KSR hat die Insolvenz abgewendet.
https://www.tourenfahrer.de/nachrichten ... -auf-kurs/
Wenn ich es recht sehe, ist die KSR ihr eigener Rechtsnachfolger, dementsprechend wäre die KSR noch drin, falls es Gewährleistungsansprüche gäbe.
Hier würde ich eher vermuten, dass der Erstverkauf der Roller ein B2B - Geschäft zwischen KSR und BleudQ war, und da sieht es mit Gewährleistung im Zweifelsfall so aus, dass die nicht oder nur zu besonderen Konditionen vereinbart war, und eher nicht an Nachfolgebesitzer der Roller weitergereicht wird. Der Restpostenmarkt hat ebenfalls ein B2B-Geschäft abgeschlossen, aber ich würde vermuten nicht mit KSR, sondern mit BleudQ.
Da würde ich jetzt mal vermuten, dass Gewährleistungsfälle nur zwischen dem Restpostenmarkt und dem Käufer abgewickelt werden. Und damit sind wir wieder bei dem Thema, ob der Hausmeister des jeweiligen Marktes die Gewährleistungsfälle repariert, oder, wie bei anderen Discountern, Defektware ohne weitere Fragen wieder zurückgenommen wird.