Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Paragraph 58 gilt meines Wissens aber nur bei Mehrspurigen KRAFTFAHRZEUGEN,
zb. so ein umgebauter Corsa zu 45 kmh,wo man nicht gleich erkennen kann das er langsam ist .
Der Max ist aber ein Elektroleichtfahrzeug und allein das kleine Versicherungskennzeichen läßt erkennen daß er langsam ist.
Aber etwas wirklich aussagekräftiges findet man nicht.
zb. so ein umgebauter Corsa zu 45 kmh,wo man nicht gleich erkennen kann das er langsam ist .
Der Max ist aber ein Elektroleichtfahrzeug und allein das kleine Versicherungskennzeichen läßt erkennen daß er langsam ist.
Aber etwas wirklich aussagekräftiges findet man nicht.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen ist sehr kompliziert. Den entstandenen Schaden muss man nämlich in jedem Fall nachweisen und das wird schwierig.
Ich muss ehrlich sagen- ich war froh, als mein Geld wieder auf dem Konto war. Man kann ja nur spekulieren, welche Taktik dahinter steckt, sich einfach nicht zu melden und ehrlich zu sein....
Ich habe bei ebay einen Kauf eines Elektrofrosch Max verfolgt, der im Januar gekauft wurde und Anfang März vom Käufer bewertet wurde - habe Elektrofrosch in einer Mail damit konfrontiert.... keine Antwort!
Zudem wurde über den gleichen Account bei eBay über den auch die Frösche verkauft werden, eine Rückfahrkamera aus China für 39.90€ gekauft- warum kauft man EINE Kamera- und dann noch bei ebay ...das ist alles sehr unprofessionell....
Ich ärgere mich jetzt noch, dass ich mich so lange habe hinhalten lassen- daher mein Rat an alle: Setzt sie in Lieferverzug und lasst euch danach auf nichts mehr ein....oder wollt ihr auf eventuelle Ersatzteile auch 8 Monate warten?
Ich muss ehrlich sagen- ich war froh, als mein Geld wieder auf dem Konto war. Man kann ja nur spekulieren, welche Taktik dahinter steckt, sich einfach nicht zu melden und ehrlich zu sein....
Ich habe bei ebay einen Kauf eines Elektrofrosch Max verfolgt, der im Januar gekauft wurde und Anfang März vom Käufer bewertet wurde - habe Elektrofrosch in einer Mail damit konfrontiert.... keine Antwort!
Zudem wurde über den gleichen Account bei eBay über den auch die Frösche verkauft werden, eine Rückfahrkamera aus China für 39.90€ gekauft- warum kauft man EINE Kamera- und dann noch bei ebay ...das ist alles sehr unprofessionell....
Ich ärgere mich jetzt noch, dass ich mich so lange habe hinhalten lassen- daher mein Rat an alle: Setzt sie in Lieferverzug und lasst euch danach auf nichts mehr ein....oder wollt ihr auf eventuelle Ersatzteile auch 8 Monate warten?
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Das war das Vorführmodell vom MAX den Sie extra verkauft haben.Rheingau hat geschrieben: ↑Mi 14. Apr 2021, 08:48Einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen ist sehr kompliziert. Den entstandenen Schaden muss man nämlich in jedem Fall nachweisen und das wird schwierig.
Ich muss ehrlich sagen- ich war froh, als mein Geld wieder auf dem Konto war. Man kann ja nur spekulieren, welche Taktik dahinter steckt, sich einfach nicht zu melden und ehrlich zu sein....
Ich habe bei ebay einen Kauf eines Elektrofrosch Max verfolgt, der im Januar gekauft wurde und Anfang März vom Käufer bewertet wurde - habe Elektrofrosch in einer Mail damit konfrontiert.... keine Antwort!
Zudem wurde über den gleichen Account bei eBay über den auch die Frösche verkauft werden, eine Rückfahrkamera aus China für 39.90€ gekauft- warum kauft man EINE Kamera- und dann noch bei ebay ...das ist alles sehr unprofessionell....
Ich ärgere mich jetzt noch, dass ich mich so lange habe hinhalten lassen- daher mein Rat an alle: Setzt sie in Lieferverzug und lasst euch danach auf nichts mehr ein....oder wollt ihr auf eventuelle Ersatzteile auch 8 Monate warten?
Der würde normal dem ersten Besteller zustehen der auf einen MAX wartet, zumindest anfragen ob er den haben will, falls nicht den Zweiten usw.
Mir haben Sie darauf geschrieben (Kundendienst), das noch kein MAX in Deutschland fährt...oh was ist dann mit dem verkauften Vorführmodell?!
