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N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Mi 23. Okt 2024, 17:40
von Holger76
Frage an die , die Ihren N1S freiwillig
Zugelassen haben; wieviel zahlt ihr jährlich
und bei welcher Versicherung seit ihr ?
Ich bin bei der VHV und zahle bei SF 3 jährlich ohne
Teilkasko 25,20 Euro
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Mi 23. Okt 2024, 18:17
von conny-r
Holger76 hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2024, 17:40
Frage an die , die Ihren N1S freiwillig
Zugelassen haben; wieviel zahlt ihr jährlich
und bei welcher Versicherung seit ihr ?
Ich bin bei der VHV und zahle bei SF 3 jährlich ohne
Teilkasko 25,20 Euro
.
Ich auch bei der VHV , nur KH 14 EUR

Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Mi 23. Okt 2024, 18:28
von Holger76
conny-r hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2024, 18:17
Holger76 hat geschrieben: ↑Mi 23. Okt 2024, 17:40
Frage an die , die Ihren N1S freiwillig
Zugelassen haben; wieviel zahlt ihr jährlich
und bei welcher Versicherung seit ihr ?
Ich bin bei der VHV und zahle bei SF 3 jährlich ohne
Teilkasko 25,20 Euro
.
Ich auch bei der VHV , nur KH 14 EUR
SF Angabe fehlt
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Do 24. Okt 2024, 09:37
von qwert0815
Moin,
110€ VHV Tarif Exklusiv mit TK ohne SB, Schutzbrief und der ganz wichtigen Fahrerschutzversicherung in SF4
Was soll er Geiz bei der Versicherung?
Schon mal über Roller Akku Diebstahl nachgedacht?
Kurzschluss?
Euch ein Hund vor den Roller läuft?
Am dämlichsten finde ich bei der Fahrerschtzversicherung zu sparen:
Obwohl sie seit Jahren existiert, ist die Fahrerschutzversicherung relativ unbekannt. Dabei sollte jeder Besitzer eines Fahrzeuges über den Abschluss einer solchen Versicherung intensiv nachdenken. Ein Unfall ist schnell passiert. Sofern man nicht selber der Verursacher ist und der Schädiger bekannt ist, sollte theoretisch die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung für die eigenen Personenschäden aufkommen. Dies ist aber nicht immer in der vollen Höhe der Fall. Auf den restlichen Kosten bleibt der geschädigte Besitzer eines Fahrzeuges sitzen. Im Falle eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls übernimmt weder die KFZ-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrers noch die eigene Versicherung oder eine Kaskoversicherung die Kosten für notwendige Behandlungen, behindertengerechte Umbauten, Verdienstausfall und andere Dinge. Der geschädigte Fahrer muss für jegliche Kosten selber aufkommen. Es sind lediglich andere Verkehrsteilnehmer und deren Mitfahrer abgesichert. Diese können ihre Ansprüche an die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeughalters stellen, egal ob dieser den Unfall verschuldet hat oder nicht. Diese finanziellen Belastungen kann eine Zusatzversicherung, nämlich die Fahrerschutzversicherung, die im Zusammenhang mit einer KFZ-Haftpflicht abgeschlossen werden kann, auffangen. Die Fahrerschutzversicherung schließt dabei die Lücke zwischen der KFZ-Haftpflicht und der allgemeinen Unfallversicherung. Mit der zusätzlichen Fahrerschutzversicherung sind alle Personenschäden des Fahrers abgesichert, die selbstverschuldet, oder mitverschuldet wurden, oder aber durch unbekannte Dritte oder durch höhere Gewalt entstanden sind. Auch bei Differenzen, die eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung evtl. nicht übernimmt, greift die Fahrerschutzversicherung. Diese Zusatzversicherung muss nicht zwangsläufig beim Abschluss einer KFZ-Haftpflicht bereits Bestandteil sein. Problemlos kann diese Zusatzversicherung auch in bereits bestehende Haftpflichtpolicen für KFZ integriert werden.
1. Die Vorteile der Fahrerschutzversicherung
Die Vorteile einer Fahrerschutzversicherung sind vor allem finanzieller Natur. So wird der Fahrer im Falle eines Unfalls immer dann finanziell abgesichert, wenn kein anderer dafür aufkommt wie z.B. falls der Unfallverursacher mittellos ist oder der Schädiger unbekannt. Ebenso kommt die eigene Versicherung nie für die eigenen (Personen)Schäden auf, sofern der Unfall selber verschuldet wurde. So werden die Kosten für Heilungen und medizinischer Versorgung des Fahrers vollständig von der Fahrerschutzversicherung übernommen, Verdienstausfälle beglichen oder Haushaltshilfen bezahlt usw. Ebenso ist jeder berechtigte Fahrer des Fahrzeugs abgesichert, egal ob es sich um den Versicherungsnehmer handelt oder z.B. die Ehefrau, Freunde, Kinder etc. Sollte der Fahrer den Unfall selber nicht überleben, greift die Fahrerschutzversicherung auch für die Hinterbliebenenrente.
