freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

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Tuppes
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von Tuppes »

Hallo,
auch ich befinde mich auf dem dornigen Weg der freiwilligen Zulassung.
Letzte Woche war ich zur Anmeldung meines 125ccm Rollers (Benziner), habe ein "kleines" Nummernschild bekommen (Leichtkraftrad) und alles war gut. Bei der Gelegenheit die freundliche Dame im Straßenverkehrsamt nach den Konditionen für eine freiwillige Zulassung meines UNU-Classic-Elektrorollers gefragt und die Aussaage bekommen: alles easy, eVB, Personalausweis und COC mitbringen - fertig. - Prima dachte ich - neuen Termin gemacht und heute kam die Ernüchterung:
Anderer Schalter, andere Sachbearbeiterin. Erste Reaktion: Oh Gott, muss das sein? - Dann verließ sie ihren Schreibtisch, um den "Chef" zu fragen: Ergebnis: ich brauche eine TÜV-Bescheinigung, dass ein Motorradkennzeichen montiert werden könne - ohne Bescheinigung keine Zulassung. - Also zum TÜV. Der etwas mürrische Prüfer bestand darauf, dass ein Nummernschild 250x200 Platz haben muss. Außerdem stellte er fest, dass mein UNU keine Kennzeichenbeleuchtung hätte, die zwingend erforderlich sei. Zu Hause habe ich mir das einmal genauer angesehen: am "Boden" der Rückleuchte befindet sich ein nicht einmal briefmarkengroßes "Fenster", wodurch das Rücklicht auch auf das Kennzeichen strahlen soll - es beleuchtet, wenn überhaupt - das Kennzeichen von hinten :lol: . - Darauf hin habe ich UNU in Berlin angeschrieben, ob es für meinen Classic eine Kennzeichenleuchte /-befestigung gäbe. Antwort: Ja, es gibt eine für den Unu Pro im webshop - aber Zitat "Es ist unklar, ob diese auch beim Classic Modell passt". Häh? Ich habe dann zurückgeschrieben, dass, wenn UNU es nicht wüsste, wen man sonst fragen sollte und ich könnte die Halterung ja bestellen, allerdings mit dem Zusatz: Es ist unklar, ob ich sie bezahlen würde :lol: . Enttäuschend.
Also wird es wohl nur eine "Bastellösung" geben. Ich habe mir jetzt diese Kennzeichenleuchte mit Rückstrahler bestellt (https://www.ebay.de/itm/403583487842?ha ... R6qimvTCYg), werde sie auf einem Alu-Blech montieren, welches gleichzeitig als Kennzeichenträger herhalten wird und dann nochmals mein Glück probieren. - Warum genehmigt man nicht einfach ein "kleines" Kennzeichen, sähe besser aus, wäre weniger verletzungsträchtig und würde ohne große Probleme passen. - Aber ich werde den Eindruck nicht los, dass man alles versucht, die Zahl der freiwilligen Zulassungen zu drücken. Die wegfallende THG-Prämie wird diese Bestrebung sicherlich unterstützen. Schade.
Erhard

DBuegel
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von DBuegel »

briefmarkengroßes "Fenster"
Die Größe ist unwichtig. Die Kennzeichenleuchte muss eine EU-Zulassungsnummer haben.

Tuppes
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von Tuppes »

Schon klar. Die von mir bestellte Kennzeichenbeleuchtung soll lt. Beschreibung:
"Keine Eintragung innerhalb der EU oder ABE notwendig! Mit E-Prüfzeichen!"
Ich hoffe, das reicht?!
Erhard

Tuppes
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von Tuppes »

Es hat gereicht. Bei der Gelegenheit habe ich die seitlichen (gelben) Reflektoren an die Seite in Höhe der Hinterradachse verbannt, weil der TÜV-Prüfer mit dem vorherigen Abstand (24cm) nicht zufrieden war :? . Konsequenz: der Prüfer war nun zufrieden, stellte das gewünschte Gutachten aus (allerdings sei jetzt ein noch größeres Kennzeichen möglich: 280x200mm :x ) - Kosten für das ersehnte Dokument: 100,-€ :o .
Jetzt dachte ich, dass der freiwilligen Zulassung nichts mehr im Wege stehe. Heute erneuter Termin beim Straßenverkehrsamt und.... - keine Zulassung. Jetzt teilte man mir mit, dass ich eine Bescheinigung der Vorversicherung (Versicherungskennzeichen) beizubringen hätte, die besagt, dass diese Versicherung nicht mehr bestehe :twisted: . Zudem wurde mir mitgeteilt, dass nach dem 1.September 2023 eine freiwillige Zulassung nicht mehr möglich sei!!!
Wenn ich Glück habe, wird mich eine weitere, andere Sachbearbeiterin morgen "dazwischen" lassen, denn auf einen neuen Termin wartet man hier 10 Tage - und das wäre zu spät. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man sich immer wieder etwas Neues einfallen lässt, um die freiwillige Zulassung zu unterlaufen. Unglaublich.
Erhard
Zuletzt geändert von Tuppes am Mi 30. Aug 2023, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.

