Goggl hat geschrieben: ↑So 18. Aug 2024, 20:00
Die HUK kriegt von mir nix mehr, hatte ich mal riesigen Ärger. Gib mal ein " HUK zahlt nicht "
Ja, und gib' mal ein "EUROPA zahlt nicht", "AXA zahlt nicht" usw. - Da ploppen auch dutzende Beschwerden auf.
Na ja, für mich hat eine Versicherung was mit Solidargemeinschaft zu tun. Und wenn diese Versicherung sich dem Geschädigten unsolidarisch gegenüber verhält so halte ich Abstand.
Im Prinzip kann dir dieses "nicht zahlen wollen" bei jeder Versicherung passieren. Ist sogar sehr häufig. Ganz gleich ob HUK, EUROPA oder bei sonstwem. Da gibt es per sé keine "gute" oder "schlechte". Jede Vers. versucht ihren Schadenaufwand zu minimieren. Und ist IHRER Versichtengemeinschaft (das ist nämlich auch eine "Solidargemeinschaft") dazu sogar verpflichtet.
Und, es kann passieren wenn die Versicherung nicht vollständig zahlt, und du schuldig bist, dass du in die Pflicht kommst.
Falsch! - Du wärst als Versicherter einzig in der Pflicht, wenn die Versicherung Insolvenz angemeldet hätte, und nicht zahlen kann. - Oder eben die vereinbarte Deckungssumme von 100 Mio. € nicht ausreicht. Aber selbst im Insolvenzfall gäbe es vermutlich sowas wie einen versicherungsübergreifenden Ausfallfonds.
Ich war der Geschädigte, die HUK wollte nicht vollständig zahlen. So, da hat mein Anwalt den Verursacher selber einen Zahlungsbefehl zugestellt. Er ist in der Pflicht!
Stimmt aber so nicht und war auch nicht rechtens, was dein Anwalt da tat. Die gegnerische Versicherung ist der erste und einzige Adressat bei einem Mahnbescheid (oder was immer das war, was dein Anwalt da verfasst hat).
Außerdem hat jede Versicherung ihre Rechtsabteilung. Und wenn man als Versicherter eine Haftpflichtvers. abschliesst, hat man immer automatisch eine Rechtsschutzversicherung mit abgeschlossen, die einen vor unberechtfertigten Forderungen der Gegenseite schützt und diese notfalls gerichtlich anfechtet.
Der andere Unfallbeteiligte hätte nur dem Mahnbescheid deines Anwalts widersprechen müssen (von wegen "Forderung ist ungerechtfertigt bzw. erkenne ich nicht an" auf dem Antwortschreiben des Mahnbescheids ans Gericht ankreuzen müssen; aber das MUSS er innerhalb von 4 Wochen tun), und der Brief deines Anwalts wäre damit ins Leere gelaufen. - Jedes Gericht hätte diesen Mahnbescheid nämlich hundertprozentig abgeschmettert und als unberechtigt eingestuft.
Eine Woche später war das Geld da, der Verursacher hat kalte Füsse bekommen und seiner Versicherung Druck gemacht. Aber wenn mein sein gutes Recht erst einklagen muss gibt es zusätzliche Kosten und vermeidbaren Ärger.
Ja, aber das ist nicht der normale Weg. Der "Verursacher" hätte gar nicht darauf reagieren müssen (in der Form wie oben beschrieben), weil sich dein Anwalt IMMER an die gegnerische Vers. wenden muss. - Du sagtest es ja: "kalte Füsse bekommen".
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