§ 57a KFG Überprüfung in Österreich
Verfasst: Di 7. Jul 2020, 14:53
Wollte heute beim ÖAMTC (österr. ADAC) die jährliche § 57a KFG Überprüfung für meine 2019 gekaufte NIU NGT machen. Dort klärte man mich auf, dass man aufgrund einer Gesetzesänderung in Österreich nur mehr im 3, 2, 1 Jahresrhythmus (wie bei Neuwagen) die Überprüfung machen muss. Bei der Zulassungsstelle des ÖAMTC vor Ort druckte man mir um € 1,90 eine Plakette bis 2022 aus. Feine Sache.