Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureichendem

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Stivikivi
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von Stivikivi »

Svensvenmeiner hat geschrieben:
Di 14. Mai 2024, 00:11
Das Problem ist nicht die Alrendo sondern der Umgang mit Kunden. Man muss schon blind und naiv sein, wenn man nicht 1 und 1 auf Google, Trustpilot und hier im Forum zusammenzählt. Hätte ich das vorher gewusst, ich wäre lieber zu einem anderen Händler gegangen.
Mittlerweile habe ich gelernt es zählen vor allem die negativen. Die lässt man nämlich auch gerne mal löschen.

Siehe hier auch ein Händler der große und massive Probleme verursacht. Hatte leider auch schon das Vergnügen.

https://de.trustpilot.com/review/www.toms-car-hifi.de

Google löscht schnell mal daher würde ich empfehlen Forum, Trusted oder andere Plattformen. Vor solchen Händlern muss man sich einfach schützen.
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Markus Sch.
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von Markus Sch. »

Stivikivi hat geschrieben:
Sa 18. Mai 2024, 12:14
Unterschreibe ich zu 100%. Aber es gibt dann Händler auch hier im Forum die gehen erstmal mit in den Krieg. Auf das Ergebnis bin ich mit meinem mal gespannt und dann gibt's auch eine Rezension.
Soweit ich mich erinnere hast du den EVO gebraucht gekauft. Wie sollte da eine Rückabwicklung möglich sein? Dein Vertragspartner ist doch nicht der Händler. Oder eine Rückabwicklung des privaten Kaufvertrags?

Stivikivi
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von Stivikivi »

Markus Sch. hat geschrieben:
Sa 18. Mai 2024, 12:34
Stivikivi hat geschrieben:
Sa 18. Mai 2024, 12:14
Unterschreibe ich zu 100%. Aber es gibt dann Händler auch hier im Forum die gehen erstmal mit in den Krieg. Auf das Ergebnis bin ich mit meinem mal gespannt und dann gibt's auch eine Rezension.
Soweit ich mich erinnere hast du den EVO gebraucht gekauft. Wie sollte da eine Rückabwicklung möglich sein? Dein Vertragspartner ist doch nicht der Händler. Oder eine Rückabwicklung des privaten Kaufvertrags?
Mit dem Kauf trat der Verkäufer alle Rechte an dem Gegenstand an mich ab. Da die Fehler innerhalb der Gewährleistungszeit auftraten und der Händler nicht adäquat reagiert hat geht's vor Gericht.

Fakt ist er Stand mehr als er fuhr. Zumal in einem anderen Gerichtsverfahren mit dessen User ich ebenfalls in Kontakt bin der EVO laut Gutachten sogar als Lebensgefährlich eingestuft worden ist. Im Hintergrund wird das KBA noch eingebunden, sodass Sie die Kiste hoffentlich früher oder später aus dem Verkehr ziehen. Mehr kann ich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen da dieser hier auch vertreten ist.
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von rainer* »

Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Denn Du als Dritter und das Edrive-Center als ursprüngliche Verkäufer haben keinen gemeinsamen Vertrag geschlossen.
So einfach ist das.

Und wenn das Edrive-Center trotzdem probiert Gewährleistungsmängel abzuarbeiten, ist es schon mehr als es machen muss. Nur die Garantie des Herstellers würde noch greifen, aber den gibt es dummerweise nun mal nicht mehr.

Falls Du einen Anwalt hast, sollte er dich auf sowas hinweisen.

Der ganze Fall ist natürlich extrem ärgerlich, aber manchmal fällt man im Leben eben bei solchen Dingen auf die Schnauze. Da kann man nur wieder aufstehen, sich schütteln und weiter machen. Sich da jetzt rächen zu wollen, raubt Dir nur selber nicht nur wertvolle Lebenszeit sondern die Lebensqualität, wenn du dich ständig mit so einem Mist nutzlos weiter rumärgerst. Und auch vielen anderen Leuten, die sich sicher freuen, wenn Du schaffst, das das KBA die CoC wiederruft. Falls sowas überhaupt geht.
Zuletzt geändert von rainer* am So 19. Mai 2024, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.

