Verkehrssicherheit
Verfasst: So 1. Dez 2019, 11:19
Die erste >Nachtfahrt mit meinem Falcon wurde sofort von einer Polizeistreife gestoppt.
Ob mir bewußt sei, dass mein Fahrzeug mit weißem Licht nach hinten abstrahlt. Somit ergibt sich ein Blendeffekt in den nachfolgenden Verkehr hinein; und, sorge zum einen dafür, dass sich Blendeffekte ergeben, welche das offizielle Rücklicht, das Bremslicht und auch die Blinker nur noch schwer erkennbar machen. Nach der deutschen Regelung leuchten Fahrzeuge in Fahrtrichtung immer mit weißem Licht, und nach hinten ausnahmslos in Rot. Für Rückwärts Fahrten haben entsprechende Fahrzeuge einen sich zuschaltenden Rückfahrscheinwerfer in weiß. Entsprechend sei das weiße Licht am Heck des Falcon nicht zulässig; und ich darf nicht weiterfahren.
Auch die Nummernschildbeleuchtung sei, aufgrund des fehlenden Prüfsiegels an den LEDs gar nicht zulässig.
Nun recherchierte einer der Polizeibeamten im Internet unter hohem Zeitaufwand, ob der Falcon in diesem Zustand original zugelassen und verkauft worden sei; auch, um eigenmächtige Veränderungen meinerseits auszuschließen. Als sich dies bestätigen ließ, durfte ich nach einer ca. 15 Minütigen Fahrtunterbrechung nun doch weiterfahren.
Ich habe nun dieses Weißlicht am Heck mit Klebeband abgeklebt, in der Hoffnung, nicht bei jeder Nachtfahrt von einer Polizeistreife, aufgrund der missverständlichen Heck Beleuchtung gestoppt zu werden. Ob dies zulässig ist, weiß ich erst mal nicht. Möchte aber nicht weiterhin für Missverständnisse im Strassen Verkehr sorgen und somit meine eigene Sicherheit aufs Spiel setzen.
Was kann ich tun? Darf ich im Handel eine zulässige Nummernschildbeleuchtung mit Prüfsiegel erwerben, und regelgerecht nachrüsten? Oder bedarf dies einer erneuten Zulassung?
Wie bekomme ich das weiße Rücklicht geändert in Rot? ....oder deaktiviert?
Ob mir bewußt sei, dass mein Fahrzeug mit weißem Licht nach hinten abstrahlt. Somit ergibt sich ein Blendeffekt in den nachfolgenden Verkehr hinein; und, sorge zum einen dafür, dass sich Blendeffekte ergeben, welche das offizielle Rücklicht, das Bremslicht und auch die Blinker nur noch schwer erkennbar machen. Nach der deutschen Regelung leuchten Fahrzeuge in Fahrtrichtung immer mit weißem Licht, und nach hinten ausnahmslos in Rot. Für Rückwärts Fahrten haben entsprechende Fahrzeuge einen sich zuschaltenden Rückfahrscheinwerfer in weiß. Entsprechend sei das weiße Licht am Heck des Falcon nicht zulässig; und ich darf nicht weiterfahren.
Auch die Nummernschildbeleuchtung sei, aufgrund des fehlenden Prüfsiegels an den LEDs gar nicht zulässig.
Nun recherchierte einer der Polizeibeamten im Internet unter hohem Zeitaufwand, ob der Falcon in diesem Zustand original zugelassen und verkauft worden sei; auch, um eigenmächtige Veränderungen meinerseits auszuschließen. Als sich dies bestätigen ließ, durfte ich nach einer ca. 15 Minütigen Fahrtunterbrechung nun doch weiterfahren.
Ich habe nun dieses Weißlicht am Heck mit Klebeband abgeklebt, in der Hoffnung, nicht bei jeder Nachtfahrt von einer Polizeistreife, aufgrund der missverständlichen Heck Beleuchtung gestoppt zu werden. Ob dies zulässig ist, weiß ich erst mal nicht. Möchte aber nicht weiterhin für Missverständnisse im Strassen Verkehr sorgen und somit meine eigene Sicherheit aufs Spiel setzen.
Was kann ich tun? Darf ich im Handel eine zulässige Nummernschildbeleuchtung mit Prüfsiegel erwerben, und regelgerecht nachrüsten? Oder bedarf dies einer erneuten Zulassung?
Wie bekomme ich das weiße Rücklicht geändert in Rot? ....oder deaktiviert?