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NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 10:51
von Selle01
In der Bedienungsanleitung AS 32 ist Folgendes festgehalten:

"Achtung:
Überschreiten Sie die Geschwindigkeitsgrenze nicht und
bremsen Sie vorsichtig. Verwenden Sie beim Parken immer den
Seitenständer."

Frage: Wieso soll man beim Parken immer den Seitenständer verwenden?

Re: NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 11:01
von Firestarter
Das ist wahrscheinlich einfach ungünstig übersetzt...im Wartungsplan ist ja auch von "Gaspedal" die Rede...

Re: NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 18:06
von hockeyplay3r
Es gibt Länder (und Rechtsprechungen), bei denen nicht der gesunde Menschenverstand zählt, sondern ob der Hersteller dem Kunden auch korrekte Anweisungen mit auf den Weg gegeben hat. Frei nach dem Motto: "Hat mir doch keiner gesagt, daß der Roller nicht einfach so stehen bleibt [ohne Ständer]" :D

Re: NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Mo 3. Jun 2019, 18:40
von Alf
Ein verständiger Nutzer würde von ganz alleine verstehen können, warum man das Zweirad auf dem Seitenständer parkt.
Stichworte: weniger Verschleiß des Hauptständers, bequem, sicher, weil man das Fahrzeug vor dem Absteigen parken kann, usw.usw.
Den Seitenständer benutze ich übrigens auch Nachts:
Dann kippe ich nicht so schnell um, wenn ich schlafe.......... :lol: :lol:

Re: NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Di 4. Jun 2019, 14:36
von Selle01
Es geht für mich um die Haftungsfrage für den Fall, dass das Motorrad mit dem Seitenständer umkippt und beispielsweise ein anderes Fahrzeug beschädigt, was uU zu einer Haftung wegen Fahrlässigkeit ("nicht den Hauptständer verwendet") führt.

Re: NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Di 4. Jun 2019, 15:00
von chrispiac
Selle01 hat geschrieben:
Di 4. Jun 2019, 14:36
Es geht für mich um die Haftungsfrage für den Fall, dass das Motorrad mit dem Seitenständer umkippt und beispielsweise ein anderes Fahrzeug beschädigt, was uU zu einer Haftung wegen Fahrlässigkeit ("nicht den Hauptständer verwendet") führt.
Das dürfte kaum zutreffen. Entweder hast Du den Roller auf einen Städer gestellt, egal ob Haupt- oder Seitenständer oder Du hast es nicht richtig gemacht. Wenn der Roller ein anders Fahrzeug dabei beschädigt, weil er dagegen fällt, ist es eine Aufgabe der Plicht-Kraftfahrzeugversicherung diesen Schaden bei Meldung zu regulieren. Sollten sie Zweifel haben, müssen sie es Dir nachweisen. Sofern Du keine Änderungen am Ständer vorgenommen hast und kein Matrialschaden vorliegt, können andere äußere Umstände vorliegen, wie Fremdeinwirkung etc.

Sofern Du nicht mit Vorsatz den Roller gegen das Auto schmeißt, was sehr irrational wäre, schließlich bleibst Du mit maximal Teilkasko auf deinen Schaden sitzen und an einem Plastikroller ist bei so einem Manöver mehr Schaden am Roller, als an einem „Blechsarg“ zu erwarten, und Du diesen Vorsatz zugibst und keinen erklärbaren Grund vorweisen kannst, wird die Versicherung regulieren müssen und hätte Schwierigkeiten Dich in Regress zu nehmen. Die „Höchststrafe“ wäre, das die Versicherung den Vertrag kündigt, dann könntest Du ggf. in Schwierigkeiten kommen, eine neue Versicherung abzuschließen. Natürlich könnte der Autobesitzer versuchen Dich über den Schaden hinaus noch zu belasten, z. B. falls Du irgendwelche Drohungen bei so einem Vorfall ausstößt, das hat dann mit der eigentlichen (Kraftfahrzeug-)Haftungsfrage nichts mehr zu tun.

Re: NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Di 4. Jun 2019, 15:44
von Selle01
Mir geht es um diesen Sachverhalt:

https://www.motor-talk.de/news/der-klug ... 89329.html

Bedienungsanleitung vertrauen ja oder nein.

Re: NIU-NGT Seitenständer beim Parken

Verfasst: Di 4. Jun 2019, 18:40
von chrispiac
Der zweite Kommentar unter dem „Beitrag“, erfaßt es gut. Es gibt eine ganze Reihe Motorräder, die gar keinen Hauptständer haben und neuere Teilkasko- oder Fahrzeugversicherungen übernehmen die Kosten sofern kein Vorsatz vorliegt. Der M Pro kommt auch ohne Hauptständer, wenn ich mich richtig erinnere. Sofern Du nicht auf weichen oder unebenen Untergrund parkst, sollte der Seitenständer kein Problem darstellen.