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§ 57a KFG Überprüfung in Österreich

Verfasst: Di 7. Jul 2020, 14:53
von Selle01
Wollte heute beim ÖAMTC (österr. ADAC) die jährliche § 57a KFG Überprüfung für meine 2019 gekaufte NIU NGT machen. Dort klärte man mich auf, dass man aufgrund einer Gesetzesänderung in Österreich nur mehr im 3, 2, 1 Jahresrhythmus (wie bei Neuwagen) die Überprüfung machen muss. Bei der Zulassungsstelle des ÖAMTC vor Ort druckte man mir um € 1,90 eine Plakette bis 2022 aus. Feine Sache.

Re: § 57a KFG Überprüfung in Österreich

Verfasst: Di 7. Jul 2020, 15:20
von Goggl
Felix austria !

Re: § 57a KFG Überprüfung in Österreich

Verfasst: Di 7. Jul 2020, 16:18
von Mostviertel50
Servus, ja das wurde kurz vorm Lockdown noch gesetzlich verabschiedet ;-) Mein neuer GTS Sport hat auch Pickerl bis 07/2023.