2. Die Leistungen der Fahrerschutzversicherung
Zu den Leistungen der Fahrerschutzversicherung zählen u.a.:
die Kostenübernahmen bei Personenschaden des Fahrers, egal ob verschuldet oder mitverschuldet.
die Deckungssumme liegt zumeist höher als bei einer normalen Unfallversicherung
die Auszahlung vom Verdienstausfall
die Bezahlung einer Haushaltshilfe
die Kostenübernahme für Reha-Maßnahmen
die Übernahme der Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
die Zahlung von Schmerzensgeld (in besonders schweren Fällen)
die Auszahlung von einer Hinterbliebenenrente
Die genauen Konditionen und Leistungen hängen allerdings vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Auch wenn die meisten Versicherungsunternehmen die Leistungen sowohl bei selbst- als auch bei mitverschuldeten Unfällen übernehmen, tritt für gewöhnlich eine Leistungsverweigerung bei Straftaten in Kraft. Hierzu zählen u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenkonsum, Alkoholeinfluss oder die Teilnahme an (illegalen) Rennen. Zudem werden meistens auch Übungsfahrten von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Was, wie und in welcher Höhe abgesichert ist, ist in der Versicherungspolice genau festgelegt. Vor dem Abschluss des Vertrags sollte man sich eingehend beraten lassen.
3. Die Fahrerschutzversicherung – als eine sinnvolle Ergänzung
Die jährliche Unfallstatistik für Deutschland zeigt erschreckende Zahlen. So passieren jedes Jahr etwa 2,2 Mio. Unfälle auf den deutschen Straßen. Darunter befinden sich über 300.000 verletzte Fahrzeuginsassen, wovon etwa 4000 tödlich verletzt werden. In etwa in 70% der Fälle zählt auch der Fahrer zu den Verletzten. So kann man statistisch davon ausgehen, dass jährlich etwa 200.000 Fahrzeugführer von einer Fahrerschutzversicherung profitieren würden, sofern jeder eine abschließen würde.
Bisher ist diese Zusatzversicherung nicht sehr weit verbreitet. Dabei sollte sie angesichts der Unfallzahlen ein absolutes Muss sein. Ein Unfall ist schnell passiert und kann jeden treffen – egal ob es sich dabei um Gelegenheitsfahrer oder um Vielfahrer handelt. Hinter einem selbstverschuldeten Unfall steckt nur in den seltensten Fällen Absicht oder etwa Bösartigkeit. Es muss noch nicht mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen oder ähnliches. Einen kleinen Moment der Unachtsamkeit reicht oftmals schon aus um einen schwerwiegenden Unfall zu verursachen und auch selber verletzt zu werden. Ebenso ist bei nicht selbstverschuldeten Unfällen nicht immer gewährleistet, dass der Unfallverursacher den Schaden stets zu 100% ersetzen muss, auch wenn man selbst keine Schuld trägt. So bleibt man häufig, trotz eigener Unschuld, auf den Kosten sitzen und erhält nicht den vollen finanziellen Ausgleich. Auch in diesem Fall greift eine Fahrerschutzversicherung. Aufgrund dessen gewährleistet der Abschluss einer Fahrerschutzversicherung den vollen Schutz vor Verletzungsrisiken beim Fahren eines Fahrzeugs und deren finanziellen Folgen.
4. Die Allgemeine Bedingungen einer Fahrerschutzversicherung
Bei einer Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die zur eigentlichen KFZ-Haftpflichtversicherung hinzugefügt werden kann. Demnach muss eine entsprechende KFZ-Haftpflicht bei dem Versicherungsunternehmen wo der Fahrer sein Fahrzeug versichert hat vorliegen um eine Fahrerschutzversicherung abschließen zu können. Sie kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden und ist keine Pflichtversicherung. Zudem muss der Versicherungsnehmer das 23. Lebensalter erreicht haben. Selbstverständlich kann die Fahrerschutzversicherung nicht nur nachträglich in die Haftpflicht integriert werden, sondern bereits beim Abschluss der Haftpflichtversicherung ein Bestandteil sein. Im Gegenteil zu einer Unfallversicherung, welche für gewöhnlich bei Anspruch einen im Vertrag festgelegten Betrag auszahlt, übernimmt die Fahrerschutzversicherung die tatsächlich anfallenden Kosten. Sollten im Rahmen die Unfallversicherung die Kosten höher liegen als der Versicherungsanspruch, muss der versicherte für die Differenz selber aufkommen. Sind die Kosten geringer darf der Versicherte den Restbetrag behalten. Diese Risiken entfallen durch die tatsächliche Kostenübernahme bei der Fahrerschutzversicherung.
