NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1

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Stivikivi
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Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1

Beitrag von Stivikivi »

yakamoto hat geschrieben:
Mo 18. Jul 2022, 21:27
Stivikivi hat geschrieben:
Mo 18. Jul 2022, 20:34
Fasemann hat geschrieben:
Mo 18. Jul 2022, 20:26
Teil 1 ist die Besitzurkunde , der große Zettel, Teil II , der kleine würd zum abmelden gebraucht oder verwechsle ich das gerade?
Ja tust du. Teil 1 ist quasi der Schein. Haben viele immer in der Brieftasche ist das Teil was meistens 3x gefaltet wird und wo immer der TÜV Stempel alle 2 Jahre drauf kommt.

Der Brief deswegen auch brief ist die DIN A4 Seite und verbleibt meistens daheim. Zulassungsbescheinigung Teil 2. Gibt es beim Roller bzw 125er nur auf Wunsch. Sonst ist die COC dafür da.
👍

Bzgl. TEIL II, bei der ersten Zulassung (FREIWILLIGE ZULASSUNG) bitte IMMER den Wunsch äußern :!: :!: :!:
Wer evtl. mal Ummelden will/muss, der ist ruckzuck damit durch, da der Teil II (Brief) alles weitere später erleichtert :!:
Auch bei einem Verkauf wird es für den Käufer sicher interessant sein, dass er selbst die Rennerei nicht mehr hat!

Es kostet auch NIX mehr, nur die Person bei der Zulassungsstelle ist evtl. genervt. Die Daten für Teil II sind ja eh schon für die Zulassung erfasst und der Zulassungsmensch muss ihn nur noch ausdrucken :lol:

Also, immer schön den Teil II dazu wünschen :idea:
Denke auch das es Sinn macht. Es sei denn der nachfolgende Käufer möchte wieso auch immer zurück zur GDV.
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yakamoto
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Re: NG-T ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1

Beitrag von yakamoto »

Auf GDV kannst du mit einem 45er-Roller immer, egal ob mit oder ohne Teil II.

Ist halt "deutscher" mit "Brief" als diese "lustigen" asiatischen COCs :lol:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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