Händlernetz, Gewährleistung, Probleme
Verfasst: So 9. Jun 2024, 12:15
Hallo,
ich packe mal alles in eines rein:
Ich habe vor jetzt ziemlich genau 19 Monaten einen NIU-Roller gekauft bei einem NIU-Händler. Der Roller war damals wohl schon mehr als 1 Jahr im Lager gestanden, daher hatten sie ihn zur Anmeldung neuen TÜV machen müssen, ich habe daher nur 2 Jahre TÜV auf das Neufahrzeug erhalten. Im Kaufvertrag steht Neufahrzeug (was ja auch stimmt, er hatte ja 0 km auf dem Tacho).
Bei der ersten Inspektion (1000 km das ware vor einem Jahr) hatte ich schon angemerkt, daß alle paarhundert km mal die Motorleuchte angeht aber nach ein oder zwei Tagen wieder aus ist. Man konnte keinen Fehler finden. Ich habe das nun weiterhin im Moment so alle 200 km. Zusätzlich habe ich nun in ca 50% der Fälle, daß, wenn ich den Roller anmache er nach ein paar Sekunden nochmal das Display dunkel macht und alle Lampen nochmal neu durchspielt, also wie eine Art Reboot). Das stört nicht aber ich hab Angst, daß es zu einem Problem wird.
Also den Händler angerufen, daß ich diese Probleme habe. Er ist allerdings kein Händler mehr und hat mir sein Leid mit dem Importeur geklagt. Außerdem ist mein Roller ja schon ein Jahr im Lager gestanden, daher vermutet man er hat keine Garantie mehr. Ich bekomme da noch bescheid. Wobei es mir ja um Gewährleistung vom Händer geht. Hier bin ich im zweiten Jahr in der Beweispflicht, das ist klar. Doch da ich den Fehler vor einem Jahr angezeigt habe (per Mail, also schriftlich) kann ich den Beweis erbringen. Der Händler ist doch nun in der Pflicht, oder seht ihr das anders?
Aber überhaupt: Wie ist das, wenn ein Händler kein Händler mehr ist: Wie kann/muß er denn die die Gewährleistungsansprüche übernehmen? In meinem Fall: vor 1 Jahr gab es in meinem Umkreis zwei Händler: dieser (18km entfernt) und einen anderen (25km entfernt). Beide machen das nicht mehr. Die nächsten Händler sind nun alle knapp über 100km entfernt, also nicht mehr mit dem Roller erreichbar - ich wüsste echt nicht wie ich das machen soll. Das ist echter Mist, wenn ich mal was habe. Und der ehemalige Händler ist ja schließlich raus. Habt ihr ähnliches? Und sehe ich das richtig, dass was das angeht NIU eigentlich ein NO-Go geworden ist?
Danke für eure Einschätzung, und vielleicht hat jemand noch Tipps wie ich mit den beiden Problemen umgehen kann. Schönen Sonntag euch
NIU97
ich packe mal alles in eines rein:
Ich habe vor jetzt ziemlich genau 19 Monaten einen NIU-Roller gekauft bei einem NIU-Händler. Der Roller war damals wohl schon mehr als 1 Jahr im Lager gestanden, daher hatten sie ihn zur Anmeldung neuen TÜV machen müssen, ich habe daher nur 2 Jahre TÜV auf das Neufahrzeug erhalten. Im Kaufvertrag steht Neufahrzeug (was ja auch stimmt, er hatte ja 0 km auf dem Tacho).
Bei der ersten Inspektion (1000 km das ware vor einem Jahr) hatte ich schon angemerkt, daß alle paarhundert km mal die Motorleuchte angeht aber nach ein oder zwei Tagen wieder aus ist. Man konnte keinen Fehler finden. Ich habe das nun weiterhin im Moment so alle 200 km. Zusätzlich habe ich nun in ca 50% der Fälle, daß, wenn ich den Roller anmache er nach ein paar Sekunden nochmal das Display dunkel macht und alle Lampen nochmal neu durchspielt, also wie eine Art Reboot). Das stört nicht aber ich hab Angst, daß es zu einem Problem wird.
Also den Händler angerufen, daß ich diese Probleme habe. Er ist allerdings kein Händler mehr und hat mir sein Leid mit dem Importeur geklagt. Außerdem ist mein Roller ja schon ein Jahr im Lager gestanden, daher vermutet man er hat keine Garantie mehr. Ich bekomme da noch bescheid. Wobei es mir ja um Gewährleistung vom Händer geht. Hier bin ich im zweiten Jahr in der Beweispflicht, das ist klar. Doch da ich den Fehler vor einem Jahr angezeigt habe (per Mail, also schriftlich) kann ich den Beweis erbringen. Der Händler ist doch nun in der Pflicht, oder seht ihr das anders?
Aber überhaupt: Wie ist das, wenn ein Händler kein Händler mehr ist: Wie kann/muß er denn die die Gewährleistungsansprüche übernehmen? In meinem Fall: vor 1 Jahr gab es in meinem Umkreis zwei Händler: dieser (18km entfernt) und einen anderen (25km entfernt). Beide machen das nicht mehr. Die nächsten Händler sind nun alle knapp über 100km entfernt, also nicht mehr mit dem Roller erreichbar - ich wüsste echt nicht wie ich das machen soll. Das ist echter Mist, wenn ich mal was habe. Und der ehemalige Händler ist ja schließlich raus. Habt ihr ähnliches? Und sehe ich das richtig, dass was das angeht NIU eigentlich ein NO-Go geworden ist?
Danke für eure Einschätzung, und vielleicht hat jemand noch Tipps wie ich mit den beiden Problemen umgehen kann. Schönen Sonntag euch
NIU97