Ende Februar haben sie mir geschrieben das 50 MAX im Lager stehen und nur noch die Zollfreigabe fehlt..jmd andrem haben sie geschrieben das jetzt noch ne andre Freigabe fehlt...seitdem noch keine neue Info.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
das Vorabzusendung des COC Zerfitikates ist uns leider nicht möglich, da diese mit den Fahrzeugen geliefert werden. Auf Grund der Situation im Suez Kanal kommt es leider zu Lieferverzögerungen. Die Container welche uns im April erreichen sollen, kommen jetzt voraussichtich Mitte/ Ende Mai bei uns an.
Mit freundlichen Grüßen
Kundendienst Elektrofrosch
Ahahahahahahahaha
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Ein Elektrofrosch ist mehrspurig! Da macht das Elektroleicht Fahrzeug sein keinen Unterschied!Jolli hat geschrieben: ↑Mi 14. Apr 2021, 08:28Paragraph 58 gilt meines Wissens aber nur bei Mehrspurigen KRAFTFAHRZEUGEN,
zb. so ein umgebauter Corsa zu 45 kmh,wo man nicht gleich erkennen kann das er langsam ist .
Der Max ist aber ein Elektroleichtfahrzeug und allein das kleine Versicherungskennzeichen läßt erkennen daß er langsam ist.
Aber etwas wirklich aussagekräftiges findet man nicht.
Der aufgeführte Paragraph ist aussagekräftig genug.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Genau das ist, was man dem Verkäufer vorwerfen kann. Nicht nur fehlende Transparenz sondern auch das Vorgaukeln falscher Tatsachen, um Kunden zum Kauf zu motivieren. Vermutlich sammelte der Verkäufer Kundenaufträge, um dann in China günstiger einkaufen zu können. Wenn man solche Geschäfte mit zu geringer Finanzkraft abwickelt, geht das ganze Taktieren nicht auf.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
mfahnen hat geschrieben: ↑Mi 14. Apr 2021, 08:24Übrigens..wenn jmd überlegt vom Kauf zurückzutreten...nicht nur das Geld zurückverlangen...verklagt Sie auf Schadensersatz...weil wir haben ja durch die lange Wartezeit einen Schaden erlangt...wir hätten durch das Anlegen des Geldes ja Vermögen anhäufen können, also haben wir dadurch einen Verlust....sonst ändert sich bei EF nie was..im Grunde verleihen wir EF Geld ohne dafür Zinsen zu verlangen..wtf?!...denkt drüber nach bevor ihr einfach vom Kauf zurücktretet...im Grunde will ja jeder das Fahrzeug und nicht nur wieder das Geld zurück.
Die nötigen Abmahnverfahren müssen davor schon erledigt sein, mit Fristsetzungen etc.
Und lasst euch nicht mit dem Wucherunterbodenschutz abspeisen...ne Dose Wachs bekommt man für unter 10 Euro und dann kann man das selbst erledigen..das ist nie 150€ Wert! Der Preis ist reine Abzocke.
Mein Wissensstand ist entweder Rücktritt oder Schadensersatz.
Beides zugleich geht mWn nicht....
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Äh.... Nein, das Vorführmodel steht dem Ersten Besteller nicht zu und wäre ich dieser würde ich den auch nicht haben wollen.mfahnen hat geschrieben: ↑Mi 14. Apr 2021, 09:10Das war das Vorführmodell vom MAX den Sie extra verkauft haben.Rheingau hat geschrieben: ↑Mi 14. Apr 2021, 08:48Einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen ist sehr kompliziert. Den entstandenen Schaden muss man nämlich in jedem Fall nachweisen und das wird schwierig.
Ich muss ehrlich sagen- ich war froh, als mein Geld wieder auf dem Konto war. Man kann ja nur spekulieren, welche Taktik dahinter steckt, sich einfach nicht zu melden und ehrlich zu sein....
Ich habe bei ebay einen Kauf eines Elektrofrosch Max verfolgt, der im Januar gekauft wurde und Anfang März vom Käufer bewertet wurde - habe Elektrofrosch in einer Mail damit konfrontiert.... keine Antwort!
Zudem wurde über den gleichen Account bei eBay über den auch die Frösche verkauft werden, eine Rückfahrkamera aus China für 39.90€ gekauft- warum kauft man EINE Kamera- und dann noch bei ebay ...das ist alles sehr unprofessionell....
Ich ärgere mich jetzt noch, dass ich mich so lange habe hinhalten lassen- daher mein Rat an alle: Setzt sie in Lieferverzug und lasst euch danach auf nichts mehr ein....oder wollt ihr auf eventuelle Ersatzteile auch 8 Monate warten?
Der würde normal dem ersten Besteller zustehen der auf einen MAX wartet, zumindest anfragen ob er den haben will, falls nicht den Zweiten usw.
Mir haben Sie darauf geschrieben (Kundendienst), das noch kein MAX in Deutschland fährt...oh was ist dann mit dem verkauften Vorführmodell?!
