Rücktritt vom Kauf

Tobiii89
Beiträge: 8
Registriert: Sa 24. Aug 2019, 13:39
Roller: Unu classic
PLZ: 35394
Kontaktdaten:

Rücktritt vom Kauf

Beitrag von Tobiii89 »

Grüßt euch,

erst im September habe ich meinen UNU geliefert bekommen, leider jedoch mit einigen Problemen.
Die Front wies mehrere Macken auf, ein Transportschaden, wie man seitens UNU kommentierte.
Das Plastikgehäuse des Tachos hatte einen großen Riss, auch hier war der Transport die Ursache.
Nach wenigen Kilometern lief die Roller nicht mehr, defektes Steuergerät.
Der Tacho wurde getauscht, das Steuergerät gewechselt und die Schrammen wurden mir gutgeschrieben für eine Reparatur.
Jetzt kam bekannterweise das Thema Akku auf.
Falls ich auch hier auch eine "schlechte Charge" haben sollte, würde ich gerne vom Kauf zurücktreten.
Es sind für die kurze Nutzungsdauer einfach zu viele Probleme aufgetreten, ich bin vom Produkt nicht überzeugt.
Hat zu dem Thema jemand Erfahrungen?

Benutzeravatar
turbofoen
Beiträge: 792
Registriert: Mi 16. Jan 2019, 19:51
Roller: Super Soco TC
PLZ: 45xxx
Wohnort: E-NRW
Tätigkeit: - IT-Systemtechniker, Datenbank- & Systemadministrator
- Elektrotechniker
- Metallbauer / Kontruktionstechnik
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von turbofoen »

Dazu kann ich dir folgendes erzählen...
Unser Unu stand bereits zwei mal bei Livecycle, wegen einem Defekt. Insgesamt war der Roller drei Monate in der Werkstatt.
s. hier:
viewtopic.php?f=56&t=11082


Der Defekt ist nun wieder aufgetreten, der Roller nicht fahrbereit.
Wir hatten Unu eine Frist zum Austausch des Fahrzeuges oder zur Rücknahme gesetzt, die verstrichen ist. Stattdessen kam eine Mail aus Holland(?), wie man den Fehlercode ausliest und wo sich die nächste Werkstatt befindet.

Leider holt diese Werkstatt den defekten Unu nicht ab, so dass der Transport erst mal von uns bewerkstelligt werden müsste.

Unu teilte uns mit, es gäbe in einer Nachbarstadt eine Werkstatt, die auch den Transport übernehmen könnte, nur leider teilte uns diese Werkstatt mit, nicht mehr mit Unu zusammen zu arbeiten, weil es gehäuft zu Unregelmäßigkeiten kam.


Ende des Monats haben wir einen Termin beim Anwalt.

Benutzeravatar
tiger46
Beiträge: 2705
Registriert: Sa 15. Jul 2017, 00:35
Roller: Niu N1S 2017 schwarz matt, NIU NGT 2019 (= NQi GT)
PLZ: 1100
Land: A
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von tiger46 »

Wundert mich gar nicht, ehrlich gesagt ist hier im Forum schon länger klar, dass der UNU Classic in vielen Punkten überholt ist, nicht umsonst haben sie den UNU 2.0 entwickelt.

Wobei da würde ich auch 1/2 Jahr warten, bis die ersten Kinderkrankheiten ausgemerzt sind :-P

Benutzeravatar
vsm
Administrator
Beiträge: 3032
Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
PLZ: 12
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von vsm »

Tobiii89 hat geschrieben:
Mo 13. Jul 2020, 14:55
Grüßt euch,

erst im September habe ich meinen UNU geliefert bekommen, leider jedoch mit einigen Problemen.
Die Front wies mehrere Macken auf, ein Transportschaden, wie man seitens UNU kommentierte.
Das Plastikgehäuse des Tachos hatte einen großen Riss, auch hier war der Transport die Ursache.
Nach wenigen Kilometern lief die Roller nicht mehr, defektes Steuergerät.
Der Tacho wurde getauscht, das Steuergerät gewechselt und die Schrammen wurden mir gutgeschrieben für eine Reparatur.
Jetzt kam bekannterweise das Thema Akku auf.
Falls ich auch hier auch eine "schlechte Charge" haben sollte, würde ich gerne vom Kauf zurücktreten.
Es sind für die kurze Nutzungsdauer einfach zu viele Probleme aufgetreten, ich bin vom Produkt nicht überzeugt.
Hat zu dem Thema jemand Erfahrungen?
Juristisch sehe ich da wenig Aussicht auf Erfolg. Der Transportschaden hat ja erstmal nichts mit dem Produkt zu tun; sollte nicht passieren, kann aber. Und unu hat hier ja anscheinend nachgebessert. Wenn Dein Akku von dem freiwilligen Rückruf betroffen wäre, hättest Du schon per E-Mail Bescheid kriegen müssen, wenn da nichts kam, ist Deine Charge wohl nicht betroffen. Bleibt am Ende ein einzelnes technisches Problem, das ebenfalls bereits von unu abgestellt wurde. Ich befürchte, das rechtfertigt keinen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Und Tiger hat natürlich recht, dass die Entwicklung des unu classic nicht mehr taufrisch ist. Abgesehen von einigen kleinen Krankheiten (zu denen der Controller aber nie gehört hat), haben sich die Modelle doch ganz gut gehalten, bei vielen tausende Kilometer ohne nennenswerte technische Probleme (so übrigens auch bei mir). Das Thema mit den schlechten Werkstätten (und deren schlechtes Verhältnis zu unu) kommt aber leider immer wieder auf, so auch bei turbofoens Odyssee...

