Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

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Fritty
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Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von Fritty »

Hallo Rollerfans!

Mir wurde ein NIU M1S als 20km/h Variante von einem Händler angeboten. Dieser soll in Österreich Führerscheinfrei ab 12 Jahren fahrbar sein. Leider gibt es lt. Händler kein Dokument dazu dass diesen Sachverhalt bestätigen würde.

Den U Pro gibt es anscheinend mit 20 km/h und 600W. Kann es sein dass die Software auch auf dem M1S aufgespielt werden kann?

Wie kann man das Prüfen bzw. der Exikutive beweisen dass der Roller rechtlich einem E-Bike gleicht?

Besten Dank und schöne Grüße,

Fritty

chrispiac
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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von chrispiac »

Meines Wissenstandes nach, geht das nur mit einem Austausch des Motorcontrollers. Wohl aus Vorsicht, weil dann auch die entsprechenden Papiere vom Hersteller ausgestellt werden. Darauf haben sich wohl KSR und NIU geeinigt um den strengen Zulassungsbedingungen in Europa zu entsprechen. Im Prinzip sollte es möglich sein, das ein Händler mit dem Handheld H1, eine entsprechende Firmware (FOC Datei) aufspielt, die den M1S auf 20km/h drosselt, nur gibt es dann keine Papiere dazu und da die original Papiere ausweisen, das es sich um ein Kleinkraftrad mit 45km/h handelt, gilt es dann weiterhin als solches auch wenn es nur noch 20km/h fährt (es läßt sich ja leicht wieder entfernen).

Ich würde mich an den Händler wenden, wo Du den M1S gekauft hast, ob es Möglichkeiten gibt, diesen Umzurüsten und entsprechende Papiere zu erhalten.

kabee
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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von kabee »

Fritty hat geschrieben:
Di 13. Apr 2021, 16:58
Den U Pro gibt es anscheinend mit 20 km/h und 600W. Kann es sein dass die Software auch auf dem M1S aufgespielt werden kann?
Aufspielen kann man alles mögliche, aber möglicherweise ist dann der Controller Fritte. Ich würd mir vorher eventuell auch mal die Reifen anschauen und drüber nachdenken, wie das funktionieren soll.
Fritty hat geschrieben:
Di 13. Apr 2021, 16:58
Wie kann man das Prüfen bzw. der Exikutive beweisen dass der Roller rechtlich einem E-Bike gleicht?
Wende dich an eine Prüforganisation und beauftrage eine entsprechende Abnahme. Alternativ brauchst du eine Bescheinigung vom Importeur, dass das Fahrzeug in allen Punkten eurer Radlverordnung entspricht.

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mombi
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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von mombi »

kabee hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 10:14
....
Wende dich an eine Prüforganisation und beauftrage eine entsprechende Abnahme. Alternativ brauchst du eine Bescheinigung vom Importeur, dass das Fahrzeug in allen Punkten eurer Radlverordnung entspricht.
Ja, so kenne ich das in Deutschland. Alle Umbauten die ich bisher vorgenommen habe waren im Vorfeld mit dem TÜV abgesprochen ob eintragungsfähig.
Bisher hat auch alles prima geklappt wenn es vorher abgesprochen und abgesegnet war.

Das mit der Geschwindigkeit von Mofas (25 km/h) wird bei uns ganz pragmatisch ausgeführt. Ab und zu kommen da mal ein paar Spezialisten die mit getunten Fahrzeugen erwischt wurden und jetzt vom TÜV eine Bestätigung brauchen das die Endgeschwindigkeit wieder stimmt.

Der TÜV Prüfer setzt sich mit Stoppuhr auf das Mofa und fährt eine festgelegte gerade Strecke bei uns im Industriegebiet ab.
Die Länge dder Strecke ist genau bekannt. Aus der Durchschnittszeit für Hin- und Rückfahrt wird die Endgeschwindigkeit berechnet.

Sollte bei einer 20 km/h Eintragung bestimmt auch so möglich sein.
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chrispiac
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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von chrispiac »

Nun @Fritty wohnt wohl in Österreich (zumindest sind mir Bestimmungen, das ein auf 20km/h gedrosselter NIU hier in Deutschland als Fahrrad durchgehen könnte nicht bekannt). Wie „ernst“ die Papier von Prüforganisationen benötigen um ein motorbetriebenes Fahrrad bis 20km/h als solches einzustufen, ist mir nicht bekannt.

