Seite 1 von 1

THG Quote Wallbox

Verfasst: Fr 19. Aug 2022, 17:28
von Der mit dem Strom fährt
Ich habe eine Mail von Elektrovorteil.de bekommen, dass es ab dem 01.09. auch auf den abgegebenen Strom einer registrierten Wallbox 18 Cent pro kWh zurückvergütet wird.
Die Box muss allerdings theoretisch öffentlich zugänglich sein, was aber direkt relativiert wird, in dem man selbst Öffnungszeiten angeben kann bzw auch nur nach Absprache möglich sein muss.

Leider habe ich noch keine Wallbox, aber ich überlege mir eine zuzulegen. Vor allem lohnt es sich auch für eine PV Anlage bei der man weniger als 18 Cent Einspeisevergütung bekommt. Ich bekomme 13,4 Cent und würde dann 18 Cent bekommen wenn ich den Strom ins eigene oder fremde Auto lade.

Hat das von euch auch schon jemand gelesen und will daran teilnehmen?

Re: THG Quote Wallbox

Verfasst: Fr 19. Aug 2022, 18:02
von Jemand
Man kann schon über die THG-Quote für Mopeds streiten - aber die Vergütung für eine Wallbox, die nicht wirklich öffentlich zugänglich ist, halte ich persönlich für mehr als grenzwertig. Allein aus dem Grunde würde ich das nicht machen und würde es sogar befürworten, wenn die Leute, die dann Öffnungszeiten von einer Minute oder sowas machen, nachträglich die Gebühren zurückzahlen müssen. DAS ist nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders.

Re: THG Quote Wallbox

Verfasst: Fr 19. Aug 2022, 20:41
von MEroller
Ich werde das auch nicht tun, denn unsere Wallbox ist hinter einem automatischen Garagentor verschlossen, und dort können nur wir laden. Plus uns besuchende Freunde und Bekannte mit E-Fahrzeug und Ladebedarf. Nix öffentlich.

Re: THG Quote Wallbox

Verfasst: Sa 20. Aug 2022, 01:14
von Neuhauser
Man sollte auch beachten, dass man eventuell böse Probleme bekommen kann, wenn man eine Wallbox als öffentlich deklariert, die mit eigenem PV-Strom gespeist wird, Stichwort Abgabe an Dritte. Bei Inanspruchname von Fördermitteln kommt noch Subventionsbetrug dazu.