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Strassenzulassung citycoco

Verfasst: So 4. Okt 2020, 09:14
von nobleboy2008
IMG_20200405_105419.jpg
Vor langer Zeit hatte ich das auf dem Foto dargestellte Fzg als auf der Strasse zugelassen gekauft. Das ist nun nach DEKRA Gutachten mit dem damals erhaltenen COC nicht zulässig. Das Gerichtsurteil steht zwar noch aus aber da der Gutachter vom Gericht bestellt wurde, ist zu erwarten dass diese Fzg nicht auf öffentlichen Strassen/Wege etc. fahren dürfen.
Da hier diese Frage öfter zu sehen war, ist es jetzt wohl eindeutig.

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: So 4. Okt 2020, 10:01
von Evolution
Das ist nun nach DEKRA Gutachten mit dem damals erhaltenen COC nicht zulässig.
Wäre positiv, wenn Du den Inhalt des Dekra-Gutachten genauer darstellst. Erst dann wissen die anderen Fahrer des Rollers dieser Bauart, ob sie sich Sorgen machen müssen.

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: So 4. Okt 2020, 11:18
von Bohne5
kann man nicht umrüsten auf Licht und Blinker ??

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: So 4. Okt 2020, 19:05
von Glücklicher_Rentner
Wo ist das Fahrzeug denn zugelassen worden, beziehungsweise welches EU Land hat die Zulassung gegeben?
Was fehlt denn zur strassenzulassung?
Der Citycoco hat ja, so wie ich das sehe, noch nicht mal Blinker und seitliche Abstrahler

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: Mo 5. Okt 2020, 08:45
von nobleboy2008
Zur Frage Darstellung des DEKRA Gutachtens: Das Gericht hatte das Gutachten bestellt. Ob ich das so ohne weiteres hier abbilden darf muß ich erst klären. Wenn aber das Urteil fest steht, (was in Kürze zu erwarten ist) wird der ganze Vorgang noch mal hier aufgeführt. Zu Blinker etc. Lt. DEKRA müssen diese Fzg auch keine Blinker haben. Es fehlen im COC aber sämtliche Angaben über Maße, Gewichte Höchstgeschwindigkeit etc. Lediglich die elektrische Sicherheit war darin bestätigt. Ich melde mich wieder, wenn alles ausgestanden (nach 1 Jahr) ist.

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: Mo 5. Okt 2020, 09:14
von tgsrt
Moin,
Bei einem laufenden Verfahren solltest Du nix veröffentlichen, erst danach.

So wie das klingt, ist die CoC für das was es erklärt wohl schon richtig, taugt jedoch nichts für eine EEC/EGB.

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: Mo 5. Okt 2020, 10:04
von STW
Erstmal das Urteil und die Begründung abwarten.

Mit einer CoC wird erklärt, dass das Fahrzeug mit der Seriennr. xyz einer vormals erteilten EG-Betriebserlaubnis für diese "Produktreihe" entspricht. Sprich: irgendwann hat so ein Fahrzeug die EG-Betriebserlaubnis erhalten, die CoC soll die Übereinstimmung des Fahrzeuges mit dieser EG-Betriebserlaubnis deklarieren.

Unsere chinesischen Freunde sind aber gelegentlich sehr erfinderisch hinsichtlich der CoC. Da werden schon mal andere Bauteile verwendet oder welche weggelassen, auf vorgeschriebene E-Nummern verzichtet usw.. Also in der Serie derartige Abweichungen verbaut, dass das Fahrzeug nur noch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Prüfmuster hat.
Den schönsten Hammer hat mal einer der chinesischen Produzenten von sich gegeben, als er frei davon redete, für den Roller habe man keine neue EG-Betriebserlaubnis erteilen lassen, weil teuer, sondern die eines "baugleichen" Benziners verwendet. Dass ein Benziner eine Einarmschwinge mit nur einem Dämpfer hat, der damalige Roller aber nicht - geschenkt. Und dass es sonst noch diverse Unterschiede gibt, am Rahmen z.B., egal.

Als Importeur sollte man sich daher die gesamte Homologastion besorgen, durcharbeiten, mit den gelieferten Fahrzeugen und den CoC-Papieren vergleichen, denn sonst drohen böse Überraschungen.

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: Mo 5. Okt 2020, 10:28
von tgsrt
Ein CoC hat erstmal nix mit mit der EEC/EGB zu tun.
Die können zu allem und nix ne Konfirmitätserklärung abgeben.

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: Mo 5. Okt 2020, 16:29
von Medman
nobleboy2008 hat geschrieben:
Mo 5. Okt 2020, 08:45
Zur Frage Darstellung des DEKRA Gutachtens: Das Gericht hatte das Gutachten bestellt. Ob ich das so ohne weiteres hier abbilden darf muß ich erst klären. Wenn aber das Urteil fest steht, (was in Kürze zu erwarten ist) wird der ganze Vorgang noch mal hier aufgeführt. Zu Blinker etc. Lt. DEKRA müssen diese Fzg auch keine Blinker haben. Es fehlen im COC aber sämtliche Angaben über Maße, Gewichte Höchstgeschwindigkeit etc. Lediglich die elektrische Sicherheit war darin bestätigt. Ich melde mich wieder, wenn alles ausgestanden (nach 1 Jahr) ist.
Poste uns doch mal deine COC, da brauchst du dir auch keine Sorgen machen, das das Verfahren noch läuft, das hat nichts damit zu tun, da diese beim Hersteller in China unterschrieben wird und der Händler nichts dafür kann, wie diese ausgestellt ist

Re: Strassenzulassung citycoco

Verfasst: Do 28. Jan 2021, 12:40
von dieterditze
habe einen citycoco über alibaba erhalten.komplette coc zulassungsdaten waren dabei.versichert habe ich aufgrund dieser daten. ich hoffe, das reicht.
dieterditze