Ich weiß nicht natürlich nicht, ob für so eine Einstufung eine Prüfung auf den Rollenprüfstand ausreichen würde (davon wäre ich zunächst ausgegangen). Ich denke, da dürften Faktoren wie Maximalgewicht oder das es keinen Sozio-Sitzmöglichkeit gibt wohl auch eine Rolle spielen es geht also um etwas anderes als zu überprüfen, ob ein frisiertes Mofa rückgebaut wurde.

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mombi
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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von mombi »

Ja klar, die örtlichen Bestimmungen müssen beachtet werden.

Ansonsten immer Maßnahmen die Eingetragen werden im Vorfeld besprechen.

Das könnte z.B. durch reduzieren der Höchstgeschwindigkeit durch umprogrammierung und anschließendem versiegeln des Programmieranschlusses am Controller geschehen. Wird dann halt eingetragen das es so gemacht wurde.

Sitzplätze würden dann entweder "nur" einer in den Papieren gestrichen oder u,U. noch die Forderung nach evtl. verbauten Soziusfusrasten zu entfernen.

Kann nur für Deutschland sprechen, aber ich habe sehr positive Erfahrungen mit Eintragungen durch dem TÜV gemacht wenn es um im Vorfeld abgesprochene Veränderungen ging. Mir wurde desöfteren auch bei der Lösung eines Problems geholfen wenn meine Idee nicht eintragungsfähig war... .

Nicht diskutieren, fragen bei der Prüfstelle in Österreich ob es so geht. Die werden das dann schon sagen was machbar ist und was nicht.
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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von chrispiac »

Meine erste Anlaufstelle wäre der Händler,

schließlich scheint NIU (oder KSR) ja den M1S in einer entsprechenden Version anzubieten, dann sollte der Händler (ggf. nach Rücksprche mit KSR) die nötigen Schritte in Erfahrung bringen können (also ob eine Umrüstung möglich ist).

Da muß man zu Coronazeiten ja nicht selbst vorbeigehen, ein Anruf oder eMail (ggf. mit einem Link zu dem Angebot) sollte reichen. Erst wenn klar ist, das NIU (bzw. KSR) keine neuen Papiere ausstellt (aus denen es hervorgeht) würde ich mit Gedanken zur Umrüstung machen und auch da wäre es einfacher wenn der Händler mit der Prüforganisation zur Umrüstung Kontakt aufnimmt.

Der Händler sollte auch in der Lage sein, einen gangbaren Vorschlag zu unterbreiten. Vielleicht ist es ja günstiger, den vorhandenen M1S zu verkaufen und einen Neuen mit entsprechenden Papieren zu erwerben, als umzurüsten. Es geht ja wohl nicht nur um die Umrüstung, sondern unter Anderem auch, wie es sich dann noch mit Garantie und Service durch NIU (bzw. KSR) verhält.

Mir ist nämlich keine frei verfügbares Umrüstkit bekannt, mit dem man das als Privatperson selber machen könnte - das ist halt noch nicht so weit etabliert, wie in der Verbrennerfraktion. Falls man das selber machen kann, würde ich @mombi voll zustimmen, was das vorab Abklären mit einer Prüforganisation angeht.

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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von kabee »

Eigentlich ist es ganz einfach: NIU bescheinigt nichts und KSR stellt keine Papiere aus. Eine 20km/h-Version ist mir nicht bekannt und sie ist auch nicht homologiert, daher müsste man das mit der Prüforganisation verhackstücken, unter welchen Voraussetzungen man das machen kann. Hier bei uns ist es so, dass es ohne Homologation schlichtweg teuer wird, weil Vollabnahme.

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Re: Niu M1S als 20km/h Variante Führerscheinfrei

Beitrag von Fasemann »

Laut deutscher Zulassung*** geht E- Bike gar nicht, weil keine Pedalen dran. Bei MO tor FA hrrad kann es anders aussehen, aber wenn es hier um Österreich geht, ist doch da eh einiges anders.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24.
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und ab1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
3/25 UNU aus 2016 mit 1960 km und kleinem Diebstahlschaden.

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