achim hat geschrieben: ↑Do 1. Okt 2020, 16:28
Lustige Diskussion, vor allem unter Berücksichtigung dass es sich um 45km/h Gehhilfen handelt. Wenn da dann ne Böe k0ommt ist schon manche Scheibe zersprungen.
In der Parxis interessier es kein Schwein was für eine Scheibe, Gepäckträger oder Topcase da angebaut war. Ärger kriegt man mit lautem Auspuff ect. Wird die Vmax. nicht überschritten und ist er nicht lauter als das Original, interessiert auch das in der Praxis niemanden. Versicherungskritisch wird es erst wenn das angebaute Teil unfallursächlich war und bei entspr. Schadenssummen. Im übrigen wurde, wenn ich richtig informiert bin, der max. Regress der Versicherungen gegen den Halter auf 5.500 Euro begrenzt. Finanziell also auch kein Risiko.
Am besten fährt man aber eh wenn man die Karre im Originalzustand lässt.
Gruß,
Achim
Wie es bei Gehhilfen ist, weiß ich nicht.
Bei meinem BMW-Motorrad hatte ich ein kleines Zusatzwindschild (von einem größeren BMW-Zubehörhändler) montiert und bei der "richtigen" Hauptuntersuchung, hat der TÜV-Prüfer zwar auf das Vorzeigen der ABE verzichtet (die ich dabei hatte), achtete aber auf die Kennzeichnung der kleinen Scheibe.
Unter "richtiger" HU verstehe ich, wenn man als Fahrer direkt zu einer Prüfstelle hin fährt....
Bei einer HU im Rahmen einer Inspektion o.ä. habe ich dagegen schon einige Kinken erlebt. Da wurde bei dem Motorrad z.B. nicht mal fest gestellt, dass die Abblendlicht-H7-Lampe verdreht und schief in der Halterung war. (Wie die Scheinwerferprüfung bestanden wurde, kann ich mir nicht erklären)
Soll zwar nicht sein, aber da ist man nach meiner Erfahrung (auch mit anderen Fz) schon eher mal etwas "toleranter".
Von daher gehe ich davon aus, dass, wenn ich mit meiner bestellten 70km/h-NIU-Gehilfe (die schon beim Händler sein soll) zum "echten" TÜV fahre, solche Dinge durchaus überprüft werden können.