??? Keine Zeit! populistisces StammtischgelaberDirk hat geschrieben: ↑Mi 27. Feb 2019, 20:01Es wäre für alle vorteilhaft, wenn Du Deine Aussagen belegen könntest. Ich meine jetzt so mit Links auf rechtlich fundierte Seiten oder, oder , oder... Das was Du da geschrieben hast ist nichts Anderes als populistisces Stammtischgelaber.eimerle2002 hat geschrieben: ↑Mi 20. Feb 2019, 23:22Ruf dort an! Gewährleistung, sollten dir kostenlos einen neuen schicken!![]()
Oder ORGINAL hier für 40€:https://www.nova-motors.de/ersatzteile/ ... -72v-bendi
Chinesischer 3 poliger hierfür 5€:https://www.banggood.com/de/DC-36V-48V- ... rehouse=CN
Nur noch mal der Hinweis, nicht zuviel selbst machen!!!
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Die Nova-Gruppe GmbH ist berechtigt die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, wenn und soweit:
1.der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen lnspektionen/ Wartungen nicht oder zu spät hat vornehmen lassen und zwar auch dann, wenn der Fehler schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten ist.
2.an dem Fahrzeug irgendwelche, den technischen Anforderungen, Vorgaben und Vorschriften des Herstellers nicht entsprechende Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen worden sind.
3.das Fahrzeug zu anderen als durch das Fahrer-Handbuch bestimmten Zwecken benutzt oder unter Missachtung der im Bedienungsanleitung angegebenen Belastbarkeitsdaten (z.B. Höchstgeschwindigkeit, zulässiges Gesamtgewicht etc.) übermäßig beansprucht wird.
4.bei den am Fahrzeug vorgenommenen Wartungs- und Reparaturarbeiten von Nova Gruppe GmbH nicht freigegebene Ersatzteileoder bei dem Betrieb des Fahrzeugs Kraftstoffe, Schmiermittel oder technische Flüssigkeiten (auch Reinigungsmittel) verwendet worden sind, welche nicht den in der Bedienungsanleitung angegebenen Spezifikationen entsprechen.
5.das Fahrzeug in irgend einer Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von Nova-Gruppe GmbH ausdrücklich zugelassenen Ausstattung gehören.![]()
6.das Fahrzeug auf technisch ungeeignete Art und Weise gelagert oder transportiert worden ist. Die Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen Gewährleistungsfall veranlassten Nebenkosten und sonstigen finanziellen Nachteilen (z.B. Kosten für Telekommunikation, Verpflegung, Leihfahrzeug etc.). Es liegt in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Wartungen in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.
Eins zu eins Texte von Interenetseiten eines Händler zu kopieren, bedeutet nicht, dass der Inhalt Rechtkraft besitzt. Du musst da schon mehr "Fleisch " dazu geben. Löse Dich bitte von der Laberschine und gib fundierte Infos raus ohne die Leute zu verunsichern. Ich bin gerne bereit Dir zu helfen, falls Dir die Quellen fehlen.
LG, Dirk



