vsm hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 22:03
Eine 125er muss in keinem EU-Land in der Leistung beschränkt sein, allerdings in
jedem EU-Land, wenn es in die EG-Klasse L3e-A1 erfüllen will (nämlich auf <= 11 kW). Eine 125er mit mehr als 11 kW wäre dann eine L3e-A2 (bis 35 kW) oder eine L3e-A3 (> 35 kW), ebenfalls beides europaweit. Die deutsche Schlüsselziffer 196 erlaubt nur das Führen von L3e-A1.
Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Solche Rennmaschinen haben nichts in Händen von Autofahrern zu suchen. Weil das aber in anderen EU-Ländern gar nicht interessiert, musste dafür gesorgt werden, dass mit dem deutschen Autoführerschein, am Urlaubsort solche Maschine nicht gefahren werden. Das Problem gäbe es nicht, wenn es die leistungsbeschränkten A1-Modelle auch in allen anderen EU-Ländern geben würde.
Schon die Verbrennermodelle mancher Hersteller, waren in Deutschland 45er, in Italien und Spanien aber 125er
In der EU gibt es nur Minimalkompromisse, die völlig konträre Verhältnisse schaffen.
Mit der Grenzen in der EU, die es btw. gar nicht mehr gibt

, ist das schwierig. Nicht nur in Selfkant, weiss das Navigationssystem nicht, ob ich noch in Deutschland, oder schon in den Niederlanden bin.
Von meiner Versicherung bekomme ich für die 125er eine Versicherung, die für die ganze EU gilt, bezahle die volle Prämie, obwohl ich mich nicht aus Deutschland bewegen darf, häh
Dann wäre dieses Gesetz
EU-Rechtswidrig und hätte keinen langen Bestand
Man muss auch verstehen, dass in den Niederlanden, ein B-Führerschein,
nicht zum Führen einer 11kw/ 125er berechtigt, zumindest noch
nicht. Ich darf eben
nicht in den Niederlanden eine dort zugelassene 125er fahren, weil das die Niederländer auch
nicht dürfen (Inlandsdiskriminierung)
Wer soll mich davon abhalten, mit einer 125er 14km weiter in den Niederlande zu fahren und mit
welcher Begründung
An der Grenze steht keiner, der mich sehen würde und in den Niederlanden müssten die anfangen, jeden Kradfahrer zu kontrollieren.
Karneval steht vor der Tür, aber so bescheuert sind die in Holland nicht, als das die nichts besseres zu tun hätten
über kurz oder lang, werden die anderen EU-Länder nachziehen.
Ob das aufgrund der fehlenden Kontrollmöglichkeiten nicht geahndet werden kann oder die Strafen gar keinen Bestand haben werden, spielt überhaupt keine Rolle.
-> weil: Ich habe keinen nationalen Führerschein in der Tasche, sondern einen EU-Führerschein. Der ist nicht plötzlich aufteilbar, beschränkbar oder sonst was.
aber wie ich schon mehrfach hingewiesen habe. Das ist nicht auf MEINEM Mist gewachsen
Sollen sich von mir aus die EU-Rechtler die Köpfe einschlagen
Nachtrag. Wenn sich die E-Mobilität bei den Zweirädern durchsetzt, ist der Motorradführerschein sowieso überflüssig.
Fußschaltung und Kupplungshebel braucht ein Elektrofahrzeug nicht.
Bleibt eben nur zu hoffen, dass die großen Hersteller auch vernünftige Elektrozweiräder anbieten.
Jetzt noch den A-Führerschein machen ? Zu was denn ?