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NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 02:04
von Stivikivi
Hallo
Ich habe kürzlich einen NIU N-GT gekauft ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Verkäufer meinte er brauche diesen noch zum abmelden.
COC Papiere und Co habe ich jedoch erhalten. Auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 habe ich.
Wird das bei der Zulassungsstelle Probleme machen? Ist der Teil 1 unbedingt notwendig? Weiß das jemand?
Ich kenne das das vom Auto noch so das den Teil 1 niemanden interessiert hat lediglich Teil 2. Dieser wird eingezogen entwertet und wieder ausgehändigt. Den Teil 1 bekommt man ebenfalls kookett Neu. Kann aber auch von Zulassung zu Zulassung unterschiedlich sein. Im Kaufvertrag ist die Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 durchgestrichen. Teil 2 existiert nicht da leichtkraftrad. Lediglich auf Wunsch hätte man sich den ausstellen lassen können damit wäre aber das COC Papier ungültig.
Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 05:56
von yakamoto
Moin,
Nein, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein) brauchst du für die Ummeldung nicht. Bekommst du eh neu auf dich ausgestellt.
Der Verkäufer hat sicher für den eRoller die THG-PRÄMIE beantragt und dafür braucht er den Teil I ...
Daher wirst du wohl für 2022 keine THG-PRÄMIE mehr beantragen können...
Wichtig wäre, ob der Verkäufer ein Spaßvogel ist, und mit dem Teil I auch in 2023 für sich die THG-PRÄMIE beantragt
Das würde dir dann echte Probleme bereiten, wenn du als rechtmäßiger Besitzer es dann nicht mehr machen kannst

Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 07:17
von Stivikivi
yakamoto hat geschrieben: ↑Mo 18. Jul 2022, 05:56
Moin,
Nein, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein) brauchst du für die Ummeldung nicht. Bekommst du eh neu auf dich ausgestellt.
Der Verkäufer hat sicher für den eRoller die THG-PRÄMIE beantragt und dafür braucht er den Teil I ...
Daher wirst du wohl für 2022 keine THG-PRÄMIE mehr beantragen können...
Wichtig wäre, ob der Verkäufer ein Spaßvogel ist, und mit dem Teil I auch in 2023 für sich die THG-PRÄMIE beantragt
Das würde dir dann echte Probleme bereiten, wenn du als rechtmäßiger Besitzer es dann nicht mehr machen kannst
Hey
Danke das klingt schon mal gut
Zwecks THG wäre das Blöd es gibt es Anbieter wo man das ganze auf 3 Jahre ausschreiben kann. Der Nachweis muss soweit ich weiß aber jedes Jahr erbracht werden. Und spätestens wenn wir beide beantragen muss das ja irgendwo geprüft werden. Spätestens da sollte es auffallen oder?
Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 18:41
von yakamoto
Jepp, damit würde ein Unberechtigter sich theoretisch des Fördermittelbetruges strafbar machen.
Aber soweit denkt do mancher Spaßvogel halt nicht....
Daher, solltest du jetzt den Roller auf dich anmelden und du im Teil I namentlich stehen, dann frag den Verkäufer doch nochmals an. Aber erst wenn du im Schein / Teil I stehst!
Sollte er den Antrag erst nach deiner Anmeldung auf dich machen, dann gilt der Satz oben! Zum Stichtag der Antragstellung muss der Antragsteller offiziell im Besitz des eFahrzeug durch den Teil I sein. Daher ist der Verkauf bzw. Ummeldung auf einen anderen Halter erst NACH Antragstellung zulässig.
Ein nachträglich gestellter Antrag stellt einen Leistungsbetrug da, weil bei Antragstellung die Besitzverhältnisse nicht mehr gegeben waren
Also erst nach deiner Zulassung beim Verkäufer anfragen.
Sollte er nix dazu sagen, dann einfach selbst den Antrag stellen...
Bei Ablehnung erhältst du auch den Ablehnungsgrund...
Also, ab zur Zulassungsstelle

Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 20:12
von Stivikivi
yakamoto hat geschrieben: ↑Mo 18. Jul 2022, 18:41
Jepp, damit würde ein Unberechtigter sich theoretisch des Fördermittelbetruges strafbar machen.
Aber soweit denkt do mancher Spaßvogel halt nicht....
Daher, solltest du jetzt den Roller auf dich anmelden und du im Teil I namentlich stehen, dann frag den Verkäufer doch nochmals an. Aber erst wenn du im Schein / Teil I stehst!
Sollte er den Antrag erst nach deiner Anmeldung auf dich machen, dann gilt der Satz oben! Zum Stichtag der Antragstellung muss der Antragsteller offiziell im Besitz des eFahrzeug durch den Teil I sein. Daher ist der Verkauf bzw. Ummeldung auf einen anderen Halter erst NACH Antragstellung zulässig.
Ein nachträglich gestellter Antrag stellt einen Leistungsbetrug da, weil bei Antragstellung die Besitzverhältnisse nicht mehr gegeben waren
Also erst nach deiner Zulassung beim Verkäufer anfragen.
Sollte er nix dazu sagen, dann einfach selbst den Antrag stellen...
Bei Ablehnung erhältst du auch den Ablehnungsgrund...
Also, ab zur Zulassungsstelle
Zulassung ist jedesmal gruselig

Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 20:26
von Fasemann
Teil 1 ist die Besitzurkunde , der große Zettel, Teil II , der kleine würd zum abmelden gebraucht oder verwechsle ich das gerade?
Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 20:34
von Stivikivi
Fasemann hat geschrieben: ↑Mo 18. Jul 2022, 20:26
Teil 1 ist die Besitzurkunde , der große Zettel, Teil II , der kleine würd zum abmelden gebraucht oder verwechsle ich das gerade?
Ja tust du. Teil 1 ist quasi der Schein. Haben viele immer in der Brieftasche ist das Teil was meistens 3x gefaltet wird und wo immer der TÜV Stempel alle 2 Jahre drauf kommt.
Der Brief deswegen auch brief ist die DIN A4 Seite und verbleibt meistens daheim. Zulassungsbescheinigung Teil 2. Gibt es beim Roller bzw 125er nur auf Wunsch. Sonst ist die COC dafür da.
Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 21:27
von yakamoto
Stivikivi hat geschrieben: ↑Mo 18. Jul 2022, 20:34
Fasemann hat geschrieben: ↑Mo 18. Jul 2022, 20:26
Teil 1 ist die Besitzurkunde , der große Zettel, Teil II , der kleine würd zum abmelden gebraucht oder verwechsle ich das gerade?
Ja tust du. Teil 1 ist quasi der Schein. Haben viele immer in der Brieftasche ist das Teil was meistens 3x gefaltet wird und wo immer der TÜV Stempel alle 2 Jahre drauf kommt.
Der Brief deswegen auch brief ist die DIN A4 Seite und verbleibt meistens daheim. Zulassungsbescheinigung Teil 2. Gibt es beim Roller bzw 125er nur auf Wunsch. Sonst ist die COC dafür da.
Bzgl. TEIL II, bei der ersten Zulassung (FREIWILLIGE ZULASSUNG) bitte IMMER den Wunsch äußern
Wer evtl. mal Ummelden will/muss, der ist ruckzuck damit durch, da der Teil II (Brief) alles weitere später erleichtert
Auch bei einem Verkauf wird es für den Käufer sicher interessant sein, dass er selbst die Rennerei nicht mehr hat!
Es kostet auch NIX mehr, nur die Person bei der Zulassungsstelle ist evtl. genervt. Die Daten für Teil II sind ja eh schon für die Zulassung erfasst und der Zulassungsmensch muss ihn nur noch ausdrucken
Also, immer schön den Teil II dazu wünschen

Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 21:37
von Matrix3937
Beim Verkauf muss der Fahrzeugschein 1 unbedingt, sprich zwingend, dem Käufer mitgegeben werden
https://deinautoguide.de/ratgeber/autov ... nterlagen/
Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 22:02
von Stivikivi
Den habe ich leider aktuell nicht. Aber wird mir nachträglich zugeschickt.