das Service kümmert.
Unu hat den Classic nur dort verkauft, wo auch ein Service-Partner vor Ort war. Ich glaube nicht, dass dies geändert wird. Einfach damit auch jeder Käufer einen Ansprechpartner hat.

Offtopic:
Zur 125er- Version weiß jeder Bescheid - ist nun mal die Geschäftsentscheidung der Firma für ein Mobilitätskonzept für den innerstädtischen Verkehr. Außerdem sind schon 700-800€ fällig, damit man den Eintrag 196 bekommt, dazu ist aber 5 Jahre ein Autoführerschein fällig (auch den gibt es nicht kostenlos)! Jeder der neu anfängt zu lernen, braucht so oder so die A1 oder einen ungleich teureren Führerschein Klasse B. So easy wie ein Einkauf bei Aldi ist es nun mal nicht. Außerdem erlaubt dieser Schein bis zu 11kW (Dauerleistung) bei eigentlich unbegrenzter Geschwindigkeit - aber mehr als 100 km/h sind locker drin. Gerade mit der Dauerleistung/Spitzenleistung könnte man für A1 ein Elektrogefährt anbieten, was richtig kracht. Nutzt noch niemand der E-Roller Anbieter aus oder meine Meinung: der Markt gibt es nicht her. Die "Jugend" fährt Roller und danach ein ganzjahrestaugliches Auto.
Hier scheint auch NIU geschlafen zu haben, sonst würden sie ein passendes Modell anbieten oder würde das etwa zu teuer werden? Na?

Thema Niu für weniger Geld bei mehr Geschwindigkeit - muß das Gerät auch abkönnen und nicht gleich tragende Teile verbogen sein. Nicht umsonst gibt es bei neueren Modellen einen überarbeiteten Gabelkopf! Andererseits gibt es auch Konkurrenten von bekannten Marken, die alle teurer sind.

PS: ein Modell hab ich gefunden Horwin CR6 Pro 11kW 105 km/h 7500€

Ansonsten Preise:
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Unu 2.0 3 kW 3299€
ich sehe da keine gravierenden Preisdifferenzen im Verhältnis zur Leistung
Ich sprech vom Niu NQi GTs Sport mit 70/75 km/h (5 kW!) & 3,1 kWh Akku um 3.600€

UNU 4 kW (1,8 kWh Akku) 3.900€ #LOL

However hier in Österreich hat mich der 125er Schein 120€ gekostet, warum da in D so abgezockt wird, weiß ich nicht.

Um 1.000€ macht man in AT den A-Schein.

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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von MEroller »

tiger46 hat geschrieben:
Fr 17. Jul 2020, 00:07
However hier in Österreich hat mich der 125er Schein 120€ gekostet, warum da in D so abgezockt wird, weiß ich nicht.
Weil die hiesige B196 Regelung der Fahrschule gestattet, dem Probanden so viele Fahrstunden wie vom Fahrlehrer für "nötig" erachtet aufzubrummen. Ein paar der Fahrstunden sind hier auch Pflicht:

Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten

Der Fahrlehrer muss schlussendlich dafür geradestehen, dass er dem Fahrschüler die sichere Bewegung der "125er" nicht nur auf einem Parkplatz, sondern auch im Stadtverkehr, Überland und auf der Autobahn bescheinigt.

Das geht also absolut nicht an einem Samstag über die Bühne wie im seligen Austria. Der volle A-Führerschein kommt hierzulande inzwischen mit schnell über 1500€ zustande :cry:
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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von Haegar »

tiger46 hat geschrieben:
Fr 17. Jul 2020, 00:07
Thunder115 hat geschrieben:
Do 16. Jul 2020, 23:27
tiger46 hat geschrieben:
Do 16. Jul 2020, 19:48
Weiters dann das Problem ich kaufe online & muss dann schauen wer sich um das Service kümmert.
Unu hat den Classic nur dort verkauft, wo auch ein Service-Partner vor Ort war. Ich glaube nicht, dass dies geändert wird. Einfach damit auch jeder Käufer einen Ansprechpartner hat.

