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Drosselung N-GT in Fzg.schein eintragen?
Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 19:16
von Angryc
Hallo,
Glaubt ihr dass es beim N-GT möglich ist, dass man in den Fahrzeugschein sowas reinschreiben lassen kann:
„Bei Betrieb mit 1 Akku gedrosselt auf 45 kmh.“
Und dass man dann mit dem normalen Führerschein fahren kann?
Hintergrund: Ich hab einen motorrad Führerschein und meine Freundin nur den fürs Auto.
Danke und Grüße
Benjamin
Re: Drosselung N-GT in Fzg.schein eintragen?
Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 19:20
von Peter51
Keine Chance. Auch Händler können den N-GT derzeit nicht auf 45km/h drosseln und L1e Papiere besorgen.
Re: Drosselung N-GT in Fzg.schein eintragen?
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 08:11
von Mr.Eight
Hi AngryC, Diese Frage beschäftigte mich auch seit zwei Wochen.
Ist nicht möglich. Versicherungstechnisch wäre es kein Problem, da es für ein Mofa überversichert wäre. Allerdings kann die ausführende Gewalt nicht erkennen, das du nur ein Fahrzeug mit Vmax 45km/h fährst. Das bedeutet: man müßte eine Lösung haben, das man einen 45km/h Aufkleber temporär hinten anklebt o.ä. Da kein Metall, also auch kein Magnetschild.
Die einzige Alternative, die mir einfallen würde: Wechselkennzeichen mit Doppelversicherung. Ein 125 und ein Mofa Kennzeichen.
Kann man das selbe Fahrzeug so versichern? Ist mir jetzt nicht bekannt.
Aber wie der Vorredner schon sagte. Aktuell kann man das noch nicht einmal als 45km/h Roller versichern.
"Es ist auch zu einfach die Drosselung von 45km/h zu überbrücken, indem man einen 2ten Akku einbaut" - könnte man argumentieren.
Wenn das doch einmal ginge... ein und das selbe Fahrzeug auf diese Weise mit verschiedenen Kennzeichen zu nutzen, wäre das cool. Auf der anderen Seite: Ein 125er Schein ist vielleicht auf Dauer die billigere, und sichere Variante.
Wie hatte ich gelesen: "Der 45km/h Führerschein gehört seit der Einführung der 125ccm eigentlich abgeschafft" - war einer der Begründungen gegen die Petition die 45/km/h auf 55km/h. Denn mit 16 kann ich nicht nur den 45er Schein machen, sondern auch den 125er. Dazu gab es noch weitere, zusätzliche, schlüssige Argumente die mich überzeugten. Daher bin ich inzwischen auch ein Freund von bis zu 25km/h oder gleich den 125 zu machen. Ist eigentlich sicherer für alle.
Re: Drosselung N-GT in Fzg.schein eintragen?
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 08:57
von cybergrisu
Vollste Zustimmung (auch wenn es dem eigentlichen Thema im Thread nicht hilft):
Die 45km/h machen keinen Sinn (mehr) und sind nicht nur teurer sondern eine Gefahr für alle! Das war auch der Grund warum ich auf den N-GT gewartet hatte.
Im Zuge der Öffnung für moderne Mobilitätsvarianten (Pedelecs, E-Scooter, E-Skateboards, ...) sollte es so wie du sagst nur mehr <25km/h ohne Schein und Kennzeichen und als nächstes den 125er mit Schein, Prüfung und Kennzeichen geben.