5. Die Kosten für diese Versicherung
Die Prämienhöhe für eine Fahrerzusatzversicherung fällt relativ gering aus. Je nach Anbieter liegt diese zwischen einem Betrag von 30 bis 60 Euro im Jahr für PKW Bei einer freiwilligen Zulassung ca. 20-30€. Die Kosten der Fahrerschutzversicherung lassen sich anteilig von der KFZ-Haftpflichtversicherung ermitteln. Bei den meisten Anbietern beträgt dieser Anteil etwa 10%. Es ist aber auch möglich, dass der Betrag höher oder geringer ausfällt. Die genaue Höhe der Prämie hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Gesetzlich existieren keine Vorgaben. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Versicherer selber erarbeitet haben.
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Do 24. Okt 2024, 10:17
von Stivikivi
Von Qualität reden aber dann bei VHV versichert
Kriegen es ja nicht mal hin eine SF Klasse ordentlich zu portieren.
War und bin bei Itzehoer, Condor und Bayerische Versicherung je durch Sonderstufung auf SF1 HP 18 Euro / Jahr.
2 Fahrzeuge hatte ich zu der Zeit in Vollkasko mit SF2 Sonderstufung für 50 Euro pro Jahr. Dazu sei aber gesagt ich habe das nur gemacht um Jahre zu sammeln. Die VK war so günstig, da ich den SB auf 2500€ gesetzt habe.
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Do 24. Okt 2024, 10:40
von qwert0815
Lustig, den Score der VHV posten und unterschlagen, dass die Itzehoer mit 3.0 und Condor mit 2,9 noch schlechter sind. Einzig die Bayrische mit 3,6 schneidet etwas besser ab.
Als Versicherungsmakler mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Kfz-Versicherungsbereich kann über keine der 4 hier erwähnten Anbieter negativ sprechen. Was ich aber sagen kann, ist, dass die VHV die geringste Courtage (der vier Anbieter) zahlt und auch bei Verkehrsrechtsanwälten einen guten Ruf genießt. Ich denke die, können es wirklich beurteilen, bei welchen Versichern man nur Beiträge zahlt und bei welchen man wirklich versichert ist. Mir scheinst Du ja die Fähigkeit nicht zuzutrauen.
Die Bedingungsqualität ist bei der VHV sehr gut und die Schadensabwicklung fair. Probleme gibt es naturgemäß mit allen Anbietern mal? Die Frage ist, wie man damit umgeht. Die Itzehoer und VHV sind da relativ kulant und ich konnte bisher alle Probleme zum Wohle meiner Mandanten lösen.
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Do 24. Okt 2024, 10:50
von Stivikivi
Die VHV hat es bis heute nicht geschafft meine SF Klasse vom vorherigen Anbieter ordentlich zu portieren und gab entsprechend ihre Einstufung der neuen Versicherung weiter.
Mein freier Makler zu der Zeit bekam nicht mal eine Antwort. Klären geht nicht wenn man keine Antwort bekommt.
Ich habe daraufhin den Ombudsman sowie BaFin eingeschaltet. Darum wird sich jetzt gekümmert.
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Do 24. Okt 2024, 10:55
von qwert0815
Sorry, aber so etwas klärt man als Makler telefonisch zuerst mit der entsprechenden Fachabteilung und wenn das nicht klappt, ruft man seinen Maklerbetreuer an.
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Do 24. Okt 2024, 13:18
von Stivikivi
qwert0815 hat geschrieben: ↑Do 24. Okt 2024, 10:55
Sorry, aber so etwas klärt man als Makler telefonisch zuerst mit der entsprechenden Fachabteilung und wenn das nicht klappt, ruft man seinen Maklerbetreuer an.
Soweit ich weiß hatte er als freier Makler keinen mehr über sich. Mittlerweile hat er sich aber eh selbstständig gemacht.
Re: N1S freiwillig zugelassen Versicherung
Verfasst: Do 24. Okt 2024, 13:48
von qwert0815
Jeder freie Versicherungsmakler hat bei jeder Gesellschaft, mit der er eine Vertriebsvereinbarung hat, einen mehr oder weniger festen Maklerbetreuer. Wenn die gut sind, können diese Angestellten der Gesellschaft so einiges in den Fachabteilungen für meine Zunft erreichen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die so einiges in kurzer Zeit regeln können, wofür es per Mail Wochen, Monate dauern kann oder im Extremfall keine Lösung gibt.