Offtopic:
Zur 125er- Version weiß jeder Bescheid - ist nun mal die Geschäftsentscheidung der Firma für ein Mobilitätskonzept für den innerstädtischen Verkehr. Außerdem sind schon 700-800€ fällig, damit man den Eintrag 196 bekommt, dazu ist aber 5 Jahre ein Autoführerschein fällig (auch den gibt es nicht kostenlos)! Jeder der neu anfängt zu lernen, braucht so oder so die A1 oder einen ungleich teureren Führerschein Klasse B. So easy wie ein Einkauf bei Aldi ist es nun mal nicht. Außerdem erlaubt dieser Schein bis zu 11kW (Dauerleistung) bei eigentlich unbegrenzter Geschwindigkeit - aber mehr als 100 km/h sind locker drin. Gerade mit der Dauerleistung/Spitzenleistung könnte man für A1 ein Elektrogefährt anbieten, was richtig kracht. Nutzt noch niemand der E-Roller Anbieter aus oder meine Meinung: der Markt gibt es nicht her. Die "Jugend" fährt Roller und danach ein ganzjahrestaugliches Auto.
Hier scheint auch NIU geschlafen zu haben, sonst würden sie ein passendes Modell anbieten oder würde das etwa zu teuer werden? Na?

Thema Niu für weniger Geld bei mehr Geschwindigkeit - muß das Gerät auch abkönnen und nicht gleich tragende Teile verbogen sein. Nicht umsonst gibt es bei neueren Modellen einen überarbeiteten Gabelkopf! Andererseits gibt es auch Konkurrenten von bekannten Marken, die alle teurer sind.

PS: ein Modell hab ich gefunden Horwin CR6 Pro 11kW 105 km/h 7500€

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However hier in Österreich hat mich der 125er Schein 120€ gekostet, warum da in D so abgezockt wird, weiß ich nicht.

Um 1.000€ macht man in AT den A-Schein.
Hallo,

ich stehe gerade auch vor der Frage ob B196 machen oder UNU bestellen.

Laut https://www.niu-store.de/online-store/E ... -c31933129
hat der Niu NQi GTs Sport aber „nur“ einen 3,1kW Motor, nicht 5 kW. Online für ca. 3500 Euro derzeit. Bin am Überlegen was für den Neueinstieg in Berlin besser wäre. Eh immer mehr Tempo 30 und die B196 Kosten kommen auch dazu. Und ob man sich mit der Niu selbst kurzzeitig auf der Stadtautobahn (sehe ich als Hauptvorteil an) mit 3,1 kW Beschleunigung wohl fühlt? Tendiere, da ich auch kein Leichtgewicht bin, eher zur 4 kW UNU, da würde man bei Tempo 30 wohl gut dabei sein?

Thunder115
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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von Thunder115 »

Es ist recht schwer die 3,1 (5) kW eines NIU NQi GTS Sport mit den 4 kW eines neuen Unu zu vergleichen. Die 4 kW können auch nur der Spitzenwert sein, wobei die 45er Roller auf 4 kW Dauerleistung begrenzt sind, kurzzeitige Mehrleistung ist im Rahmen des Erlaubten - nur nutzt das niemand aus. Hilft einem eh nur bei der Beschleunigung und die frißt dann Reichweite. Mit 3 kW Motor kommt man an die 70 ran - siehe SuperSoco TC entdrosselt.
Hinsichtlich des Beschleunigungsvermögens habe ich noch keine Zahlen des neuen Unus gelesen. Der Classic 3 kW wird mit 12 Sekunden von 0 auf 45 angegeben.
Einzig die Höchstgeschwindigkeit von knapp über 70 ist bei Niu gesetzt. Reizt aber lange nicht die 11kW und damit erreichbare 100++ aus, was der teure 196er Eintrag erlaubt.

Gerade gefunden: https://www.öko-roller.de/gogoro-2-series-plus/
nur ob man den wirklich kaufen kann?
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€ 10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€;
08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km huch da fehlt was, aber 16.08.25 9000km
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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von apfelsine1209 »

Thema "Kosten des B196 in D und A":

nach EU-recht müsste doch auch ein in A erworbener b196 hierzulande gültig sein, oder ?

Falls ja: (kurz)urlaub in A, nebenbei den b196 machen, und "der kas is bissn" (oder auf "preußisch": der drops ist gelutscht).