Ende Februar haben sie mir geschrieben das 50 MAX im Lager stehen und nur noch die Zollfreigabe fehlt..jmd andrem haben sie geschrieben das jetzt noch ne andre Freigabe fehlt...seitdem noch keine neue Info.
Grundsätzlich besteht es dem Verkäufer frei, wie er seine Ware verteilt.
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Das nächste ist..wie werden die Mitarbeiter (+sonstige Geschäftsausgaben)gezahlt, wenn man kein Fahrzeug liefert? Normalerweise wäre dafür der Gewinn da...und das ganze ja schon seit etlichen Monaten..das dürfte garantiert den Wert mehrerer Frösche schon aufgefressen haben...wenn jetzt die ganzen Kunden vom kauf zurücktreten würden..dürfte das Geld für eine Rückerstattung nicht mal vorhanden sein und ein paar sind die Gelackmeierten + Insolvenz.Evolution hat geschrieben: ↑Mi 14. Apr 2021, 09:30Genau das ist, was man dem Verkäufer vorwerfen kann. Nicht nur fehlende Transparenz sondern auch das Vorgaukeln falscher Tatsachen, um Kunden zum Kauf zu motivieren. Vermutlich sammelte der Verkäufer Kundenaufträge, um dann in China günstiger einkaufen zu können. Wenn man solche Geschäfte mit zu geringer Finanzkraft abwickelt, geht das ganze Taktieren nicht auf.
Das ganze kommt mir wie eine riesige Blase vor..
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Re: Elektrofrosch (4-Rad oder 3-Rad Kabinenroller) 3.599€
Schadensersatz wegen Nichterfüllung statt Rücktritt vom Kaufvertrag
Wenn der Käufer wegen der Verzögerung das Interesse an einer Lieferung verloren hat, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Will der Käufer nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und wurde bei ihm durch die bislang unterbliebene Lieferung ein finanzieller Schaden verursacht, besteht alternativ die Möglichkeit, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Man spricht auch von Schadensersatz statt der Leistung.
Wie beim Rücktritt vom Vertrag wird auch in diesem Fall das Vertragsverhältnis rückabgewickelt und ein womöglich bereits geleisteter Kaufpreis ist zurückzuzahlen. Darüber hinaus muss der Verkäufer dem Käufer jedoch auch die Kosten erstatten, die ihm dadurch entstanden sind, dass bislang keine Lieferung der Ware erfolgte.
Um den Lieferverzug auszulösen, muss der Käufer dem Verkäufer jedoch im Regelfall einmalig zur Lieferung eine Nachfrist gesetzt haben. Erst wenn auch diese ohne Ergebnis verstrichen ist, kann er vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
Ersatz des Verzögerungsschadens
Hat der Käufer trotz der Verzögerung immer noch Interesse an der Lieferung der Ware, kann er vom Verkäufer den Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Das bedeutet, er bekommt den Schaden ersetzt, der durch die verspätete Lieferung verursacht wurde. Dennoch besteht in diesem Fall der Kaufvertrag jedoch weiterhin, sodass der Käufer immer noch einen Anspruch auf Lieferung der Ware besitzt. Daher handelt es sich hierbei um Schadensersatz neben der Leistung.
Quelle Anwalt.de
Geld + Schadensersatz ist möglich
Fahrzeug + Schadensersatz ist möglich
Wenn der Käufer wegen der Verzögerung das Interesse an einer Lieferung verloren hat, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Will der Käufer nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und wurde bei ihm durch die bislang unterbliebene Lieferung ein finanzieller Schaden verursacht, besteht alternativ die Möglichkeit, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Man spricht auch von Schadensersatz statt der Leistung.
Wie beim Rücktritt vom Vertrag wird auch in diesem Fall das Vertragsverhältnis rückabgewickelt und ein womöglich bereits geleisteter Kaufpreis ist zurückzuzahlen. Darüber hinaus muss der Verkäufer dem Käufer jedoch auch die Kosten erstatten, die ihm dadurch entstanden sind, dass bislang keine Lieferung der Ware erfolgte.
Um den Lieferverzug auszulösen, muss der Käufer dem Verkäufer jedoch im Regelfall einmalig zur Lieferung eine Nachfrist gesetzt haben. Erst wenn auch diese ohne Ergebnis verstrichen ist, kann er vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
Ersatz des Verzögerungsschadens
Hat der Käufer trotz der Verzögerung immer noch Interesse an der Lieferung der Ware, kann er vom Verkäufer den Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Das bedeutet, er bekommt den Schaden ersetzt, der durch die verspätete Lieferung verursacht wurde. Dennoch besteht in diesem Fall der Kaufvertrag jedoch weiterhin, sodass der Käufer immer noch einen Anspruch auf Lieferung der Ware besitzt. Daher handelt es sich hierbei um Schadensersatz neben der Leistung.
Quelle Anwalt.de
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