Wenn er zugelassen wird weiß ich mehr.stedec hat geschrieben: ↑So 11. Sep 2022, 11:29
Also ich als Versicherungsmakler halte die Berechnung für falsch: richtig ist die Fahrzeugkategorie "014 / Leichtkraftroller bis 125 ccm und bis 11 kW", da bekomme ich die VHV gar nicht aufgelistet. Beim Angebot der VHV ist definitiv die falsche Fahrzeugklasse zu Grunde gelegt worden! Je nachdem welches Geburtsdatum Du hast und wo Du wohnst (BEITRAGSRELEVANTE DATEN) bekomme ich für die Haftpflicht und Teilkasko 150 SB einen Preis ab 23,53 € bei der Europa.
Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
- conny-r
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Gruß Conny
- stedec
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Hallo Conny, ds ist ja der Zulassung erstmal egal, wenn sie eine eVB haben und die für die Zulassung funktioniert. Versicherungstechnisch aber eben falsch. Da kann es a) sein, dass die VHV den Vertrag nicht annimmt und die b) vorläufige Deckung durch die Ausstellung der eVB kündigt. Das ist unangenehm, da man dann "rückwirkend" eine neue Versicherung finden muss. Da würde ich Dir empfehlen hier gleich die Fahrzeugart 014 in den Berechnunsgprogrammen (Versicherungsleute wissen das) bei der Gesellschaft rechnen zu lassen = Leichtkraftroller bis 125 ccm und bis 11 kW. Du ersparst Dir Ärger und Lauferei...conny-r hat geschrieben: ↑So 11. Sep 2022, 11:33Wenn er zugelassen wird weiß ich mehr.stedec hat geschrieben: ↑So 11. Sep 2022, 11:29
Also ich als Versicherungsmakler halte die Berechnung für falsch: richtig ist die Fahrzeugkategorie "014 / Leichtkraftroller bis 125 ccm und bis 11 kW", da bekomme ich die VHV gar nicht aufgelistet. Beim Angebot der VHV ist definitiv die falsche Fahrzeugklasse zu Grunde gelegt worden! Je nachdem welches Geburtsdatum Du hast und wo Du wohnst (BEITRAGSRELEVANTE DATEN) bekomme ich für die Haftpflicht und Teilkasko 150 SB einen Preis ab 23,53 € bei der Europa.
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Danke einstweilen aber ich habe dieses Angebot von der VHV. Der Roller soll kommende Wo geliefert werden. Werde dann VHV die Fahrgestellnummer mittteilen und sehen was sich ergibt.
Gruß Conny
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Moin,
ich bin Versicherungsmakler und habe meinen L1e Roller auch bei der VHV versichert. IN der Tarifierungssoftware (VOKIS) ist keine Versicherung für freiwillig zugelassene L1e Roller vorgesehen. Daher wird einfach die Tarifierung von Kleinkraftroller (51-125ccm²) genommen. Zur Sicherheit nach Zulassung einfach eine Koopie der Zulassungsbescheinigung an die VHV senden.
Gibt keine Probleme!
Bitte unbedingt den Fahrerschutz mitbeantragen, geile Tarifkomponente für wenig Geld.
LG
martin
ich bin Versicherungsmakler und habe meinen L1e Roller auch bei der VHV versichert. IN der Tarifierungssoftware (VOKIS) ist keine Versicherung für freiwillig zugelassene L1e Roller vorgesehen. Daher wird einfach die Tarifierung von Kleinkraftroller (51-125ccm²) genommen. Zur Sicherheit nach Zulassung einfach eine Koopie der Zulassungsbescheinigung an die VHV senden.
Gibt keine Probleme!
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
.qwert0815 hat geschrieben: ↑So 11. Sep 2022, 12:45Moin,
ich bin Versicherungsmakler und habe meinen L1e Roller auch bei der VHV versichert. IN der Tarifierungssoftware (VOKIS) ist keine Versicherung für freiwillig zugelassene L1e Roller vorgesehen. Daher wird einfach die Tarifierung von Kleinkraftroller (51-125ccm²) genommen. Zur Sicherheit nach Zulassung einfach eine Koopie der Zulassungsbescheinigung an die VHV senden.
Gibt keine Probleme!
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LG
martin
Hallo Martin,
Danke für nützliche Info.
Schönen Abend noch.
Gruß Conny
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Moin,
nicht nur daher daher besser VHV.
LG Martin#
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Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?
Geht meines Wissens nur bei über 125 cm³ bzw. bei mehr als 15 PS (Höchstleistung beim Verbrenner / Dauerleistung beim Elektro)
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