EMaxi
Beiträge: 143
Registriert: Fr 5. Jun 2020, 07:27
PLZ: 91
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von EMaxi »

Ich sehe da gute Chancen. Hab ich auch gerade hinter mir. Mit Rechtsschutzversicherung und deren kostenlosen Rechtsberatung ist das besser.

Tobiii89
Beiträge: 8
Registriert: Sa 24. Aug 2019, 13:39
Roller: Unu classic
PLZ: 35394
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von Tobiii89 »

Grüßt euch,

mein Akku ist betroffen, habe eine Mail erhalten.
Leider habe ich jedoch noch keinen Termin, ich solle mich hierzu noch etwas gedulden.
Seht ihr damit bessere Chancen?

Benutzeravatar
vsm
Administrator
Beiträge: 3032
Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
PLZ: 12
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von vsm »

Es ist grundsätzlich schwierig, von einem (Kauf)vertrag zurückzutreten. Da müssen objektive Gründe vorliegen, die einen Fortbestand des Vertrags unzumutbar machen. Und "Vertrauen in die Marke / das Produkt verloren" wird da definitiv nicht ausreichen (sonst wäre Volkwagen wohl ziemlich am Ar*** :lol:). Aber selbst wenn Du jetzt (nach 10 Monaten) eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erreichen solltest, müsstest Du unu für die bereits erfolgte Nutzung des Rollers kompensieren. Da macht es m.E. mehr Sinn, den Roller einfach gebraucht zu verkaufen.

Tobiii89
Beiträge: 8
Registriert: Sa 24. Aug 2019, 13:39
Roller: Unu classic
PLZ: 35394
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von Tobiii89 »

Guten Morgen,

für mich ist ja nicht das nur das Vertrauen in das Unternehmen nicht mehr gegeben.
Der Roller quietscht während der Fahrt und zu dem Thema Akku hat sich bis heute keiner bei mir gemeldet.
Juristische Frage:
Ich habe den Roller defekt geliefert bekommen am 25. September.
Da der Roller nicht fahrtüchtig war (Blinkeranlage funktionierte nicht, kein Licht) habe ich direkt am ersten Tag einen Termin in einer Vertragswerkstatt gemacht.
Den Roller habe ich repariert am 07.10 erhalten und 14 Tage später an UNU ein Antrag zum Widerruf gestellt.
UNU hat mir mitgeteilt, dass mein Widerrufsrecht abgelaufen sei.
Ist das richtig?

Thunder115
Beiträge: 1065
Registriert: So 26. Aug 2018, 16:18
Roller: UNU 3 kW Mod.2018
PLZ: 01067
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von Thunder115 »

Lieferung 25.09. (2019?)
Thema 1:
14 Tage Widerrufsfrist für Online-Bestellungen für Rückgaben ohne Begründung - sprich spätestens am 9.10. hätte der Widerruf erfolgen müssen.

Thema 2: "Nacherfüllung"
Reklamation; du hast offensichtlich Mängel festgestellt. Diese wurden aber vom Hersteller bzw. der Werkstatt behoben. Sollten diese Mängel aber weiterhin bestehen, so kann der Verkäufer weitere Versuche unternehmen, den Mangel zu beheben. Erst wenn z.b. nach 3 erfolglosen Versuchen der Mangel immer noch besteht, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Es empfiehlt sich immer, die Mängelbeseitung mit Fristsetzung 14 Tage schriftlich zu fordern.
Wenn der Roller nun quietscht, dann bleibt nur der Weg in die Werkstatt zur Reklamation und Behebung. Ich habe ürbrigens auch schon den 3. Hauptständer. Wurde jedesmal anstandslos ersetzt (einmal sogar ohne meine Reklamation bei einer Durchsicht).

Alles darüber hinaus ist einzig eine Kulanzleistung des Verkäufers.
Leider hat man sich daran gewöhnt, dass Größen wie Amazon, Mediamarkt usw. ohne bürokratischen Aufwand zurücknehmen und das Geld erstatten. Hier muß man aber wissen, dass denen es einfach zu viel Geld kostet, für jede Rückgabe eine Prüfung zu veranlassen.

Bleibt die Frage: wir haben Juli und September ist nun 10 Monate her - was erwartest du?
Zumal die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten lange vorbei ist. Bei der Garantie von 2 Jahren legt Unu die Bedingungen selber fest!

hier mal lesen: https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... dlers-5057

Ansonsten bleibt der Weg zum Anwalt.
20.05.19 1000,0km - 7,65€; 24.10.19 2000,0km -15,93€ 10.08.20 3000,0km - 24,40€; 17.06.21 4000,0 km 32,36€;
08.11.21 5000 km, 15.08.22 6000km huch da fehlt was, aber 16.08.25 9000km
:ugeek:

Tobiii89
Beiträge: 8
Registriert: Sa 24. Aug 2019, 13:39
Roller: Unu classic
PLZ: 35394
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kauf

Beitrag von Tobiii89 »

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Meine Frage zum Widerruf bezog sich darauf, dass ich mit dem Erhalt den Roller nicht nutzen konnte.
Ich musste diesen ja direkt in die Werkstatt bringen, demnach war meine Frage ob sich mit dem Defekt das Widerrufsrecht verschiebt/verlängert.
Ich habe das Thema nur nochmal aufgekocht, da ich die Kommunikation von UNU da sehr strickt fand.
Zum weiteren Punkt: vielen Dank für das Feedback.

Antworten

Zurück zu „Unu“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste