Mit 19cm Durchmesser und 2.5kg Gewicht ist das ohnehin ein echter Brocken. Selbst wenn der Einsatz kleiner und alleine verwendbar wäre (wie der 5 3/4" Atlanta ?), schreit so ein auffälliges Modell ohnehin nach Kontrolle und erfordert daher auch eine Änderungsabnahme durch DEKRA,TÜV.*** Deren Erfolg ich ohne spezifische Herstellerfreigabe bezweifeln würde. So ein Umbau geht ja über einen Leuchtmittel Tausch sichtbar hinaus.
@chrispiac: Da habe ich Dich wohl falsch verstanden. Ich dachte wirklich, dass Du legale LED
Leuchtmittel Alternativen für L1e Roller Hauptscheinwerfer kennst. Louis,Polo usw. haben so etwas jedenfalls nicht.
*** EDIT: Leider gibt es zur E-Zulassung nichts Schriftliches im Netz. Bei Highsider findet man aber folgenden Satz in der Anleitung:
Dieses Lichtmodul ist zur Montage an Motorrädern zulässig und erfüllt bei STVO/ECE konformer Befestigung die europäischen Vorschriften. Es ist kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere oder mitführen etwaiger Dokumente notwendig
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das den Ordnungshütern genügt, bzw. ob mit "Motorrädern" auch Roller gemeint sind. Zu beachten wäre auch, dass die nationale StZVO den ECE Regelungen z.T. hinterher hinkt, d.h. das hierzulande durchaus andere Vorschriften gelten, da ECE Regelungen nicht zwingend (zeitgleich) in nationale Vorschriften umgesetzt wurden / werden.