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conny-r
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von conny-r »

Das ist eine Riesige Schweinerei
Gruß Conny

DBuegel
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von DBuegel »

"Bescheinigung der Vorversicherung (Versicherungskennzeichen), dass diese Versicherung nicht mehr bestehe"
Wollten Die von mir auch.
Hat die Versicherung problemlos ausgestellt.

Tuppes
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von Tuppes »

Diese Bescheinigung habe ich jetzt. Allerdings "nur" eine Bestätigung auf meiner Versicherungsbescheinigung mit Eingangsstempel und Unterschrift, dass die Versicherung nicht mehr besteht. Die "offizielle" Bestätigung erhalte ich dann in den nächsten Tagen (höchstwahrscheinlich nach dem 1.9. Stichtag, s.o.). Bin auf morgen gespannt.
Was mich ärgert ist die Tatsache, dass man sich erkundigt, eine Auskunft bekommt, entsprechend handelt, um dann bei einem neuen Termin wieder weitere Forderungen genannt bekommt, diese erfüllt und dann kommt die nächste. Problem hier: man wartet man jedesmal ca. 10 Tage auf einen neuen Termin - so kann man das herrlich strecken und über die selbst definierte Frist der freiwilligen Zulassung zu kommen. THG-Quote hin oder her (ich werde sie zu 99,9% eh nicht mehr bekommen): es kann doch nicht sein, dass hier die gesetzlich zugestandene Möglichkeit einer freiwilligen Zulassung total gekippt wird - oder ist das jetzt überall so? - Ich bleibe am Ball und gebe (noch) nicht auf!
Erhard

Peter51
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von Peter51 »

Nun, der §3 Abs. 2 über die freiwillige Zulassung gibt es ja schon lange. Auch nach dem 1.9.2023 wirst du deinen Roller noch freiwillig zulassen können.
Aktuell gibt es für kleine Elektrozweiräder, entsprechend 45cm³ und 125cm³ keine THG- Prämie mehr.
Halte dies der Sachbearbeiterin unter die Nase: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Bei einem Wunschkennzeichen 2 Buchstaben und 2 Zahlen sollte ein Kennzeichen 260 * 200mm möglich sein. Bei 1 Buchstaben und 3 Zahlen sogar 220 * 200mm.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

DBuegel
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von DBuegel »

Was mich ärgert ist die Tatsache, dass man sich erkundigt, eine Auskunft bekommt, entsprechend handelt, um dann bei einem neuen Termin wieder weitere Forderungen genannt bekommt,
Eigentlich wollen Die nicht, das Du das Fahrzeug freiwillig zulässt.
Hier gab es schon mal eine Diskussion, das Die, im Prinzip, gegen ihre eigenen Vorschriften/Gesetze verstoßen.
Aber leider sind die §§ so "gummihaft" verfasst, das man sich das Betreffende raussuchen kann und die Behörde sitzt nun mal am längeren Hebel.
Wenn Du sehr reich, hart und ausdauernd und natürlich entsprechend anwaltlichen Beistand hast, müsstest Du den Klageweg gehen.

Tuppes
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von Tuppes »

Geschafft! - Meine Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Habe gestern noch die Abmeldebestätigung von der Versicherung besorgt und bin heute in aller Frühe wieder zum Straßenverkehrsamt zu der Sachbearbeiterin, die das mit der Versicherungsabmeldung gefordert hatte. Auf einmal ging`s und sie "besorgte" mir einen Termin 10 Minuten später bei der Dame, die die Formalitäten zu erledigen hat. Diese habe ich dann arg an ihre Grenzen gebracht, musste sie nun einen Fahrzeugschein und einen Fahrzeugbrief erstellen. Bei der Größe des Kennzeichens blieb sie jedoch hartnäckig und bestand auf der Größe 280x200 (zweizeilig; 2 Buchstaben, 2 Ziffern). Zum Schluss wollte sie noch, dass ich eine Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt unterschreiben sollte, da sie der Meinung war, dass mein 6 Jahre alter Roller, den ich vor 5 Jahren gebraucht gekauft hatte (Originalrechnung und Kaufvertrag des Gebrauchtkaufes lagen vor!) ein Neufahrzeug sei (da es noch nie zugelassen war) und dieses zu versteuern sei. - Ich hatte dann nochmals kurz "Blutdruck" ... sie lief zum x-ten Mal zum Abteilungsleiter und dann war auch diese Kuh vom Eis.
Zum Schluss meinte sie dann, dass der Spuk mit der freiwilligen Zulassung ja ab dem 1.9.23 zu Ende sei, da ab dann keine freiwilligen Zulassungen mehr möglich seien. Verstehe ich zwar nicht, weil ich dachte, dass Gesetze für alle (Straßenverkehrs-)Ämter gleich seien, aber damit muss ich mich im Moment nicht herumschlagen. Jetzt darf ich aber mit einem Kuchenblech durch die Gegend rollern, werde aber im Ausland damit wohl kaum Probleme bekommen, da die Versicherungskennzeichen zumindest nach diversen Berichten in Spanien nicht anerkannt werden. Ggf. wird dort ein Bußgeld von 500,.€ oder die Verschrottung des Rollers angeordnet. Lang lebe Europa :lol: .
Erhard

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