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Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:48
von Willi
Dreierlei braucht man ja beim Führen eines Kfz im öffentlichen Verkehr: Versicherungsnachweis, Führerschein und Fahrzeugzulassung (Fahrzeugschein oder bei Kleinkrafträdern die Betriebserlaubnis). Letzteres, die Niu-Betriebserlaubnis, ist bei meinem M1 arg unhandlich, sprich zwei Din-A4-Seiten. Paßt ganz schlecht ins Portmonee. Gibts da ne bessere Idee?
Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 15:05
von Evolution
Da das Original mitzuführen ist, denke ich nicht.
Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 17:25
von kabee
Willi hat geschrieben: ↑Di 8. Jan 2019, 14:48
sprich zwei Din-A4-Seiten.
Wenn das tatsächlich zwei Blätter sein sollten, hast du nur eine Kopie...
Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:06
von achim
Ausser Perso und Führerschein nehm ich nie was mit. Wäre bei so vielen Fahrzeugen auch unpraktisch. Probleme hatte ich bei einer Kontrolle deswegen nie.
Gruß,
Achim
Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 19:20
von Evolution
Die Diskussion hatten wir bereits. Das muss jeder mit sich selber ausmachen. Denkt daran, fahrt Ihr einen interessanten Roller, werdet Ihr auch öfters angehalten

Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 21:45
von Willi
kabee hat geschrieben: ↑Di 8. Jan 2019, 17:25
Wenn das tatsächlich zwei Blätter sein sollten, hast du nur eine Kopie...
Hast recht, das Original ist eine A4-Seite vorn und hinten, was ich sicherheitshalber mit Tüte unter der Sitzbank verstaut habe, ist die Kopie.
Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Di 8. Jan 2019, 22:13
von kabee
Sehr brav. Lieber im Fall der Fälle 10€ wegen der Kopie zahlen als das Original zu verlieren. Ersatzbeschaffung macht keinen Spaß... Aber die Verdicherungsbestätigung sollte immer im Original dabei sein, denn das Ding will die Polizei definitiv immer sehen.
Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Mi 9. Jan 2019, 07:08
von vsm
kabee hat geschrieben: ↑Di 8. Jan 2019, 22:13
Sehr brav. Lieber im Fall der Fälle 10€ wegen der Kopie zahlen als das Original zu verlieren. Ersatzbeschaffung macht keinen Spaß... Aber die Verdicherungsbestätigung sollte immer im Original dabei sein, denn das Ding will die Polizei definitiv immer sehen.
Kann ich so nicht bestätigen. Ich wurde erst ein einziges Mal mit dem Roller angehalten, insofern ist meine Erfahrung vielleicht nicht repräsentativ, aber echten Ärger wegen nicht mitgeführter CoC / Versicherungsbestätigung gab es nicht. Nur einen erhobenen Zeigefinger. Die meisten Polizisten haben (verständlicherweise) einfach keine Lust, bei einem 10-EUR-Bußgeld eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen und es liegt in ihrem Ermessen dies zu tun.
Die Versicherungsbestätigung dient ja einzig dem Nachweis, dass das Versicherungskennzeichen zum Fahrzeug gehört. Wenn die Herren von der Rennleitung tatsächlich die VIN abgleichen wollen, haben sie Dich wahrscheinlich sowieso schon auf dem Kieker und wollen auch auf die 10 EUR für das nicht originale / nicht mitgeführte CoC nicht verzichten. Fehlt dann auch die Versicherungsbestätigung, werden die Bußgelder
nicht addiert, es bleibt also bei 10 EUR.
Anhand des Versicherungskennzeichens können Halter (Versicherungsnehmer) und VIN elektronisch beim KBA abgefragt werden. Besteht also eine gültige Versicherung auf den eigenen Namen, kann man nach der Kontrolle auch auf jeden Fall weiterfahren. Entweder um 10 EUR ärmer oder nicht.

Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Mi 9. Jan 2019, 08:52
von renehaeberlein
Ich habe immer nur eine Kopie meiner Kaufrechnung, meiner Versicherung dabei gehabt und das hat immer gereicht. Meistens waren die Polizisten schon immer enttäuscht ,als Sie das Ausstellungsdatum meiner Fahrerlaubnis gesehen haben und dann mich. Sehe etwas jünger aus als ich bin. Dann hat es denen meisten fast schon leid getan mich anzuhalten. Dann noch etwas technisches Geplauder ,da diese auch neugierig sind wegen Elektroroller, und das wars dann auch schon.
Re: Mitführungspflicht Betriebserlaubnis
Verfasst: Mi 9. Jan 2019, 09:35
von achim
Yepp. Genau so verhält sich das. Eine kurze telefonische Abfrage und gut ist. Und wer einmal alle seine Papiere verloren hat, der weiß um den Ärger, die Kosten und die wochenlange Rennerei auf Ämter. Ich musste noch nie bezahlen und inzwischen werde ich auch nicht mehr angehalten.
Bei gesetzten älteren Herren gehen sie wohl nicht mehr davon aus das da noch getrickst wird um ein paar km/h schneller zu fahren...
Gruß,
Achim