Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Verfasst: Do 9. Jan 2020, 15:55
Wird nun mein österreichischer Führerschein der Klasse B mit dem Zusatzeintrag Code 111 (Fahrerlaubnis von bis 125 ccm bzw. 11kW) auch in Deutschland anerkannt?
Wegen vielleicht längerer Urlaubsfahrt im Sommer
P.S.: Wäre ja umgekehrt auch die selbe Frage
Derzeitiger Geltungsbereich von 111:
(Diese Angaben dürften gesichert sein, da vom Automobilclub Österreich stammen)
- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
- Italien
- Lettland
(Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/fuehrersche ... n-16183056)
- Ungarn und Frankreich - "angeblich erlaubt" - ?
- Slowakei - NUR AUTOMATIK - ?
(Quelle: https://www.sauer.at/klasse/code111/zusatzinfos)
Frankreich:
französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie vom 1. Januar 1955 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung an einer 3 bis 7 stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben vorgelegt wurde (Code 79).
(Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ad-fahren/)
Wegen vielleicht längerer Urlaubsfahrt im Sommer

P.S.: Wäre ja umgekehrt auch die selbe Frage

Derzeitiger Geltungsbereich von 111:
(Diese Angaben dürften gesichert sein, da vom Automobilclub Österreich stammen)
- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
- Italien
- Lettland
(Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/fuehrersche ... n-16183056)
- Ungarn und Frankreich - "angeblich erlaubt" - ?
- Slowakei - NUR AUTOMATIK - ?
(Quelle: https://www.sauer.at/klasse/code111/zusatzinfos)
Frankreich:
französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie vom 1. Januar 1955 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung an einer 3 bis 7 stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben vorgelegt wurde (Code 79).
(Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ad-fahren/)