Seite 1 von 1
wie soll man das machen? (KBA.Dokument)
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:15
von MQI-Berlin
Wenn man etwas an seinem Roller anschraubt, das eine KBA braucht, so zum Beispiel ein Windschield, soll man ja, so heute der TÜV-Prüfer, das KBA-Dokumeht mitführen.
Für mein GIVI-Windschield sind das ja nur 32 Seiten.
Wie stellen die sich das vor? Dass man eine feuchtigkeisdichte Tasche dabei hat, in der man das Dokument, natürlich in A4-Größe und einseitig ...

dabei hat?
Oder kann man das auch A5 und zweiseitig drucken? Und wohin dann mit den immer noch 8 Seiten?
Wäre A6 noch erlaubt?
Re: wie soll man das machen? (KBA.Dokument)
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 18:43
von Falcon
scann es doch ein als PDF und hinterlege es in deinem handy...
problem gelöst...
vg
Re: wie soll man das machen? (KBA.Dokument)
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 20:38
von STW
Dein Windschild hat eine ABE für genau diesen NIU-Roller. Glückwunsch: entweder die Papiere mitführen, oder mit Deinen Papieren und der ABE zum Straßenverkehrsamt und für ca. 8€ in die regulären Papiere eintragen lassen. Dann steht da bei den Sondereintragungen (ganz unten) die KBA-Nummer.
Du hast eine ABE, aber nicht für diesen NIU? Macht nichts, Windschild anbauen, mitsamt den Papieren und der ABE zum TÜV oder Dekra, abnehmen lassen, um die 80€ zahlen, mit der Abnahmebscheinigung, ABE und Papieren zum Strßenverkehrsamt und eintragen lassen.
Re: wie soll man das machen? (KBA.Dokument)
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 09:57
von Krischan
Auf der Scheibe selbst müsste irgendwo eine ABE oder KBA Nummer eingeprägt sein.
Diese Stelle zu wissen sollte reichen. Anhand dieser Nummer kann theoretisch jederzeit und überall das Bauteil im Internet gefunden werden mit den Unterlagen.
Re: wie soll man das machen? (KBA.Dokument)
Verfasst: Fr 5. Sep 2025, 10:12
von Falcon
Muss ABE immer mitgeführt werden?
Übersicht mit KI
Ja, eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss in der Regel mitgeführt werden, da sie im Falle einer Verkehrskontrolle als Legalitätsnachweis dient und sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen kann. Ein Verwarngeld von 10 Euro ist die Folge, wenn nur das Dokument fehlt; ist die Betriebserlaubnis erloschen, wird ein höheres Bußgeld fällig. Ausnahmen gibt es für Teile mit einer Bauartgenehmigung, z. B. mit einer E-Kennzeichnung, die nicht mitgeführt werden müssen, da sie eindeutig identifiziert werden können.
Wann die ABE mitgeführt werden muss
Nachweis der Zulässigkeit: Die ABE ist der Nachweis dafür, dass ein Anbauteil für Ihr Fahrzeug zulässig ist.
Vermeidung von Sanktionen: Wenn Sie eine ABE nicht mitführen, können Sie ein Bußgeld riskieren.
Konsequenzen bei Nichtmitführen
Verwarngeld:
Wenn Sie nur die ABE-Papiere nicht dabei haben, droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Erlöschen der Betriebserlaubnis:
Bei fehlender ABE oder einem anderen Legalitätsnachweis kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen, was zu einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt in Flensburg führt.
vg