Thunder115
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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von Thunder115 »

Zitat: "Grundlage für die in Deutschland getroffene Reglung bildet die Richtlinie 2006/126/EG – die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Nach dem dortigen Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Krafträder der Klasse A1 unter den Führerschein der Klasse B fallen.
Da diese Möglichkeit als Kann-Bestimmung gegenüber den Mitgliedstaaten formuliert ist, ist die Regelung mithin nicht europarechtlich harmonisiert. Im Ergebnis wird daher europarechtsform die Berechtigung Leichtkrafträder mit einer Pkw-Fahrerlaubnis fahren zu dürfen, nur auf Deutschland begrenzt. "

Zitat Nr.:2 aus Fahrerlaubnis-Verordnung
"§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 , einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland. "

So wird es auch mit der 111 aus Österreich sein.
Fakten zur 111:
Es sind 6 Schulungsstunden bei einer Fahrschule oder einem zugelassenen Ausbildungsort zu absolvieren.
(auch die Kosten sicher etwas)
In folgenden Ländern können Sie sich mit dem Code 111 ebenfalls aufs 125 ccm Zweirad schwingen:

Italien
Lettland
Spanien (nach mindestens drei Jahren Besitz der Klasse B, was gegeben ist, da in Österreich fünf Jahre erforderlich sind)
Portugal ab einem Mindestalter von 25 Jahren
Tschechische Republik für Roller und Motorräder mit Automatikgetriebe


Weitere Fakten: Stichwort Wohnsitzerfordernis (zur Vermeidung des Führerschein-Tourismus)
Grundsätzlich sind Inhaber eines ausländischen Führerscheins berechtigt, in Deutschland Auto zu fahren. Eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird in anderen europäischen Ländern in der Regel problemlos anerkannt, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsland hatte. Das heißt, er muss mindestens 185 Tage im Jahr dort gelebt haben.

Also brauchst du 6 Monate Urlaub für den Schein ;) - da kannst aber auch regulär den A1 machen :P
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€ 10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€;
08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km huch da fehlt was, aber 16.08.25 9000km
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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von tiger46 »

Thunder115 hat geschrieben:
Sa 25. Jul 2020, 19:06

Es sind 6 Schulungsstunden bei einer Fahrschule oder einem zugelassenen Ausbildungsort zu absolvieren.
(auch die Kosten sicher etwas)
Joop - 2 Angebote von Fahrschulen in Wien: 111€ bzw 120€ ;-)

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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von chrispiac »

Der Grund, warum es in Deutschland deutlich teurer ist den B196 liegt in den Praxisstunden. In Österreich ist es erlaubt die Praxis in Gruppen auf einen Parkplatz oder Privatgelände zu erlernen. Dazu brauchen die Motorräder nicht angemeldet zu sein.

In Deutschland muß man die Praxisstunden (mindestens 5) einzelnd auf einen angemeldeten und als Fahrschulfahrzeug versicherten Motorrad im Verkehr (Autobahn, Landstraße, Innerorts) mit einem Fahrlehrer ableisten. Das kostet entsprechend. Die 4 Theoriestunden dürften da weniger ins Gewicht fallen. Der Schlüsseleintrag gilt jeweils nur National, wobei Österreich wohl gegenseitige Anerkennungsabkommen mit einigen anderen Staaten geschlossen hat. Ob das auch noch mit Deutschland kommt, bleibt abzuwarten. Wer also sicher gehen möchte, macht einen A Führerschein, die gelten zumindest EUweit.

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Re: Entscheidungshilfe Kauf / Storno neues Unu-Modell

Beitrag von The Rob »

chrispiac hat geschrieben:
So 26. Jul 2020, 16:58
Wer also sicher gehen möchte, macht einen A Führerschein, die gelten zumindest EUweit.
Genau, der EU-Führerschein gilt EU-weit. Die Fahrerlaubnis gilt sogar fast weltweit. In den meisten zivilisierten Ländern der Welt wird direkt der internationale Führerschein akzeptiert, den man im Bürgeramt bekommen kann. So war ich schon in Taiwan mit dem Roller unterwegs und Mietwagen unterwegs.
In anderen Ländern wird das Dokument nicht anerkannt, da braucht man dann meistens irgendwelche "Übersetzungen mit Stempeln", oder was auch immer das Land haben will.

Nur der B196 ist eine Ausnahme davon, die damit erworbene Fahrerlaubnis gilt (bisher) nur in Deutschland und kein Dokument kann das ändern.
Da es sich nur um einen Zusatzeintrag handelt, kann es sogar sein, dass es rechtlich gesehen keine Fahrerlaubnis ist.

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