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Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 18:35
von Heikeflitzt
Hallo Leute,

Ich habe jetzt also meinen nagelneuen Yadea g5 vor der Tür , der die üblichen Alarmanlagenfehler macht, also die Alarmanlage geht stündlich ohne Fremdverschulden an! Vorhin mit dem edrive Center telefoniert und der Händler will, dass ich für die Reparatur 95 Euro vorstrecke, die dann Yadea erst absegnen soll und ich das Geld dann später nach „Prüfung“ durch Yadea zurückbekomme…
Ja, was ist denn das, habe dem Händler erklärt, dass ich das mal so richtig blöd finde und er das doch noch mal bitte mit seinem Chef klären soll, bevor ich morgen komme….
Ist sowas üblich?
Danke Euch!

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 18:51
von THEfrog1985
Also ich würde gar nichts vorstrecken…
Er ist doch der Unternehmer

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 19:12
von Afunker
Der Händler ist die ersten 6 Monate ab Kauf in der Beweispflicht laut BGB.
Danach bist du als Kunde dran....
Also nix vorstrecken!
Will er das nicht tun, mit RA, Gericht und Gutachter drohen. Dann wird es nämlich teuer....

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 19:43
von STW
Da macht sich das edrivecenter ja gleich mal unbeliebt. Wie die Vorredner sagten: der Händler ist in der Pflicht, und wenn er das nicht mit Yadea abgerechnet bekommt, dann ist das sein Problem.

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 20:32
von HerbyK
Oh,oh, da fängt das Jahr ja gut an...
Wird ein (e) Heike über den Tisch gezogen ? Was, wenn er/sie nicht zahlt? 4 Wochen warten?
Vielleicht solltest du erstmal vom nicht-zahlen nichts reden, und fragen, bis wann dieser fertig wäre?
Nicht ,dass er sonst gleich sagt: vor xx Wochen wird das nichts.
Drücke dir die Daumen.

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 21:14
von yakamoto
Kläre es doch erstmal friedlich ;)

Meine Empfehlung wäre, dem Händler gern mal die Fehlfunktion zu erläutern und auch gern auf dieses Forum zu verweisen :idea:

Die Fehlfunktion ist beim G5 mehr als bekannt. Der Händler kann gern auch direkt bei SXT nachfragen. Dort wird er dann die Fehlerbehebung bzgl. des BRAUNEN KABELS erhalten. Ggf. sogar mit den Fotos hier aus dem Forum. Die sind nämlich von SXT und einem Forumsmitglied :lol:

Ggf. klemmt dein Händler das BRAUNE KABEL einfach ab und gut ist es...
Schade dass du nicht in Hamburg wohnst, sonst hätte ich das Abklemmen für dich schnell gemacht. Habe diese "OP" nun bereits vier mal durchgeführt bzw. angeleitet.

Also 95 Euro für 10 Minuten Schauben ist ein super Stundenlohn - ich mache es gratis zzgl. einem freundlichen Klönschnak dabei... :P

Geld innerhalb der Garantiezeit - bei eindeutig bekannten Fehler - geht gar nicht.
Wenn so ein schlechter Service viral geht, kann sich das edrivecenter die anstehende Roller-Saison abschminken... :!:

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 21:19
von callmeuhu
@heike

ich würde so antworten: Der Händler soll den Preis neu kalkulieren, da die Garantieleistung Teil vom Kaufpreis ist ;)
Ersatzweise drohen dem Händler BIS ZU 5 JAHREN HAFT, wenn er dich um bezahlte Garantieleistungen betrügen will(§ 263 StGB) :!:

Spätestens dann wird er dich nicht mehr verarschen :lol:

iÜ. können dir Vereinbarungen zwischen Händler und Hersteller, gepflegt am Kofferraum vorbei gehen 8-)

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Mo 2. Jan 2023, 22:24
von Heikeflitzt
Vielen, vielen Dank für Eure Infos! Das hat mir sehr geholfen! Ich fahre morgen erst einmal hin und werde freundlich-bestimmt eine Ansage machen, das habe ich ja schon am Telefon getan. Unglaublich! Ich war echt richtig sauer…..
Na, mal sehen, wie das morgen weitergeht— vielleicht war ja der falsche Kollege am Telefon, im Zweifel für den Angeklagten!
Ich danke Euch vielmals und halte Euch auf dem Laufenden!

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 06:09
von callmeuhu
Es wurde im Forum schon mehrfach berichtet, dass einige Hersteller so wenig bezahlen bei Garantiereparaturen, dass die Kosten für Arbeiten an den Fahrzeugen nicht mehr vollständig gedeckt sind. Dann sollten die Händler solche Fahrzeuge gar nicht erst im eigenen Ladengeschäft mehr anbieten. Die vom Kunden schon durch den entrichteten Kaufpreis enthaltene Garantie einfach noch einmal zu verlangen oder die in den ersten 6 Monaten zu leistende gesetztliche Gewährleistung zu verweigern, ist in beiden Fällen geeignet, die Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen, was
-im extremem Einzelfall-
auch zur Verurteilung des Händlers zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen kann. :!:

Re: Händler will Geld für Garantiefall defekte Alarmanlage..

Verfasst: Di 3. Jan 2023, 08:54
von STW
Die miserable Bezahlung der Händler durch die Importeure / Hersteller war ja schon oft Thema. Bei meinem NIU habe ich alle Gewährleistungsarbeiten in Absprache mit dem Händler so terminiert, dass die mit fälligen Inspektionsterminen zusammenfielen. Ich habe die reguläre Inspektion bezahlt zum kleinen Preis, und wenn die Verkleidung eh herunter war, dann wurde auf Gewährleistung noch das ausgetauscht, was zu machen war. Da sind alle Beteiligten ganz gut mit gefahren.