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Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Di 3. Sep 2024, 10:47
von Matrix3937
Kurzfassung: Ich habe meinen NIU NQI GTS (6026) verkauft. o.k. Der wurde vom damaligen Händler ordnungsgemäß zugelassen, da 80 km/h und >4 KW. Gut, ich habe den Verkauf online angezeigt, Auch gut. Nun wollte der Käufer diesen Roller online ummelden. Antwort von der Zulassungsstelle: Nee, geht nicht, der Motorroller ist nicht zulassungspflichtig. Hä? Der Käufer und ich, wir haben im Internet gestöbert und immer wieder gefunden: Doch, ist zulassungspflichtig.
Kann es sein, dass manche Zulassungsstellen immer noch nicht umfassend informiert sind?
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Mi 4. Sep 2024, 21:43
von Stivikivi
Nein du musst aber mal lernen die Begrifflichkeiten zu lernen.
125er sind Zulassungsfrei. Den Rest selbst erlesen dann kommst du drauf was das bedeutet.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Do 5. Sep 2024, 11:00
von didithekid
Trotzdem wäre es doch schön, wenn die Behördenmitarbeiter diese Feinheiten auch kennen würden und die Amtliche Pflichzulassung und -Abmeldung dieser (aus historischen Gründen) als "Zulassungsfreie Fahrzeuge" bezeichneten A1-Fahrzeuge korrekt umsetzen würden, statt sie mit der "Freiwilligen Zulassung" von AM-Fahrzeugen (bis 45 km/h) zu verwechseln.
Dass Bürger sich besser im Vorschriftendschungel auskennen müssen, um die überforderten Beamten da in so einem Fall beraten zu können, finde ich beklagenswert.
Viele Grüße
Didi
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Do 5. Sep 2024, 11:26
von Stivikivi
So ist das halt mit Beamten im öffentlichen Dienst.
Nicht alle aber die meisten taugen nichts und es passiert auch nichts.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Do 5. Sep 2024, 22:37
von Matrix3937
Stivikivi hat geschrieben: ↑Mi 4. Sep 2024, 21:43
Nein du musst aber mal lernen die Begrifflichkeiten zu lernen.
125er sind Zulassungsfrei. Den Rest selbst erlesen dann kommst du drauf was das bedeutet.
Benötigen aber eine Leichtkraftrad-Zulassung. Und diese wiederum gibt es von der jeweiligen Zulassungsbehörde.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 08:43
von rainer*
Nein, keine Zulassung, da zulassungsfrei. Die benötigen nur ein Nummernschild von der Zulassungsstelle ("kennzeichenpflichtig"). Die Fahrzeuge werden mit CoC (bzw. früher mit ABE) betrieben.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 10:42
von Matrix3937
Nein, keine Zulassung, da zulassungsfrei. Die benötigen nur ein Nummernschild von der Zulassungsstelle ("kennzeichenpflichtig"). Die Fahrzeuge werden mit CoC (bzw. früher mit ABE) betrieben.
Dazu:
https://www.uetze.de/buergerservice/die ... myMedium=1
Kfz-Zulassung: Leichtkraftrad
Allgemeine Informationen
Die Zulassung erhalten Leichtkrafträder von 50ccm bis 125ccm. Sie sind steuerbefreit. An Stelle der Zulassungsbescheinigung 2 tritt zumeist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Voraussetzungen
Der Halter muss die Verfügungsberechtigung nachweisen:
- durch Vorlage der ABE oder
- COC
(Certificate of Conformity d.h die EU-Übereinstimmungserklärung) bzw. Datenbestätigung des Herstellers und Kaufvertrag
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- COC (Certificate of Conformity d.h die EU-Übereinstimmungserklärung) bzw. Datenbestätigung des Herstellers und Kaufvertrag
- eVB Nummer der Versicherung
- Personalausweis
- ggf. Vollmacht (auch über Auskunft in steuerlichen Angelegenheiten) und Personalausweis des Vollmachtgebers
Ist also auch eine Zulassung und zwar für Leichtkrafträder.
Und genau deshalb hatte mein Händler damals auch die Zulassung eingeholt. Mit dem Kfz-Brief Teil I.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 11:07
von Markus Sch.
rainer* hat geschrieben: ↑Fr 6. Sep 2024, 08:43
Nein, keine Zulassung, da zulassungsfrei. Die benötigen nur ein Nummernschild von der Zulassungsstelle ("kennzeichenpflichtig"). Die Fahrzeuge werden mit CoC (bzw. früher mit ABE) betrieben.
Das ist doch letztlich Wortklauberei. Auch Leichtkrafträder bekommen ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle mit Stempelplakette und müssen alle 2 Jahre zum TÜV. Also kein Unterschied zu den größeren Motorrädern.
Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 11:08
von Stivikivi
Markus Sch. hat geschrieben: ↑Fr 6. Sep 2024, 11:07
rainer* hat geschrieben: ↑Fr 6. Sep 2024, 08:43
Nein, keine Zulassung, da zulassungsfrei. Die benötigen nur ein Nummernschild von der Zulassungsstelle ("kennzeichenpflichtig"). Die Fahrzeuge werden mit CoC (bzw. früher mit ABE) betrieben.
Das ist doch letztlich Wortklauberei. Auch Leichtkrafträder bekommen ein Kennzeichen von der Zulassungsstelle mit Stempelplakette und müssen alle 2 Jahre zum TÜV. Also kein Unterschied zu den größeren Motorrädern.
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Re: Was soll man sagen: Behörde eben.
Verfasst: Fr 6. Sep 2024, 11:21
von rainer*
Der Fahrer merkt erst mal nicht direkt was davon, das ist war. Aber bei der Steuer will man ja auch gerne von der Zulassungsfreiheit (=Steuerfreiheit) profitieren - das ist eben ein Unterschied zu den großen Motorrädern. Bei der THG-Prämie merkt man auch den Unterschied. Meine PKW-Anhänger sind auch absichtlich als zulassungsfreie Fahrzeuge unterwegs (mit grünem Nummernschild als Sportanhänger). Da gibt es dann weder Steuern noch eine Haftpflichtversicherung drauf. Gesetze lesen und die Unterschiede kennen, lohnt nämlich schon.
PS: Wenn Du unbedingt willst, kannst aber auch für eine 125er eine Zulassung machen (§3 Abs. 4 FZV).