Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
… ja, kann er - wenn du ihn wandelst, bit du ja mindestens ein paar Kilometer gefahren und hast ihn genutzt. Aber das auszurechnen lohnt sich nicht!
- conny-r
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
Nach der dritten erfolglosen Nachbesserung ist die Wandlung möglich. Selbst bei 1000km kann er keine 100 EUR abziehen.
Also dann weg damit.
Also dann weg damit.
Gruß Conny
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
… nach der zweiten!
- Stivikivi
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
Du bist doch mit mir der letzte N10 Fahrer gewesen. Natürlich gilt die Frage auch an alle anderen.
Wisst ihr noch wie schnell die Kiste in ECO war?
Laut Sport wird mir immer noch 9,9kw bzw jetzt 0.99 angezeigt.
Muss mal schauen wie sich das verhält wenn die 80% darunter sind von den Akkus. Maximal Speed im Leerlauf 114/115. Habe immer noch laut App die V30 drauf also N10. Unter Firmware habe ich schon lange keine Version mehr gesehen.
- conny-r
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
Gruß Conny
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
Gesetzlich müssen es 2 erfolglose Nachbesserungen sein. Keine 3 
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
N10Stivikivi hat geschrieben: ↑So 23. Okt 2022, 09:21Du bist doch mit mir der letzte N10 Fahrer gewesen. Natürlich gilt die Frage auch an alle anderen.
Wisst ihr noch wie schnell die Kiste in ECO war?
Laut Sport wird mir immer noch 9,9kw bzw jetzt 0.99 angezeigt.
Muss mal schauen wie sich das verhält wenn die 80% darunter sind von den Akkus. Maximal Speed im Leerlauf 114/115. Habe immer noch laut App die V30 drauf also N10. Unter Firmware habe ich schon lange keine Version mehr gesehen.
Eco ca 36kmh
Dynamik ca 74 kmh
Sport 120 kmh
Selbst ohne Last auf dem Hauptständer, ging er bis 120 kmh
N10 Folge Updates
Eco ca 48 kmh
Dynamik ca 84 kmh
Sport ca 109 kmh unter Last, auf dem Hauptständer 114 kmh
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
4s brauch ich jetzt von 0-50. Alter…… 
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22

Beklag dich nicht, er läuft zumindest. Ich war schon froh wenn er überhaupt lief
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Re: Neue Firmware / MQi GT EVO / 15.08.22
... also ich bin noch nie -selbst bei "Berg runter" mehr als 114 km/h gefahren. Ist auch nicht unbedingt meine Geschwindigkeit auf einem Roller - der Anzug und damit die Sicherheit ist wichtig! Da spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob ich nun in 4 oder 6 Sekunden auf 100 km/h bin. Da ich davon ausgehe, dass ich heimlich upgedatet wurde und nur die Version durch Nichtanzeige oder Falschanzeige nicht eindeutig identifizerbar ist, merke ich tatsächlich keine Einbußen im Fahrverhalten. Und ECO fahre ich nie, ich bin in der Regel im DYNAMIC unterwegs und ab und zu im SPORT
@ Conny
§ 440 BGB - Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
1Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
... du meinst bestimmt, wenn nach zwei Versuchen es wieder kaputt geht, dann ist ja der Dritte gegeben - insofern hast du ja Recht! Aber beim dritten Mal geht es dann direkt in die Wandlung (Rückabwicklung) inkl. Nutzungsersatz ("Herd-Fall" oder auch "Backofen-Fall" BGH)
@ Conny
§ 440 BGB - Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
1Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
... du meinst bestimmt, wenn nach zwei Versuchen es wieder kaputt geht, dann ist ja der Dritte gegeben - insofern hast du ja Recht! Aber beim dritten Mal geht es dann direkt in die Wandlung (Rückabwicklung) inkl. Nutzungsersatz ("Herd-Fall" oder auch "Backofen-Fall" BGH)
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