Stivikivi
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von Stivikivi »

rainer* hat geschrieben:
So 19. Mai 2024, 16:03
Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Denn Du als Dritter und das Edrive-Center als ursprüngliche Verkäufer haben keinen gemeinsamen Vertrag geschlossen.
So einfach ist das.

Und wenn das Edrive-Center trotzdem probiert Gewährleistungsmängel abzuarbeiten, ist es schon mehr als es machen muss. Nur die Garantie des Herstellers würde noch greifen, aber den gibt es dummerweise nun mal nicht mehr.

Falls Du einen Anwalt hast, sollte er dich auf sowas hinweisen.

Der ganze Fall ist natürlich extrem ärgerlich, aber manchmal fällt man im Leben eben bei solchen Dingen auf die Schnauze. Da kann man nur wieder aufstehen, sich schütteln und weiter machen. Sich da jetzt rächen zu wollen, raubt Dir nur selber nicht nur wertvolle Lebenszeit sondern die Lebensqualität, wenn du dich ständig mit so einem Mist nutzlos weiter rumärgerst. Und auch vielen anderen Leuten, die sich sicher freuen, wenn Du schaffst, das das KBA die CoC wiederruft. Falls sowas überhaupt geht.
Und genau das ist falsch. Ich bin kein Laie was Rechtswissenschaften angeht.

Ich kaufe viele Dinge Neuwertig gebraucht und lasse mir immer die Rechte an der Kaufsache abtreten. Ansonsten hätte lediglich der Erstkäufer den Mangel anzeigen müssen was auch kein Problem wäre aber mehr Aufwand für ihn und mich.

Einfach im BGB nachschauen du findest es schon. Hier aber mal ein Auszug eines korrekten Händlers.

https://service.notebooksbilliger.de/he ... serklarung
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von Stivikivi »

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AGBs: Abtretung von Mängelansprüchen darf nicht verboten werden

Dieses Recht, die Gewährleistungsansprüche weiter zu geben, darf dem Kunden auch nicht verwehrt werden. Eine AGB-Klausel "Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen" ist unzulässig, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt (OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2014, Az.: 4 U 99/14).

Eine Klausel, die die Abtretung von Gewährleistungsrechten verbietet, behindert den Weiterverkauf durch Verbraucher. Grund: Käufer 1 müsste das Produkt ohne entsprechende Gewährleistungsrechte an Käufer 2 weiterverkaufen. Dieser Umstand schlägt sich unter anderem in einem Wertverlust nieder.

Weiterverkauf
(c) OLG Hamm
Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 29.10.2015

Die Haftung des Verkäufers für mangelhafte Ware werde in diesen Fällen nicht ausgedehnt, sondern lediglich verlagert. Im Online-Handel seien die Vertragspartner dem Verkäufer ohnehin nicht persönlich, sondern nur namentlich bekannt.
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von Stivikivi »

Man sollte sich nur äußern wenn man sich 100% sicher ist und das bin ich.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 398 Abtretung
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Die Abtretung ist an dieser Stelle auch komplett unstreitig. Hier handelt es sich um ganz andere Punkte die das Gericht abschließend klären wird.
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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von rainer* »

Ja, Ihr habt recht. Sobald im Kaufvertrag die Abtretung steht, geht das.

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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von error »

Im konkreten Fall sieht es trotzdem durch den Konkurs von Alredo etwas anders aus: in Sachen Herstellergarantie gibt es nichts mehr zu übertragen und im Falle der Gewährleistung greift inzwischen die Beweislastumkehr.

Man könnte also ketzerisch sagen: "much ado about nothing"? Wie war das mit dem Betrug? Dazu gehört immerhin ein Vorsatz, wenn ich richtig informiert bin.

Nochmal: ich habe nichts mit EDC zu tun. Kenne die nicht.

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Re: Warnung vor dem edrive Center: Eine enttäuschende und betrügerische Erfahrung mit defektem E-Motorrad und unzureiche

Beitrag von CensoredXIII »

Betrug muss man auch immer nachweisen was schwierig wird.

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